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preparatory:AB 21468

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-20

Wortprotokoll

Bei Artikel 159 geht es um die Teilnahme des Bundesrates an den Kommissionssitzungen. Absatz 2, den Herr Pfisterer angesprochen hat, gibt die Möglichkeit, dass sich die Mitglieder des Bundesrates im Einvernehmen mit dem Präsidenten oder der Präsidentin der Kommission vertreten lassen können. Ich finde es richtig und zweckdienlich, dass das dem Bundesrat die Möglichkeit einer gewissen Entlastung gibt.

Das Antragsrecht dieser Person ist hier nicht geregelt. Aber mir ist klar, dass sich diese Person namens des Bundesrates äussern und beispielsweise sagen kann: "Der Bundesrat ist nicht Ihrer Meinung, meine Damen und Herren Ständeräte!", oder: "Der Bundesrat schliesst sich dem an." Ein eigenständiger Antrag dieses Delegierten - so würde ich einmal sagen; es ist nicht etwa ein delegierter Minister, den haben wir noch nicht eingeführt -, dieser Person im Dienste des Bundes, ist ein Antrag des Bundesrates. Meines Erachtens müsste der zuständige Bundesrat oder die zuständige Bundesrätin das den Kommissionsmitgliedern vorher mitteilen, damit gewisse Formalitäten geregelt sind.