Stöckli Hans · Ständerat · 2017-03-16
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-16
Wortprotokoll
Ich habe Verständnis dafür, dass sich die Interessenlage nach der Diskussion über die Altersreserven etwas verändert hat. Trotzdem werde ich mir Mühe geben, Sie bei der Berichterstattung zum Jahresbericht der Geschäftsprüfungskommissionen auch etwas zu unterhalten. Ich mache diese Berichterstattung in Anwendung von Artikel 55 unseres Parlamentsgesetzes. Ich kann Ihnen sagen, gestern hat der Nationalrat bei halbwegs gutem Interesse debattiert. Wir Berichterstatter werden uns auf vier Interventionen beschränken.
Die GPK nehmen als parlamentarische Kommissionen im Auftrag der eidgenössischen Räte die Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Bundesrates und der Bundesverwaltung, der eidgenössischen Gerichte sowie der anderen Träger von Aufgaben des Bundes wahr. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der GPK werden detailliert im Parlamentsgesetz und in weiteren generell-abstrakten Normen definiert. Bei der Ausübung ihres Auftrages überprüfen die GPK hauptsächlich, ob die Bundesbehörden im Sinne der Verfassung und Gesetze handeln und ob die vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben richtig erfüllt werden; es geht um die Überprüfung der Rechtmässigkeit. Zudem achten sie darauf, dass die vom Staat getroffenen Massnahmen sinnvoll sind und die Bundesbehörden ihren Entscheidungsspielraum angemessen nutzen; es geht hier um die Zweckmässigkeit. Und schliesslich kontrollieren sie auch die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen mit Blick auf die vom Gesetzgeber gesetzten Ziele; es geht um die Überprüfung der Wirksamkeit. Auf diese Wirksamkeitsüberprüfung wird dann mit der Einführung des neuen Führungsmodelles im Verlaufe der nächsten Zeit noch besonders das Augenmerk gerichtet.
Der Jahresbericht, den wir Ihnen hier vorlegen, legt den Schwerpunkt insbesondere auf diejenigen Geschäfte, über die im Verlaufe des Jahres nicht bereits öffentlich kommuniziert wurde. Wir haben zwei Arbeitsgruppen eingesetzt. Einen Schwerpunkt setzten die GPK im vergangenen Jahr auf die Inspektion im Zusammenhang mit der Sistierung des Projektes Bodluv 2020. Nachdem der Sistierungsentscheid des Vorstehers VBS vom 22. März 2016 verschiedene Fragen aufgeworfen hatte, haben wir beschlossen, die Entscheidungsgrundlagen des Vorstehers und die Zweckmässigkeit des Entscheides zu prüfen. Wir setzten eine gemeinsame Arbeitsgruppe ein. Die Ergebnisse sind Ihnen ja bekannt, sie wurden am 27. Januar 2017 veröffentlicht; ich muss nicht weiter darauf eingehen.
Die andere Arbeitsgruppe, und das möchte ich etwas detaillierter ausführen, befasste sich mit dem Risikomanagement in der Bundesverwaltung - ein Bereich, den wir bisher etwas vernachlässigt haben und den wir in Zukunft massiv verbessern müssen. Wir haben sehr aussagekräftige und gut strukturierte Unterlagen von der Bundesverwaltung bekommen und konnten zusammen mit Vertretern des Bundesrates sehr tiefe und wertvolle Diskussionen führen. Ich hoffe, dass wir im Verlauf der nächsten Jahre diesem Risikomanagement noch vermehrt Rechnung tragen werden.
Daneben publizierte die GPK drei weitere Untersuchungsberichte: einerseits zum Personal im diplomatischen Dienst, andererseits zur Qualität der Verbundpartnerschaften in der Berufsbildung, und schliesslich ging es im dritten Teil um die erweiterte Nachkontrolle zum Bericht Expertenbeizug in der Bundesverwaltung. Alle diese Berichte wurden von der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle erstellt.
Im Geschäftsjahr wurden von den beiden GPK fünf Medienmitteilungen gemacht. Ich erinnere an drei, nämlich zum Thema der mutmasslichen Geheimabkommen der Schweiz mit der PLO im Jahre 1970, dann zu den Resultaten hinsichtlich der Ausstands- und Offenlegungspflichten im Bundesrat und last, but not least zur Sicherung des landwirtschaftlichen Kulturlandes.
