Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-05-03
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-05-03
Wortprotokoll
Das wäre jetzt also sozusagen ein pädagogischer Auftrag: Damit wir den Kantonen aufzeigen können, welche Kantone ihre Arbeit gut oder schnell machen - "schnell" und "gut" ist ja nicht immer das Gleiche -, sagen wir jetzt, welche Kantone lange Strafverfahren haben.
Nun ja, ich würde sagen, das könnte der Bund machen. Aber ich gehe davon aus, dass Sie als Gesetzgeber, wenn Sie dann diesen Bericht hätten und sähen, dass die Unterschiede in den Kantonen sehr gross sind, wahrscheinlich auch wieder gerne tätig werden und dem nicht einfach tatenlos zuschauen würden. Das könnten die Kantone eigentlich auch selber machen, sie könnten ein Institut oder jemanden an einer Universität beauftragen, diese Zusammenstellung einmal zu machen.
Ob Sie mit einem Postulat den Bundesrat beauftragen wollen, hier jetzt einen Bericht zu erstellen, müssen Sie selber wissen. Das dürfen Sie selbstverständlich tun, aber wir haben es schon ein bisschen anders verstanden:
1. Wir sind der Meinung, dass doch schon einiges zur Beschleunigung von Strafverfahren gemacht worden ist. Denken Sie an das Strafbefehlsverfahren. Weit über 90 Prozent aller Strafuntersuchungen, die nicht eingestellt werden, enden heute mit einem Strafbefehl. Das ist - ich tue hier nur eine Klammer auf - dann vielleicht auch nicht immer nur die beste Lösung, Sie kennen ja die Vor-, aber unter Umständen auch die Nachteile eines Strafbefehls.
2. Dann haben wir mit der Anpassung der Strafprozessordnung ja auch gesagt, man prüfe die Praxistauglichkeit der Strafprozessordnung, auch im Hinblick auf rasche Verfahren.
3. Aber ich möchte eigentlich vor allem etwas sagen - und dafür müssen wir keine Studien machen -: Ganz wesentlich hängen die Dauer und die Beschleunigung von Strafverfahren von den personellen Kapazitäten in den Kantonen ab. Das ist das, was wir von den Kantonen eigentlich immer wieder hören. Wenn sie genügend personelle Kapazitäten haben, arbeiten sie schnell und gründlich, so, wie das von ihnen auch erwartet wird, und wenn sie zu wenig Kapazitäten haben, stauen sich die Fälle einfach.
Von daher muss ich Ihnen sagen: Erstens bin ich nicht wirklich überzeugt, ob es die Aufgabe des Bundes ist, hier pädagogisch auf die Kantone einzuwirken, indem er sie miteinander vergleicht. Zweitens sind wir der Meinung, dass es bereits einige Massnahmen gibt, um die Strafverfahren zu beschleunigen. Und drittens ist es am Schluss eine Frage der personellen Ressourcen, und es wird am Schluss dann halt wirklich in den Kantonen entschieden, wofür man die Mittel, die überall nur in beschränktem Masse vorhanden sind, einsetzt, ob man sie also hierfür oder anderswo einsetzt. Aber das müssen die Kantone entscheiden, und sie werden das in Zukunft auch tun.
Das sind die Gründe, weshalb der Bundesrat der Meinung ist, dass dieses Postulat nicht zwingend nötig ist und dass die Kantone hier sehr wohl eigentlich auch ein eigenes Interesse haben müssten, ihre Strafverfahren rasch durchzuführen. Denn gerade bei der Kleinkriminalität - da gebe ich Ihnen zu 100 Prozent Recht, dessen ist man sich bewusst - sind rasche Entscheide häufig das Wichtigste, um den Leuten auch über eine entsprechende Strafe die Folgen ihres Handelns bewusst zu machen.