Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-05-03
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-05-03
Wortprotokoll
Der Sprecher der Minderheit hat es richtig gesagt: Über das Asylrecht, die Grundlage, ob jemand in unserem Land Asyl bekommt oder nicht Asyl bekommt, entscheiden Sie. Aber Sie entscheiden beim Asylrecht nicht im luftleeren Raum, sondern Sie entscheiden auf der Basis der Genfer Flüchtlingskonvention. Also können auch Sie nicht frei entscheiden, wer in unserem Land als schutzbedürftig anerkannt wird und den Flüchtlingsstatus bekommt und wer nicht, sondern auch Sie sind an die Genfer Flüchtlingskonvention gebunden. Deshalb - das wurde selbstverständlich sehr richtig gesagt - ist der Entscheid, ob jemand Asyl bekommt, ob jemand vorläufig aufgenommen wird, ob jemand eben nicht Asyl bekommt und unser Land wieder verlassen muss, ein rechtlicher Entscheid und nicht ein politischer Entscheid.
Wenn Sie vom Verursacherprinzip sprechen, dann sehen Sie die Ursachen dafür, dass Menschen auf der Flucht sind, im Moment sehr offensichtlich in Syrien, in Irak, in Afghanistan. Sie sehen die Fluchtursachen auch, wenn es Hungersnöte gibt. Aber diese Menschen - das wissen Sie -, die vor einer Hungersnot fliehen, bekommen nicht Asyl. Sogar Asylsuchende aus Syrien bekommen in vielen Fällen nicht Asyl, sondern werden nur vorläufig aufgenommen, weil sie eben nicht individuell an Leib und Leben bedroht sind, aber zurzeit nicht in ihr Land zurückkehren können. Das ist die Ausgangslage.
Es ist auch Ihr Verdienst, dass die Schutzquote in der Schweiz relativ hoch ist. Und ich finde, Sie könnten durchaus sehr stolz darauf sein. Sie haben immer wieder gesagt - und das ist auch die Meinung des Bundesrates -, dass in unser Land vor allem diejenigen kommen sollen, die eben effektiv schutzbedürftig sind. Seit wir begonnen haben, die Asylverfahren zu beschleunigen, mit dem Fast-Track-Verfahren, mit dem 48-Stunden-Verfahren, sind diejenigen Menschen, die ein offensichtlich unbegründetes Asylgesuch hätten stellen wollen, tendenziell nicht mehr in die Schweiz gekommen. Das ist auch gut so. Sie sollen nicht hierherkommen, im Wissen darum, dass sie nicht Asyl bekommen, um zu versuchen, ein paar Jahre hier zu verbringen. Irgendwann müssen sie dann doch wieder zurückgehen. Vielmehr sollen in unser Land vorwiegend die Personen kommen und ein Asylgesuch stellen, die schutzbedürftig sind. Dann steigt aber natürlich auch die Schutzquote entsprechend an. Das war immer Ihr Ziel, das war immer unser Ziel, und ich denke, wir haben hier einiges erreicht.
Schauen Sie mal andere Staaten in Europa an, schauen Sie mal deren Schutzquote an, schauen Sie die Staaten an, in denen immer noch ein grosser Teil der Asylgesuchsteller aus Kosovo kommt. Es macht keinen Sinn, dass Menschen mit grossem Aufwand ihr Heimatland verlassen, viel Geld ausgeben, wenn sie kurze Zeit später wieder daheim sind und nichts erreicht haben.
Das ist die Ausgangslage. Die Schutzquote ist gestiegen. Der Bundesrat ist sich sehr bewusst, dass das natürlich heisst, dass mehr Menschen dann auch effektiv hierbleiben. Deshalb ist diese Integrationsdiskussion so wichtig, und deshalb sind wir in intensiven Gesprächen mit den Kantonen, auch mit den Gemeinden, den Städten. Wir sind daran, der Kommissionssprecher hat es erwähnt, eine Kostenanalyse vorzunehmen. Die Kantone haben hier bereits Zahlen präsentiert. Wir werden diese mit ihnen zusammen analysieren.
Der Bund hat aber schon auch die Aufgabe, genau hinzuschauen. Warum ist die Erwerbsquote bei den anerkannten Flüchtlingen und den vorläufig Aufgenommenen je nach Kanton so unterschiedlich? Warum gibt es Kantone, die bei den Flüchtlingen eine Erwerbsquote um die 40 Prozent haben? Warum haben andere Kantone eine Erwerbsquote von 10 Prozent? Ich glaube, das muss Sie auch interessieren. Bevor der Bund sagt, er bezahle einfach mehr Geld an die Kantone, müssen wir doch analysieren, wie man das vorhandene Geld, diese Globalpauschale, die der Bund an die Kantone zahlt, möglichst gut und möglichst effizient einsetzen kann, damit die Integration in den Arbeitsmarkt rasch möglich ist. Das ist unser gemeinsames Interesse. Da gibt es null Differenzen, natürlich auch nicht mit den Kantonen und Gemeinden.
