Lexipedia

Munz Martina · Nationalrat · 2017-05-02

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-02

Wortprotokoll

Die Minderheit Pieren will die Frist der Sicherung der Finanzierung von sechs auf zehn Jahre erhöhen. Diese Frist ist zu lang. Die Finanzplanung in den Kantonen erstreckt sich normalerweise über eine Legislatur beziehungsweise über vier Jahre. Die Kantone haben deshalb beantragt, die Frist auf vier Jahre zu kürzen. Das Gesetz geht mit sechs Jahren aber über diese Frist hinaus. Eine Verlängerung auf zehn Jahre ist nicht seriös und muss abgelehnt werden.

Wollen wir tatsächlich etwas für attraktivere Bedingungen bei der Kinderbetreuung tun, dürfen wir die Kantone und die Wirtschaft nicht mit zehnjährigen Verpflichtungen vergraulen. Die Schaffung flexibler Betreuungsangebote ist oft mit vielen Unsicherheitsfaktoren belastet, da braucht es nicht noch zehnjährige Verpflichtungen. Werden Betreuungsplätze für Schulferien geschaffen, so kann nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass diese Angebote genügend genutzt werden. Trotzdem braucht es dringend flexible Angebote. Denken Sie nur an die Pflege: Schichtarbeit, Wochenendarbeit und späte Arbeitseinsätze gehören zur Tagesordnung. Heute fehlen entsprechende Betreuungsangebote - der Fachkräftemangel, vor allem im Gesundheitsbereich, ist ein schwerwiegendes Problem. Eine Beteiligung über sechs Jahre - davon drei Jahre ohne zusätzliche Unterstützung des Bundes - ist Tatbeweis genug, dass es die öffentliche Hand beziehungsweise die Wirtschaft mit dem Angebot ernst meint.

Mit dem Gesetz wollen wir durch reduzierte Elternbeiträge die Kinderbetreuung für Normalverdienende bezahlbar machen und mit flexiblen Betreuungsangeboten den Arbeitsbedingungen in der Wirtschaft Rechnung tragen. Die Kantone sind dabei unsere Partner und nicht unsere Gegner. Legen wir die Latte für die Kantone nicht zu hoch! Folgen Sie der Mehrheit, und setzen Sie eine Frist an, die für die Kantone möglich ist.

Der zweite Antrag der Minderheit Pieren, mit welchem die Streichung der Formulierung "während der Laufzeit dieses Gesetzes" verlangt wird, ist schlicht nicht nötig - folgen Sie auch da der Mehrheit.