Im vergangenen Jahr erhielten die GPK insgesamt 22 Aufsichtseingaben gemäss Artikel 129 des Parlamentsgesetzes. Das sind Hinweise von Privatpersonen oder Organisationen zur Geschäftsführung der von uns beaufsichtigten Organe. Wenn solche Eingaben auf allfällige Missstände oder Mängel im Rechtsvollzug oder in der Geschäftsführung einer Bundesbehörde hinweisen, muss sich die GPK mit diesen befassen. 19 dieser Aufsichtseingaben konnten im vergangenen Jahre abschliessend beurteilt und behandelt werden, und 4 Eingaben aus früheren Jahren konnten ebenfalls abgeschlossen werden. Gerade in einem demokratischen Rechtsstaat ist es besonders wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Feststellungen über allfällige Dysfunktionen der Verwaltung bei einer Vertrauensstelle einreichen können. Die [PAGE 282] korrekte Abwicklung dieser Eingaben stärkt das Vertrauen in unser System.
Neben den soeben erwähnten Untersuchungen beschäftigte sich die GPK im Jahre 2016 mit diversen weiteren Themen, zu denen bisher keine Informationen veröffentlicht wurden und die nun Gegenstand des vorliegenden Berichtes sind, den ich Ihnen als Bettlektüre wärmstens empfehle. Dazu gehören beispielsweise die Überprüfung organisatorischer Verbesserungen am Bundesverwaltungsgericht, die Befassung der GPK mit dem Thema Sicherstellung der Unabhängigkeit von Regulierungs- und Aufsichtsorganen, eine Nachkontrolle zur Erfolgsbilanz des Bundespersonalgesetzes sowie - dazu wird Kollege Kuprecht noch sprechen - eine Analyse der Geschäftsprüfungsdelegation betreffend die Konsequenzen des Cyberangriffes auf die Ruag.
Weiter haben wir im vergangenen Jahr zusätzliche Evaluationen der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle in Auftrag gegeben, einerseits betreffend die Auswirkungen von Freihandelsabkommen und andererseits betreffend die elektronische Auszählung von Stimmen, das E-Counting. Schliesslich wurden zusätzlich neu die Administrativhaft im Asylbereich und die Beteiligung des Bundes an Wirtschaftssanktionen untersucht. Wir werden im Verlauf des Jahres 2017 auf diese Berichte zurückkommen.
Wir hatten 16 Plenarsitzungen und 60 Subkommissions- und Arbeitsgruppensitzungen. Zudem waren 16 Termine Dienststellenbesuchen gewidmet. Die Geschäftsprüfungsdelegation führte insgesamt 17 Sitzungen durch.
Zum Schluss, liebe, treue Kolleginnen und Kollegen, möchte ich noch drei speziell ausgewählte Punkte erwähnen:
1. Mit der parlamentarischen Oberaufsicht befassen sich einerseits die Finanzkommissionen wie die Finanzdelegation, dies immer mit Blick auf den Finanzhaushalt, andererseits auch die GPK, dies mit Blick auf die Geschäftsführung. Deshalb ist eine Koordination dringend nötig. Diese wird erfolgreich durch die Sekretariate beider Kommissionen sichergestellt. Um das zu erreichen, treffen sie sich viermal jährlich zu einem formellen Austausch über die Geschäfte. Die Sekretariate der Subkommissionen ihrerseits treffen sich, wenn die Geschäfte dies erfordern. Die GPK unterhalten auch bessere Kontakte mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle, dem obersten Finanzaufsichtsorgan des Bundes; diese Kontakte sind jetzt formalisiert worden. Wir hoffen, dass sich die Zusammenarbeit in Zukunft noch verbessern wird.
2. Bei uns in der Schweiz läuft vieles gut. Trotzdem mussten wir im Verlaufe unserer Aufsichtstätigkeit einige Mängel feststellen, die wir auch gerügt haben. Es braucht eine starke GPK. Dementsprechend haben auch wir am 26. Februar 2016 unsere Zustimmung zur parlamentarischen Initiative (15.451) des vormaligen Präsidenten der nationalrätlichen GPK, Herrn Joder, erteilt, mit welcher die GPK eben gestärkt werden sollen. Zurzeit arbeitet die GPK-NR an einer Revision; insbesondere überlegte sie sich, ob die Bestimmungen über die parlamentarischen Untersuchungskommissionen (PUK) überarbeitet werden sollen, dies im Sinne einer Verschlankung und Harmonisierung. Wir haben nämlich festgestellt, dass die Einsetzung einer PUK heute sehr, sehr schwierig ist und folglich sehr selten geschieht, obschon allenfalls Grund dafür bestehen würde.
3. Zum Schluss möchte ich es nicht unterlassen, allen zu danken: unserer Schwesterkommission, den Kolleginnen und Kollegen in der GPK für die gute Zusammenarbeit, aber auch dem Sekretariat und der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle. Es wird sehr gute Arbeit geleistet, wobei die Disponibilität Tag und Nacht gewährleistet ist. So macht die Arbeit in der Aufsichtskommission GPK sogar Spass!