Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-03-15
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-03-15
Wortprotokoll
Ich schlage Ihnen vor, dass wir wieder auf den Inhalt dieses Postulates zurückkommen. Es geht ja um die Frage, die Aus- und Weiterbildung von Imamen in unserem Land vorzusehen, so, wie es eben auch Ausbildungen für andere religiös tätige Personen in unserem Land gibt. Es ist eine Frage, die nicht neu ist. Sie wird innerhalb von muslimischen Kreisen, aber auch bei Bund und Kantonen seit längerer Zeit intensiv debattiert. Die Erwartungen an Imame sind gross. Gerade die Ausführungen von vorhin haben gezeigt, wie wichtig es ist, dass man hier das Verständnis pflegt - das echte Verständnis, nicht falsch verstandene Toleranz, sondern Verständnis im Sinne von Verstehen, worum es überhaupt geht.
Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass religiöse Betreuungspersonen, welcher Religion auch immer, eine bedeutsame Rolle im Integrationsprozess von Ausländerinnen und Ausländern spielen. Diese Rolle können sie eben nur wahrnehmen, wenn sie auch eine entsprechende Aus- und Weiterbildung haben. Die genauere Ausgestaltung eines solchen Angebots wurde seit 2010 in einer dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation angegliederten Arbeitsgruppe diskutiert. Diese Arbeitsgruppe besteht aus Muslimen und Vertretern des Bundes und der Wissenschaft. Das hat dann auch zum Aufbau des Schweizerischen Zentrums für Islam und Gesellschaft an der Universität Freiburg geführt, das 2016 offiziell eröffnet worden ist und, auch mit finanzieller Unterstützung durch den Bund, verschiedene Weiterbildungen in muslimischen Vereinen bietet.
Die Postulantin und ihre Mitunterzeichnenden sind nun der Meinung, dass man über das bereits Erreichte hinausgehen sollte. Unsere Bundesverfassung, die ja von der Bevölkerung beschlossen worden ist, hält fest, dass die Kantone für die Regelung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat zuständig sind. In Bildungsfragen liegen die Kompetenzen bei Kantonen und Bund. Das heisst, dass der Bund nicht primär für die Fragen der Aus- und Weiterbildung von religiösen Betreuungspersonen zuständig ist. Zudem sind dem Bund natürlich lediglich die Imame bekannt, die aus Drittstaaten zur Erwerbstätigkeit zugelassen wurden. Die Mehrheit der ausländischen religiösen Betreuungspersonen ist aber aus anderen Gründen, aber durchaus legal in der Schweiz aufenthaltsberechtigt.
Der Bund nimmt aber in verschiedenen Bereichen eine Vermittlerrolle ein und fördert den Dialog. Ich muss Ihnen sagen, nachdem ich jetzt gehört habe, mit welchen Argumenten dieses Postulat bekämpft wird, dass es gut und wichtig ist, dass der Bund diesen Dialog fördert und auch einen [PAGE 452] konstruktiven Beitrag zur Verständigung und zum gesellschaftlichen Zusammenleben leistet. Ein solcher Dialog ist auch im Bereich der Weiterbildung für Imame sinnvoll. Das heisst, der Bundesrat teilt die Auffassung der Postulantin, dass weiterer Klärungsbedarf betreffend religiöse Betreuungspersonen besteht. Und er ist der Ansicht, dass ein Bericht, wie ihn das Postulat zur Frage der Imamausbildung vorsieht, im Kontext von verschiedenen Massnahmen zur Verhinderung der islamistischen Radikalisierung einen Beitrag leisten würde.
Deshalb ist der Bundesrat bereit, dieses Postulat anzunehmen. Ich muss Sie aber darauf aufmerksam machen, dass wir einen solchen Bericht nur in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen werden erarbeiten können.