Stadler Hansruedi · Ständerat · 2002-03-19
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-19
Wortprotokoll
Keine Angst, ich lanciere heute keinen neuen Standort für das Bundesstrafgericht oder das Bundesverwaltungsgericht, auch wenn sich vielleicht die "Wolke" auf der Arteplage des Neuenburgersees durchaus dazu eignen könnte.
Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung. In der Zusatzbotschaft steht auf Seite 6062: "Die Erfahrungen mit der Dezentralisierung bestehender Einheiten der Bundesverwaltung in den letzten Jahrzehnten sind allerdings eher ernüchternd und sprechen gegen eine Zusammenfassung der Rekurskommissionen und Beschwerdedienste an peripherer Lage." Diese allgemeine Aussage zu Dezentralisierungsprojekten darf man so nicht stehen lassen. Im Zusammenhang mit der Diskussion in der Kommission wurde auf die Rekrutierungsprobleme beim Bundesamt für Statistik mit Sitz in Neuenburg hingewiesen. Die zitierte Stelle in der Zusatzbotschaft erweckt aber den Eindruck einer generellen Beurteilung der Dezentralisierungsprojekte, und es werden daraus Folgerungen für die Standortentscheide der Gerichte gezogen. Das darf aber so nicht sein.
Ich komme zu einer zweiten Stelle in der Zusatzbotschaft, Seite 6053. Dort schreibt der Bundesrat zu entsprechenden parlamentarischen Vorstössen zum Standort Tessin: "In seinen Antworten vom 30. Mai 2001 vertrat der Bundesrat die Auffassung, dass eine Realisierung des Bundesverwaltungsgerichtes oder des Bundesstrafgerichtes im Kanton Tessin nicht sachgerecht wäre." Was heisst denn bei diesem Entscheid überhaupt "sachgerecht"? Auch ich versuchte, die verschiedenen Standorte nach so genannten sachgerechten Kriterien zu beurteilen: so nach der Erreichbarkeit, nach der Nähe zu Universitäten mit Rechtsfakultäten, nach der Attraktivität der konkreten Angebote, nach der Möglichkeit der Rekrutierung der Gerichtsmitglieder - auch aus den anderen Sprachregionen - usw.
Aufgrund all dieser Kriterien kann nicht gesagt werden, dass einer der diskutierten Standorte ausgeschieden werden müsste. Mögliche Standorte wären auch Olten, Solothurn oder Basel. Für mich ist der Standortentscheid schlicht und einfach vorab ein politischer Entscheid und nicht ein Entscheid nur nach so genannten sachlichen Kriterien. Es ist ein staatspolitischer Entscheid, es ist ein regionalpolitischer Entscheid, und es ist ein sprachregionaler Entscheid.
Es geht auch um den politischen Willen, dieses oder jenes Zeichen zu setzen. Die staatspolitischen, regionalpolitischen und sprachregionalen Argumente wurden eingehend [PAGE 215] dargelegt. Für mich ist durchaus auch entscheidend, dass die Gerichte ab Beginn reibungslos funktionieren. So sind beispielsweise die heute bestehenden Rekurskommissionen beim Bundesverwaltungsgericht zusammenzuführen. Hier gibt es sicher praktische Probleme, aber diese Probleme sind lösbar. Ich unterstütze deshalb auch allfällige flankierende Massnahmen im Zusammenhang mit dem Aufbau des Bundesstrafgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes.
Cari amici ticinesi, als Urner sage ich: Ticino è nostro vicino. Wir wollen gute Nachbarn sein. Ich unterstütze für das Bundesstrafgericht den Standort Bellinzona. Vom Ausgang dieser Abstimmung hängt dann für mich persönlich auch der Standort des Bundesverwaltungsgerichtes ab; denn für mich ist der Standortentscheid auch ein sprachregionaler Entscheid.