Ein wichtiger Grund - darauf hat der Kommissionssprecher hingewiesen -, weshalb wir Ihnen beantragen, diese Motion abzulehnen, ist: Lassen Sie uns zuerst mit den Kantonen diese Analyse machen, bevor Sie jetzt ein neues System beschliessen und einfach sagen, in Zukunft solle der Bund den Kantonen doppelt so lange Geld ausschütten. Herr Nationalrat Jauslin, der Bundesrat hat nicht behauptet, man hätte weniger Integration, wenn man länger bezahlen würde. Das Umgekehrte stimmt aber auch nicht. Sie können heute nicht davon ausgehen, dass die Integration automatisch verbessert wird, wenn der Bund den Kantonen einfach zehn Jahre lang die Sozialhilfe für die betreffenden Personen bezahlt. Es gibt doch immerhin einen Hinweis darauf, dass die Kantone im Moment, in dem sie sich bewusstwerden, dass sie die Kosten übernehmen müssen, die Integrationsmassnahmen etwas intensivieren. Wir stellen nämlich fest, dass im Jahr, bevor die Globalpauschale des Bundes ausläuft, die Erwerbsquote plötzlich steigt. Das könnte, sage ich jetzt mal vorsichtig, ein Hinweis dafür sein, dass hier eben doch ein gewisser Anreiz besteht, sich in dem Moment, in dem man sich bewusstwird, dass man jetzt die Kosten selber übernehmen muss, zu sagen: Jetzt müssen wir aber alles dafür tun, dass diese Personen wirtschaftlich selbstständig sind.
Deshalb möchten wir das bestehende System mit mehr, mit den richtigen Anreizen zusammen mit den Kantonen entwickeln und nicht einfach ein neues System beschliessen, bevor dieser Prozess stattgefunden hat. Gemäss dem neuen System würde man doppelt so lange Sozialhilfe bezahlen, dies in der irrigen Meinung, dass diese Mittel automatisch die entsprechende, sinnvolle Wirkung erzielen würden.
Aus diesen Überlegungen beantragt Ihnen der Bundesrat, diese Motion abzulehnen.
Wir sind mit den Kantonen intensiv daran, über die Anreize zu sprechen. Wir haben nämlich das gleiche Ziel: eine rasche Integration in den Arbeitsmarkt. Das betrifft nicht die Asylsuchenden - das wurde vorhin nicht ganz korrekt erwähnt -, vielmehr betrifft das diejenigen Personen, die eine [PAGE 655] Bleibeperspektive haben, die anerkannten Flüchtlinge und die vorläufig Aufgenommenen; das steht auch so in der Motion.
Das zweite Anliegen - das haben Herr Nationalrat Jauslin und auch der Sprecher der Kommission schon gesagt - ist, dass die Kantone bezahlen müssten, wenn sie selbstverschuldet ihre Vollzugsaufgaben, also die Ausschaffungen von abgewiesenen Asylbewerbern, nicht machen; sie müssten also die Kosten, die sie dadurch verursachen, selber übernehmen. Doch das haben Sie bereits entschieden. Die entsprechende Gesetzesbestimmung ist bereits seit dem 1. Oktober 2016 in Kraft. Für einmal hat hier der Bundesrat schneller als der heutige Ständerat Philipp Müller gearbeitet. Wir haben ihn sozusagen rechts - oder links, wie Sie wollen - überholt. Das Anliegen ist schon erfüllt.
Ich bitte Sie: Lassen Sie uns diesen Weg, der in die richtige Richtung führt, mit den Kantonen beschreiten. Damit können wir das erreichen, was auch Sie möchten: eine gute, rasche und möglichst effiziente Integration in den Arbeitsmarkt. Bevor wir hier ein neues und für den Bund auch sehr teures Modell beschliessen, möchten wir das bestehende analysieren. Diese Motion könnte nämlich zu Mehrkosten von bis einer halben Milliarde Franken für den Bund führen, obschon man nicht wüsste, ob man den Erfolg, den die Motion in Aussicht stellt, tatsächlich haben wird.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Beschluss Ihrer Kommission zu stützen und diese Motion abzulehnen.