Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-05-03
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-05-03
Wortprotokoll
Zunächst freut es mich, dass über alle Fraktionen hinweg der regionale Personenverkehr als wichtig und erfolgreich und auch als ein für den Wirtschaftsstandort Schweiz wichtiges Element qualifiziert wird. Er wird tatsächlich rege genutzt. Wie gesagt wurde, hat die Nachfrage in den letzten zehn Jahren jedes Jahr jeweils um 4 bis 5 Prozent zugenommen. Wir haben eine Vielfalt von Linien - 1400 sind es derzeit -, die sehr unterschiedlich sind: Von kleinen Buslinien bis zu leistungsstarken S-Bahn-Systemen ist alles in diesem Paket enthalten.
Es ist eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen, die Grundversorgung aller Regionen mit dem öffentlichen Verkehr sicherzustellen. Bund und Kantone, das wurde auch gesagt, bestellen zusammen und legen dann auch den Abgeltungsspielraum fest. Die ungedeckten Kosten werden je zur Hälfte von Bund und Kantonen finanziert. Für dieses Jahr haben wir bereits 951 Millionen Franken im Budget eingestellt. Jetzt geht es um die Folgejahre. Was machen wir im Zeitraum von 2018 bis 2021?
Bei den Abgeltungen beantragt Ihnen der Bundesrat, das wurde gesagt, ein Volumen von knapp 4 Milliarden Franken, also nochmals eine deutliche Steigerung des Bundesbeitrages. Wir haben zum ersten Mal einen Verpflichtungskredit, das heisst nicht mehr das Instrument des Zahlungsrahmens. Das entspricht den Vorgaben des Finanzhaushaltgesetzes und führt dazu, das wurde auch von einigen erwähnt, dass in der Planung die Ausgangslage insbesondere für die Transportunternehmen sicherer - planungssicherer, rechtssicherer - ist. Damit kann ein Transportunternehmen aber auch effizienter werden, weil es einen klaren Planungshorizont und Finanzzusagen hat, mit denen es entsprechend Synergien nutzen kann.
Der Bundesrat beantragt Ihnen, dass wir nach zwei Jahren die zweite Hälfte des Kredits freigeben, weil wir damit eben auch finanzpolitischen Spielraum gewinnen. Wenn Sie das nicht wollen, berauben Sie sich selber eines Spielraums, und das ist eigentlich angesichts der Budgethoheit des Parlamentes nicht unbedingt sinnvoll. Wenn Sie jetzt mit einer Vierjahresperiode agieren wollen, können Sie das tun. Aber am Schluss ist trotzdem der jährliche Budgetentscheid des [PAGE 626] Parlamentes massgebend. Wir meinen, die zweijährliche Freigabe würde es auch ermöglichen, dass man veränderte finanzpolitische Rahmenbedingungen gegebenenfalls berücksichtigen und darauf reagieren kann.
Die grosse Differenz besteht dann tatsächlich bei der Höhe dieses Verpflichtungskredits. Wir finanzieren damit ja - das finden Sie in der Botschaft - eine ganze Reihe von zusätzlichen Angeboten, von Ausbauten, etwa die Linie Mendrisio-Varese, neue Elemente der S-Bahnen im Bassin lémanique, im Aargau, in Zürich und in der Ostschweiz. Ebenso schaffen wir Voraussetzungen für eine weitere Modernisierung der Fahrzeuge. Das kann man alles finanzieren mit dem Antrag des Bundesrates, das ist darin enthalten.
Entsprechend verstehe ich jetzt effektiv diesen Kampf gewisser Kantone und des VöV für zusätzliche 144 Millionen Franken nicht ganz. Der Antrag des Bundesrates, im Schnitt sind es eine Milliarde Franken pro Jahr, die wir Ihnen vorschlagen, bedeutet nochmals ein zweiprozentiges Wachstum der Ausgaben - zwei Prozent Wachstum. Diejenigen, die den Bundeshaushalt kennen, wissen, dass das klar ein überdurchschnittliches Ausgabenwachstum ist, das wir Ihnen beantragen. Es gibt nicht viele Bereiche des Bundes, die so stark wachsen wie der öffentliche Verkehr; das ist das erste Argument.
Das zweite Argument ist, dass es ja ein Verhandlungsprozess ist. Wir sind in den Verhandlungsprozess mit den Transportunternehmen und mit den Kantonen mit einem kleineren Bedarf gegangen. Nach der Vernehmlassung haben die Kantone dann einen höheren Bedarf gehabt und diese 4,1 Milliarden Franken gefordert.
