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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-05-03

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-05-03

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Portmann, ich hoffe, dass wir jetzt diesen Vorstoss richtig verstanden haben, wenn Sie schon den Eindruck hatten, wir hätten Ihren letzten Vorstoss nicht richtig verstanden. Aber ich glaube, wir haben ihn nicht nur richtig verstanden, sondern wir haben auch viel Sympathie für diesen Vorstoss - das kann ich gleich vorwegnehmen. Ich glaube, es würde sich lohnen, das Anliegen wirklich einmal näher anzuschauen. Über die Begriffe könnte man dann aber noch diskutieren, ob es z. B. nur die Negation von "verheiratet" gibt, wenn man nicht verheiratet ist. Aber das wäre wahrscheinlich noch eine vertiefte Diskussion wert.

Wir lehnen Ihre Motion zu diesem Zeitpunkt deshalb ab, weil man ja eigentlich auch schon wissen müsste, was dann dahintersteht. Sie wollen ja jetzt auch nicht nur aus sprachlichen Gründen eine Vereinfachung der Zivilstandsbezeichnungen. Da muss ich Ihnen aber einfach leider sagen: Das ist manchmal etwas unangenehm, manchmal sind die Dinge etwas komplizierter. Ein Beispiel: Ein geschiedener Ehepartner hat heute nach dem Unfallversicherungsgesetz Anspruch auf eine Hinterlassenenrente, wenn der verstorbene Ex-Ehepartner unterhaltspflichtig war. Wenn dieses "geschieden" jetzt nicht mehr existiert, obwohl eben genau dieser Zivilstand einem dieses Recht gibt, dann müsste man einfach sicherstellen, dass diese Person, weil sie eben nicht mehr als "geschieden" von diesem Automatismus profitiert, rentenberechtigt ist. Sie müsste dann die Heiratsurkunde, das Scheidungsurteil und noch den Todesschein des Ex-Ehepartners vorlegen, bevor sie zum Gleichen kommt, wie das heute der Fall ist. Jetzt kann man sagen: "Ja, so what? Das schafft man noch!" Aber ich muss Ihnen einfach sagen, dass dies schon ein paar Implikationen hat.

Weshalb wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt beantragen, die Motion abzulehnen, ist auf der einen Seite der Pacte civil de solidarité, von dem ich Ihnen vorhin erzählt habe - das müsste man noch anschauen; das könnte man natürlich auch nach Annahme der Motion. Es ist uns ernst damit. Sie haben uns beauftragt, wir sollten dieses zusätzliche Institut auch noch prüfen. Wir möchten nicht, dass wir, wenn wir dann etwas Neues haben, schon wieder die Zivilstandsbezeichnungen ändern müssen. Wissen Sie, das ist dann eine ziemliche Übung mit den Zivilstandsregistern der Kantone usw.

Auf der anderen Seite werden Sie ja in nächster Zeit auch über die parlamentarische Initiative 13.468, "Ehe für alle", befinden. Nächste Woche, wenn ich richtig informiert bin, ist sie in Ihrer Kommission für Rechtsfragen traktandiert. Da sind wir einfach der Meinung, man sollte zuerst diese Fragen und erst dann die Frage einer Vereinfachung oder Anpassung der Zivilstandsbezeichnungen klären, als umgekehrt zuerst die Bezeichnungen zu ändern und dann allenfalls bei den Instituten etwas zu ändern. Wenn Sie jetzt z. B. die Beratung der parlamentarischen Initiative "Ehe für alle" fortsetzen und die Ehe auch für homosexuelle Paare öffnen würden, sähe auch Ihre Situation sofort anders aus.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, jetzt zuerst die Frage zu klären, wie man sich hier rechtlich organisieren will, und nachher die Frage der Zivilstandsbezeichnungen anzuschauen. Wie gesagt, sind wir dafür dann offen.

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