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Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2017-05-03

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2017-05-03

Wortprotokoll

Ich vertrete hier die Minderheit der SPK-NR. Ich möchte betonen, dass wir der Zweitrat sind. Diese Motion wurde bereits im Ständerat behandelt und bei uns in der Kommission mit 14 zu 9 Stimmen abgelehnt.

In der Motion, Sie haben es vom Berichterstatter gehört, finden Sie zwei einfache Forderungen. Die erste Forderung: Der Bund soll während zehn Jahren die ungedeckten Kosten von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen, Abgewiesenen und Schutzbedürftigen übernehmen. Die zweite Forderung ist, dass Kantonen, die vor allem bezüglich Ausschaffung und Integration ihre Aufgabe nicht erfüllen, die Beiträge gekürzt werden können. Hierzu ist anzumerken, dass die zweite Forderung im revidierten Asylgesetz, Artikel 89b, bereits erfüllt ist. Besten Dank Ihnen als Rat, dass Sie dem zugestimmt haben!

Nun ist natürlich die Frage erlaubt: Kann man im Asylwesen das Verursacherprinzip anwenden? Das ist, glaube ich, eine der Grundfragen, die wir hier diskutieren müssen. Der Bundesrat hat an und für sich ganz klar gesagt, dass Aufnahme und Abweisung keine politischen, sondern rechtliche Entscheide sind. Ich kann diese Begründung nachvollziehen und unterschreiben. Doch wir dürfen nicht vergessen: Das [PAGE 654] Asylrecht wird in Bern gemacht, hier in diesem Saal und im Ständerat. Die Vorgaben und Gesetze machen wir hier. Da müssen wir uns natürlich schon fragen: Können wir die Verantwortung auf die Kantone abschieben? Können wir die Verantwortung auf die Gemeinden abschieben? Diese Verantwortung übernehmen nämlich die Kantone, wenn sie die Kostenübernahmepflicht bewerkstelligen müssen.

Nun ist es so: Die Dauer der Kostenerstattungspflicht im Asyl- und Flüchtlingsbereich liegt für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige bei sieben Jahren und für abgewiesene Personen bei fünf Jahren. Der Bund zahlt noch eine Integrationspauschale, mit dem Ziel, dass diese Personen in den Arbeitsmarkt integriert werden. Doch Sie werden auch in Ihren eigenen Gemeinden, dort, wo Sie leben, feststellen: Es sind nicht immer alle Personen integrierbar. Die eine oder andere Person wird zudem in die Sozialhilfe fallen. Hier wird der Bund aufgefordert, das zu finanzieren. Das Einzige, was wir mit dieser Motion möchten, ist, dass diese Frist neu zehn Jahre beträgt.

Der Bundesrat behauptet, dass eine längere Kostenerstattungspflicht die Integrationsbemühungen des Kantons sowie auch die der Gemeinden schwäche. Ich behaupte das Gegenteil. Ich vertraue unseren Gemeinden und unseren Kantonen, dass sie hier gute Arbeit leisten. Wenn sie keine gute Arbeit leisten, können die Zahlungen bereits heute gekürzt werden.

Ich fasse zusammen und bitte Sie zu beachten, dass die Kostenlast insbesondere für die Gemeinden enorm hoch ist. Es gibt Gemeinden, die wegen der Kosten in diesem Bereich unter Druck kommen. Es ist für Bürgerinnen und Bürger unverständlich, warum sie bei den Gemeindeausgaben Einschränkungen machen müssen, weil die Kosten in diesem Bereich so massiv angestiegen sind, und sie keine anderen Aktivitäten entfalten können.

Ich bitte Sie daher mit meiner Minderheit, dieser guten Motion zuzustimmen und sie zu unterstützen. Der Ständerat hat es uns vorgemacht: Mit 31 zu 10 Stimmen hat er diese Motion angenommen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie hier auch mitmachen würden.

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