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Zanetti Roberto · Ständerat · 2017-03-16

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-03-16

Wortprotokoll

Meine Vorredner und insbesondere der Berichterstatter und Präsident der Kommission haben die komplexe Materie in allen Details dargelegt. Ich will mich deshalb an die Hausregel halten, bereits Gesagtes nicht zu wiederholen. Es handelt sich einmal mehr - wir haben das gehört - nicht um ein Kürprogramm, sondern um ein reines Pflichtprogramm. Das ist uns ja in Zusammenhang mit internationalen Steuerfragen nicht ganz unbekannt.

Einen positiven Nebeneffekt hat die gesamte Geschichte aber. Gemäss Schätzungen des IWF gingen den Ländern des globalen Südens im Jahr 2014 rund 210 Milliarden Dollar an potenziellen Steuereinnahmen verloren. Wenn diese Summe nun aufgrund dieser neuen OECD-Spielregeln substanziell reduziert werden könnte, dann würde damit ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung der globalen Armut geleistet. Es sei immerhin erwähnt, dass die Ausgaben der OECD-Länder für Entwicklungszusammenarbeit rund 130 Milliarden Dollar betragen. Wir haben da also eine Differenz von rund 80 Milliarden Dollar.

So gesehen, ist dieses Pflichtprogramm für mich nicht so schlimm. Ich kann diese Pflicht frohen Herzens erfüllen. Bei einer Pflichterfüllung muss man sich die Frage stellen: Wollen wir die Musterschüler sein? Das Stichwort "Swiss Finish" ist gefallen. Wollen wir einfach braver Durchschnitt sein? Oder wollen wir Minimalisten sein? Grundsätzlich ist mir Minimalismus nicht wesensfremd. Ich habe gelegentlich solche Züge an mir gehabt. Hin und wieder bereue ich das. Wenn ich weniger minimalistisch gewesen wäre, hätte vielleicht etwas aus mir werden können. In gewissen Fragen kann sich der Minimalismus rächen. Deshalb plädiere ich in dieser Frage hier für den braven Durchschnitt. Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission haben sich für die Minimalismus-Variante ausgesprochen.

Der Entwurf, der uns vorliegt, entspricht nur dem Minimalprogramm gemäss OECD-Vorgaben. Ich wette mit Ihnen, Herr Finanzminister, dass wir spätestens in vier Jahren - das ist ja die längste Frist, die ein Politiker abschätzen kann - diese Geschichte noch revidieren müssen. Die Wette gilt. Ich würde Sie dann zum Nachtessen einladen - es wird kein Vegetarierabend -, wenn wir das vier Jahre unbeschadet so wirken lassen können. Andernfalls tut es mir leid: Spielschulden sind Ehrenschulden, das wissen Sie ja.

Ich bin auf jeden Fall überzeugt davon, dass wir zu dieser Frage noch einmal Stellung nehmen werden. Ich erwähne zwei, drei Punkte, das spart uns dann Zeit bei der Detailberatung.

Der OECD-Minimalstandard fordert lediglich den Austausch eines länderbezogenen Berichtes. Das ist das, was uns der [PAGE 288] Bundesrat auch in Artikel 3 des vorliegenden Beschlussentwurfes vorschlägt. Der Bundesrat muss dann den konkreten Inhalt noch hineinschreiben; aber das sind technische Details, die wir hier nicht diskutieren müssen. Ob aber diese Minimalberichterstattung dann wirklich auch ausreicht, um die OECD-Ziele zu erreichen, ist mindestens fraglich. Deshalb bin ich eigentlich der Meinung: Wenn man etwas machen muss, auch wenn man es im Gegensatz zu mir nicht allzu freudig macht, kann man es ja auch gut machen und vor allem wirkungsvoll.

Eine Vielzahl von Ländern geht deutlich über den OECD-Standard hinaus. Sie haben die von der OECD vorgeschlagene dreigliedrige Transferpreisdokumentation eingeführt oder sind daran, diese einzuführen. Zum länderbezogenen Bericht, wie wir ihn vorsehen, würde also noch die Erstellung einer landesspezifischen Dokumentation, "local file", und/oder einer Hauptdokumentation, "master file", hinzukommen. Zum Zeitpunkt der Behandlung dieses Geschäftes in der Kommission hatten das 13 EU-Staaten. Ich könnte sie jetzt aufzählen, ich verzichte aber darauf. Ein paar Schwellenländer, Brasilien, China, Indien - es sind nicht alles Schwellenländer, die ich aufzähle -, Mexiko, Südafrika, Australien, Israel, Russland, Singapur, Südkorea, die Türkei, die USA haben die erweiterte Berichterstattung, also diese dreigliedrige Dokumentation, eingeführt, oder sie haben sie mindestens in modifizierter Form eingeführt.

Nun bin ich deshalb der Meinung, dass es Sinn machen würde, wenn wir ebenfalls über diese Minimalstandards hinausgehen und diese von der OECD empfohlene Berichterstattung einführen würden. Ich bin überzeugt, dass wir uns damit künftige Revisions-, Erweiterungs- und Ausbauschritte ersparen könnten. Vielleicht wäre es sogar so, dass es auch für die Unternehmungen einfacher wäre, einen Standard zu wählen, der eben dann auch fast global gilt. Ich bin sicher, dass wir uns und der Wirtschaft künftigen Zusatzaufwand ersparen könnten.

Dann geht es noch um eine zweite Idee, die in der Detailberatung - dort werde ich mich dann sehr kurzfassen - in Artikel 27 angesprochen wird. Da geht es quasi um die Aktivierung dieser Vereinbarungen. Der Titel sagt es ja: Es sind multilaterale Vereinbarungen. Sie sollen auch multilateral aktiviert werden. Der Bundesrat schlägt vor, dass wir das einzelfallweise machen. Es wäre jetzt für mich ein Swiss Finish, wenn wir perfektionistisch jedes Mal eine Einzelfallprüfung vornehmen würden. Ich bin der Meinung, dass man das kollektiv machen kann. Auch da könnte man sich ziemlichen Aufwand, die von Herrn Hefti beklagte Bürokratie oder den von Kollege Germann angeführten Swiss Finish, ersparen. Immerhin müssen ja die teilnehmenden Partner ein paar Spielregeln einhalten. Wenn sie das nicht machen - das haben wir gehört -, kann der Bundesrat die Vereinbarung partiell oder integral ausser Kraft setzen oder sistieren. Die Frage, die Herr Hefti gestellt hat, ob der Bundesrat bereit ist, das zu machen, wage ich gar nicht zu stellen. Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass der Bundesrat, wenn er sieht, dass ein Unrechtsstaat mit diesen Informationen Schindluder treibt, selbstverständlich diese Informationspipeline abstellen würde.

Deshalb bin ich hier für eine vereinfachte, eben multilaterale Aktivierung. In anderen Rechtsgebieten würde man von der Beseitigung technischer Handelshemmnisse reden, wenn Einzelfallprüfungen durchgeführt werden und jedes Auto einzeln geprüft werden muss und nicht eine Typenprüfung vorgenommen wird. Deshalb werde ich in der Detailberatung nur noch an die entsprechenden Minderheitsanträge erinnern.

Zum Eintreten sage ich Ihnen, dass wir selbstverständlich eintreten sollten. Es ist immerhin ein Schritt in die richtige Richtung. Das ist erfreulich. Deshalb sollten wir auf beide Vorlagen eintreten und dann eben bei ein paar Nuancen noch ein bisschen nachbessern. Ich werde Sie dann im Rahmen der Detailberatung daran erinnern.

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