Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2017-05-03
Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2017-05-03
Wortprotokoll
Wir haben noch drei Differenzen zum Ständerat: Nachdem die Koexistenzregelung aus dem Gesetz raus ist, was man durchaus auch bedauern kann, gilt es nun, die Differenzen zu bereinigen. Wir haben heute die Möglichkeit dazu - tun wir es doch. Wir sollten dies nicht einfach deshalb tun, damit die Differenzen bereinigt sind, sondern deshalb, weil der Ständerat das in unseren Augen Sinnvolle beschlossen hat.
Zu Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe c: Es wurde in der Differenzbereinigung klar festgehalten, dass das Aufheben dieser Bestimmung sinnvoll ist - sinnvoll deshalb, weil dies nur für Freisetzungsversuche, also für die Grundlagenforschung, wichtig ist. Aktuell können Forscher nur schwer ohne Marker auskommen. Zukünftig werden Technologien es wahrscheinlich erlauben, diesen Markierungsschritt zu umgehen. Zum heutigen Zeitpunkt aber stellt der Vorschlag des Bundesrates eine Erleichterung für die Forschung dar. Wir wissen ja auch, dass für Freisetzungsversuche strenge Sicherheitsmassnahmen gelten. Diese werden individuell bestimmt. Man muss deshalb aus heutiger Sicht die Risiken einer Verbreitung von Markergenen mit in der Human- und Veterinärmedizin verwendeten Antibiotikaresistenzen als vernachlässigbar ansehen. Es geht hier um Grundlagenforschung.
Die BDP-Fraktion unterstützt aus diesem Grund die Minderheit Gmür-Schönenberger, weil wir die Forschung nicht unnötig behindern wollen.
Zu den Artikeln 24a und 35a: Die Begründungen, weshalb die BDP-Fraktion bei diesen Differenzen die Mehrheit unterstützt, fussen auf demselben Grund. Die beiden Artikel sind auch ohne Koexistenz sinnvoll und deshalb unterstützenswert. Wenn wir wollen, dass die unerwünschte Verbreitung von gentechnisch veränderten Organismen überhaupt festgestellt werden kann und Auswirkungen auf die Umwelt und die biologische Vielfalt durch gentechnisch veränderte Organismen frühzeitig erkannt werden können, dann braucht es ein Monitoring. Es geht hier um das Vorsorgeprinzip. Die Kosten, die hier zusätzlich entstehen werden, sind eigentlich nicht existent.
Artikel 35a dient schlicht und ergreifend der Rechtssicherheit und der Transparenz. Es geht um Verwaltungsmassnahmen, nicht um Strafbestimmungen. Es geht um Klarheit in Bezug auf die Frage, was bei Widerhandlungen passiert. Das ist sinnvoll.
Das Gute ist, ich habe es gesagt, dass die Differenzen ausgeräumt werden können. Ich bitte Sie deshalb auch im Namen der BDP-Fraktion, bei Artikel 6 die Minderheit Gmür-Schönenberger zu unterstützen und bei den weiteren Differenzen der Mehrheit zu folgen.