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Thurnherr Walter · 2017-03-16

Thurnherr Walter · Aargau · 2017-03-16

Wortprotokoll

Als ich davon gehört habe, dass die Bundeskanzlei Aufträge mit Mindestpreisen ausschreibt, habe auch ich Fragen gestellt. Das Anliegen einer qualitativ guten Übersetzung muss anders gelöst werden können als mit der logischen Umkehrung, dass etwas teuer sein muss, wenn es gut sein soll. Das mag in der Werbung funktionieren, entspricht jedoch nicht der Idee des öffentlichen Beschaffungswesens. Dort ist im Übrigen nicht von Mindestpreisen die Rede. Im öffentlichen Beschaffungswesen ist ausdrücklich vom wirtschaftlich günstigsten Angebot die Rede. Dies lässt die Formulierung von Qualitätskriterien auch zu, da haben Sie völlig Recht. Es gäbe andere Dinge im öffentlichen Beschaffungswesen, die kritisiert werden könnten, aber dieses hier nicht.

Der Bundesrat ist deshalb ebenfalls der Auffassung, dass die Mindesttarife für die Beschaffung von Übersetzungsdienstleistungen sowohl im offenen als auch im selektiven Verfahren aufzuheben sind. In diesem Punkt hat also die "Berner Zeitung" zu Recht auf einen Punkt aufmerksam gemacht, der auch korrigiert werden kann. Dem Bundesrat sind im Übrigen keine weiteren Mindesttarife bekannt, welche im öffentlichen Beschaffungsrecht ausgeschrieben werden.

Wenn der Bundesrat die Ablehnung der Motion beantragt, dann nicht deshalb, weil er die Mindesttarife im öffentlichen Beschaffungsrecht gut findet, sondern weil die Motion, wenn Sie sie genau lesen, noch etwas weiter geht. Dort ist nämlich von allen öffentlichen Aufträgen die Rede. So, wie es nun formuliert ist, betrifft es auch Regelungen über Mindestentschädigungen bei öffentlichen Aufträgen, zum Beispiel Taggelder oder Stundenansätze, etwa in Bereichen von Gesundheit oder Rechtsentscheidungen, bei denen es der Bundesrat vorzieht, einzelfallweise zu prüfen, ob sie noch gerechtfertigt sind oder nicht.

Das eigentliche Anliegen, so, wie der Bundesrat es verstanden hat, dass nämlich im öffentlichen Beschaffungswesen keine Mindesttarife gelten dürfen, teilt der Bundesrat. Die Motion ist in diesem Punkt also erfüllt. Den Rest lehnt der Bundesrat ab und beantragt deshalb die Ablehnung der Motion.

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