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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2017-03-16

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-03-16

Wortprotokoll

Bauten, Investitionen, Dienstleistungen: Vergibt der Staat Aufträge, kommt alles viel teurer als bei Privaten. Ich erwähne einige Beispiele aus den Schlagzeilen: 50 000 Franken kostet eine Ausschaffung nach Kosovo; rund 1400 Franken kostet ein Tag im Hochsicherheitstrakt der Gefängnisklinik im zürcherischen Rheinau; ein Pflegeplatz für eine demenzkranke Frau kostet monatlich satte 25 000 Franken. Jedermann fragt sich, wie solche Mondpreise zustande kommen, und ein Rezept dagegen scheint für die Politik fernab des Machbaren.

Gegenstand meiner Motion sind von der Verwaltung künstlich - notabene mit Absicht - erhöhte Preise. Medienberichten war zu entnehmen, dass bei der Bundesverwaltung bei den öffentlichen Vergaben von Aufträgen Mindesttarife festgelegt werden. Ein Unterschreiten der amtlich festgelegten Limite wird offenbar nicht zugelassen.

In diesem Sinne bezahlt beispielsweise die Bundesverwaltung jedes Jahr für Übersetzungen Millionen von Franken an private Firmen, wobei ein Mindesttarif von 40 Rappen pro Wort gilt. Damit wird die absurde Situation geschaffen, dass nicht der Anbieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot den Zuschlag erhält, sondern derjenige, der im Minimum diesen Mindestpreis bietet. Die vergebenden Bundesämter praktizieren dies nicht nur stur so, sie geben Bietern, welche den Mindesttarif bloss als Empfehlung auffassen, offenbar sogar noch die Gelegenheit, ihre Offerten nach oben zu korrigieren, um so im Rennen um die Auftragsvergabe zu bleiben. Eine solche Praxis kann sich wirklich nur der Staat erlauben, und auch nur einer, der glaubt, er schwimme im Steuergeld. Kein Privater käme auf die Idee, eine Mindestpreislimite festzulegen. Daher dürfte es sich hierbei auch nicht um ein Qualitätsmerkmal handeln, sondern um eine reine Steuergeldverschwendung, die, ähnlich wie die Ausschöpfung des noch nicht aufgebrauchten Budgets bis zum bewilligten Gesamtbetrag gegen Ende des Jahres, für eine völlig dekadente Haltung der Beamten zu ihren finanziellen Mitteln steht.

Die Verwaltung rechtfertigt ihre Handhabung mit Qualität. Das ist ein Allerweltsterminus, der überall für alles zur Begründung herangezogen werden kann. Die hohe Qualität von Auftragsleistungen wird aber sicher nicht durch sehr hohe Mindestpreise garantiert, sondern durch gesunden Wettbewerb unter den Anbietern.

Gerade beim Beispiel der Übersetzer ist es so, dass andere Anbieter wesentlich günstigere Tarife kalkuliert haben. Sie kalkulieren mit 9 Rappen pro Wort, womit sie dann einen üblichen Stundenlohn von 80 bis 90 Franken erreichen. Aus diesem Grund handelt es sich nicht um ein qualitatives Merkmal, sondern um ein rein monetäres. Solche Selbstverständlichkeiten sollte die Bundesverwaltung eigentlich von sich aus einführen und nicht erst, wie in der Stellungnahme geschrieben, wegen der Schlagzeilen und wegen der Einreichung dieser Motion.[GZ]

Stimmen Sie daher meiner Motion zu.