Das dritte Argument ist folgendes: Wie Sie wissen, bezahlen der Bund und die Kantone je die Hälfte des Defizits, also 1 Milliarde Franken der Bund, 1 Milliarde Franken die Kantone. Der Kostendeckungsgrad ist 50 Prozent, die Nutzer bezahlen also etwa 2 Milliarden Franken. Wir sprechen von 4 Milliarden Franken im Jahr. Jetzt sagen Sie mir, dass diese 36 Millionen Franken im Jahr, die Sie bzw. die Kantone mehr beantragen, in diesen 4 Milliarden Franken nicht Platz hätten. Das ist aber weniger, als die Schätzungenauigkeit ausmacht! Da streiten Sie also über irgendwelche Daten, Systeme oder Baukosten, die in diesem Bereich liegen. Deshalb ist es meines Erachtens effektiv ein wenig ein Streit "pour la galerie". Es sind 36 Millionen Franken im Jahr auf Kosten von insgesamt 4 Milliarden Franken - das ist meines Erachtens fast peinlich.
Ich nenne ein viertes Argument: Ich teile die Auffassung, dass man den Billettpreisen selbstverständlich Sorge tragen muss. Wir hatten in den vergangenen Jahren im öffentlichen Verkehr Preisanpassungen für die Kundinnen und Kunden, ja. Aber trotz diesen Preisanpassungen ist nicht das passiert, was viele seit Jahren in diesem Saal predigen, dass jetzt viele Leute den Zug verlassen und wieder das Auto nehmen würden. Es ist genau das Gegenteil passiert. Wir haben trotzdem nach wie vor jedes Jahr eine höhere Nachfrage. Also sind diese Tarifanpassungen offenbar auch von den Kundinnen und Kunden akzeptiert worden. Viele der 1400 Linien, die wir haben, werden ja ausgebaut. Wir bekommen bessere Leistungen, und überall da, wo der Kunde bessere Leistungen bekommt, ist er doch auch bereit, einen Teil beizutragen und eine moderate Anpassung des Tarifs zu akzeptieren. Dass man hier einfach sagt, für vier Jahre könne man die Tarife nicht anpassen, auch dort nicht, wo man das Angebot massiv ausbaut, das kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Zum Argument Effizienzsteigerung: Die Transportunternehmen bekommen jetzt mehr Rechtssicherheit, weil sie einen längeren Rahmen haben, mit dem sie planen können. Vom Verfahren her ist es auch eine Verhandlung: Der Bund und die Kantone bestellen, und die Transportunternehmen geben ein, wie viel sie dafür wollen. Die Transportunternehmen können selbstverständlich auch hier effizienter werden, wie auch der Bund effizienter werden kann, wie auch wir uns stetig verbessern können. Es geht um 36 Millionen Franken im Vergleich zu den 4 Milliarden, und deshalb gehe ich auch hier davon aus, dass im Bereich der Optimierungen noch etwas drinliegt.
Ein letztes, wichtiges Argument für den Bundesrat: Wir wollen weiterhin diesen Ausbau im regionalen Personenverkehr. Wir alle zusammen haben aber auch eine Verantwortung für das Bundesbudget. Die Finanzkommission des Ständerates und jene des Nationalrates beantragen Ihnen, der Linie des Bundesrates zu folgen, und das nicht ohne Grund: Wir haben in vielen Bereichen ein Ausgabenwachstum. Sie werden wahrscheinlich auch in dieser Session Mehrausgaben beschliessen, und diese müssen einfach irgendwo auch finanziert werden. Das macht uns grosse Sorgen, weil wir hier wirklich in einem Bereich sind, der uns dann wieder vor grosse Probleme stellt, wenn wir Ihnen das Budget für 2018 und die Folgejahre präsentieren müssen.
Deshalb meinen wir ganz klar: Sie haben ein gutes Angebot vonseiten des Bundesrates auf dem Tisch. Damit lassen sich diese Ausbauten finanzieren. Mit einer Milliarde Franken pro Jahr können auch die Kantone gut leben, und damit können wir auch die Nachfrage abdecken.
Ich bitte Sie, hier der Minderheit Ihrer Kommission sowie den beiden Finanzkommissionen zuzustimmen und sich gegen eine weitere Erhöhung des Kredits zu wenden. 145 Millionen Franken insgesamt oder 36 Millionen pro Jahr verteilt auf 26 Kantone, das macht auch für die Kantone einen vernachlässigbaren Betrag aus.
Deshalb bitte ich Sie, hier einzutreten und der Linie des Bundesrates zu folgen.