Föhn Peter · Ständerat · 2017-03-16
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-16
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Berberat verlangt ja, dass Lobbyistinnen und Lobbyisten, die Zutritt zum Parlamentsgebäude wünschen, sich akkreditieren lassen müssen. Wir haben dieses Thema hier schon mehrfach besprochen. Ich glaube, wir kennen die ganze Angelegenheit mehr oder minder, denn der Ständerat hat im März 2016 dieser parlamentarischen Initiative Folge gegeben, und dann die Staatspolitische Kommission des Nationalrates im April 2016 ebenfalls. Das hat dann bedeutet, dass die Kommission innerhalb von zwei Jahren eine Vorlage auszuarbeiten hat.
Die zuständige Kommission ist dann unsere Kommission, die SPK-SR. Die Kommission kann aber auch gemäss Parlamentsgesetz die Abschreibung der Initiative beantragen, wenn "der Auftrag an die Kommission nicht aufrechterhalten werden soll"; das steht dort in Artikel 113 Absatz 2 Buchstabe b. Wenn also der Auftrag nicht aufrechterhalten werden soll, könnte die Initiative abgeschrieben werden.
Mit 5 zu 5 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten hat die Kommission von dieser Bestimmung Gebrauch gemacht und beantragt die Abschreibung der Initiative. Eine Minderheit der Kommission, angeführt von Herrn Comte, beantragt aber, die parlamentarische Initiative an die Kommission zurückzuweisen, damit sie dann eben eine Vorlage ausarbeitet.
Unser SPK-Sekretariat hat unserer Kommission einen Vorentwurf für die Änderung des Parlamentsgesetzes und für die Änderung der Parlamentsverwaltungsverordnung vorgelegt, notabene auf unser Geheiss. Diese Vorentwürfe haben Sie als Beilage zum Bericht auf dem Tisch. Das sind die Vorentwürfe auf den Seiten 5 und 6, die Sie auch zusammen mit dem Bericht vor sich haben. Der Titel der Beilage lautet [PAGE 298] "Vorentwurf des Kommissionssekretariates vom 22. Dezember 2016" - einfach, damit Sie den richtigen Vorentwurf anschauen.
Gemäss diesem Vorentwurf soll ein öffentliches Register für Lobbyistinnen und Lobbyisten geschaffen werden. Diese Registrierung allein ermöglicht aber keinen direkten Zugang zum Parlamentsgebäude. Nur wer das Online-Formular für die Registrierung als Lobbyistin oder Lobbyist vollständig ausgefüllt hat, erhält gegen Entrichtung einer Gebühr einen Zutrittsausweis, und das auch wieder nur für eine bestimmte Zeit, z. B. für eine Session, für eine Legislatur oder vielleicht auch nur für einen Tag - da stehen alle Möglichkeiten offen. Die Anzahl der Lobbyistinnen und Lobbyisten würde natürlich auch beschränkt werden; ob auch wieder täglich oder pro Session, hätte dann ausdiskutiert werden müssen.
Jetzt hat die Kommission empfunden, dass dies eher kompliziert und aufwendig sei. Die vorgeschlagene Lösung wurde als komplex angesehen, sie wurde als allzu kompliziertes Regelwerk eigentlich nicht goutiert. Die Auswirkungen konnten nicht abgeschätzt werden, und es muss davon ausgegangen werden, dass sich, wenn man das so machen würde, wesentlich mehr Personen im Parlamentsgebäude aufhalten würden als heute. Mit der heutigen Praxis stehen jedem Ratsmitglied ja zwei Badges zur Verfügung, aber erstens sind nicht alle Badges im Umlauf, und zweitens sind etliche Badges auch an Familienmitglieder vergeben, die eher selten oder nur in Ausnahmefällen hier im Haus sind. Man könnte nicht abschätzen, wie viele Leute dann hier wären.
Das Problem ist auch: Wer entscheidet dann, wer überhaupt eintrittsberechtigt wäre? Wer würde da die Kontingente festlegen? Oder kämen dann einfach die Schnellsten zum Zuge? Da befürchtet man dann auch wieder, dass die grossen Lobbyorganisationen einen echten Vorteil hätten oder sich einen solchen verschaffen könnten. Sie wissen ja, wie das ganze Räderwerk läuft. Heute haben wir zum Teil auch kleine und weniger einflussreiche Verbände sowie nichtfinanzstarke Mandatsträger, die hier lobbyieren. Ich glaube, das ist eigentlich recht gut. Es ist auch gut - und eine Mehrheit der Kommission hat es so empfunden -, dass die Parlamentarier die Verantwortung für die Lobbyistinnen und Lobbyisten hier im Haus haben.
Die Kommissionsmehrheit war zudem der Ansicht, dass das heutige System gut und sinnvoll sei; es könnte allenfalls in Nuancen angepasst werden, wogegen man sich nicht wehren würde.
Die Kommissionsminderheit ist hingegen der Ansicht, dass die vorgeschlagene Lösung einen guten und praktikablen Ansatz habe und mehr Transparenz herstellen würde. So müssten Personen, die sich im Lobbyregister eintragen möchten, Angaben zu ihrem Arbeitgeber und Auftraggeber usw. machen. Zum Minderheitsantrag wird nachher noch Stellung genommen. Der Minderheitssprecher wird dazu Stellung nehmen und den Antrag vertreten.
In den letzten Tagen haben wir ja selber erfahren, dass der Lobbyismus eigentlich recht gut funktioniert. Es handelt sich hierbei anscheinend um ein Geschäft mit Signalwirkung, wurden wir doch mehrfach angegangen.
Zusammenfassend bin ich nach wie vor der Meinung, dass das nicht eine ausgegorene Vorlage sei. Sie ist zu kompliziert und berücksichtigt die heutigen technischen Möglichkeiten nicht. So müssten wir beispielsweise bei den Bundesratswahlen keine Lobbyisten mehr im Haus haben, genügt es doch, wenn die Journalisten da sind. Ohnehin herrscht hier hie und da doch schon recht viel Betrieb. Man könnte die heutigen elektronischen Möglichkeiten stärker einsetzen, um hier im Haus mehr Varietät zu haben. In den Gesprächen mit den Lobbyistenorganisationen habe ich zudem feststellen können, dass auch sie befürchten, dass infolge dieser Vorlage ein allzu grosser administrativer Aufwand entstehen würde, und sie meinten, die Kommission hätte auch kleinere Brötchen backen können.
Ich bitte Sie also, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Sollte die Vorlage an die Kommission zurückgewiesen werden, müsste zumindest ein einfacheres System geschaffen werden. Es müssten auch die heute zur Verfügung stehenden elektronischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden; zudem sollten bei Bedarf auch die interessierten Kreise beigezogen werden.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und diese parlamentarische Initiative abzuschreiben.