Escher Rolf · Ständerat · 2002-03-20
Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-20
Wortprotokoll
In Ergänzung zu den Ausführungen zum Antrag der Minderheit I durch Kollege Dettling kann ich mich kurz fassen:
Wir stellen fest, dass aus der Kommission drei Anträge vorliegen. Keiner dieser drei Anträge will das heutige System der unbeschränkten Kompetenz der Finanzdelegation aufrechterhalten. Sowohl die Mehrheit als auch die beiden Minderheiten beantragen Ihnen, die Kompetenz über 1 bzw. 2 Prozent an die Bundesversammlung zurück zu übertragen.
Falls Sie der Minderheit I nicht zustimmen können und die Bundesversammlung erst ab einem Kredit von über 2 Prozent oder über 1 Milliarde Franken einberufen wollen, stellen wir dieser Lösung den Antrag der Minderheit II als Eventualantrag entgegen.
Uns scheint, eine Kompetenz der Finanzdelegation bis zu 1 Prozent oder bis zu rund einer halben Milliarde Franken ist staatspolitisch und demokratisch die höchste zulässige Kompetenz - für sechs Parlamentarier anstelle der 246 Mitglieder der beiden Kammern. In diesem Saale streiten wir uns oftmals um wenige Millionen.
Der Vermittlungsantrag der Minderheit II will zwischen den Zuständigkeiten der Finanzdelegation - bis 1 Prozent - und der Bundesversammlung - ab 2 Prozent - die Finanzkommissionen der beiden Räte als kompetent erklären. Bei dieser Lösung werden Beträge zwischen einer halben Milliarde und einer Milliarde Franken nicht allein von sechs Parlamentariern abgesegnet - bei den Swissair-Krediten waren es nur fünf -, also nicht von der Finanzdelegation, sondern von den zwei Finanzkommissionen, also von 25 Nationalräten und 13 Ständeräten. Damit ist ab einer Milliarde Franken auch die Gleichwertigkeit beider Räte gewahrt.
Wir bitten Sie, die Minderheit I (Dettling) zu unterstützen und bei einer allfälligen Ablehnung dieses Antrages eventualiter der Minderheit II (Escher) zuzustimmen.