Galladé Chantal · Nationalrat · 2017-05-03
Galladé Chantal · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-03
Wortprotokoll
Die Schweiz hat zwar das explizite Recht auf Züchtigung als Erziehungsmittel abgeschafft, aber die Schweiz kennt als eines der letzten Länder in Westeuropa kein Verbot der Züchtigung. Nur Italien und Belgien haben ebenfalls noch nichts in diese Richtung getan. Insofern haben wir das Züchtigungsrecht nicht konsequent abgeschafft, denn eine konsequente Abschaffung würde eigentlich ein Verbot der Züchtigung bedeuten. Es gibt auch kein klärendes Bundesgerichtsurteil. Das Bundesgericht hat in einem Entscheid im Jahr 2003 einmal gesagt, bei elterlichen Körperstrafen handle es sich nur dann um Tätlichkeiten, wenn diese das allgemein übliche und gesellschaftlich geduldete Ausmass übersteigen - was auch immer damit genau gemeint sein mag.
Die Schweiz erhält immer wieder Empfehlungen seitens internationaler Menschenrechtsorgane, ein explizites Verbot ins Gesetz aufzunehmen, und auch der Europarat hat dies seinen Mitgliedstaaten - dazu gehört auch die Schweiz - empfohlen. Gerade im vorherigen Vorstoss haben wir ja gehört, dass die Empfehlungen des Europarates durchaus geprüft werden.
Es geht mir nicht um eine Bestrafung der Eltern. Es geht mir nicht um eine Verankerung im Strafgesetzbuch. Es geht mir vielmehr um eine explizite Formulierung im Zivilgesetzbuch, so, wie es andere Länder wie Deutschland, Schweden und viele andere kennen. Schweden beispielsweise hat das Züchtigungsverbot schon 1979 eingeführt, und das hatte Folgen in der Gesellschaft. Es hatte zum Beispiel die Folge, dass viele umgedacht haben. In Schweden finden inzwischen nur noch etwa 10 Prozent der Eltern, dass körperliche Züchtigung überhaupt in Ordnung ist. Dies zeigt, dass ein Festhalten am Verbot zu einem Umdenken führen kann.
Wenn wir beispielsweise die "Ohrfeige ab und zu" explizit verbieten, ist dies ein klares Signal an die Eltern und an die Kinder. Kinder, die geschlagen werden, schlagen nicht nur selber öfter, sie wenden dieses Erziehungsmittel später nicht selten auch selber wieder an. Es kann auch Auswirkungen auf ihr Selbstbewusstsein haben. Eine Ohrfeige ist erniedrigend. Sie richtet sich auch gegen die Würde des Kindes. Eine Ohrfeige ist übrigens auch gefährlich, sie kann den Gehörgang sehr stark schädigen. Die Kinderärzte sind sich da relativ einig.
Das Ziel muss eine gewaltfreie Erziehung sein, und dazu sind viele Massnahmen, auch Sensibilisierungen usw. notwendig. Diese können besser gefördert werden, wenn es klar ist, dass wir eine "Ohrfeige ab und zu" nicht dulden. Ich höre immer wieder - und vielleicht denken noch einige hier drin so -, dass eine "Ohrfeige ab und zu" noch keinem geschadet habe. Ich frage mich schon, warum Ihnen dies in Bezug auf Erwachsene nicht in den Sinn kommt. Ich persönlich kann sagen, dass mir in meinem Leben einige Erwachsene schon viel mehr auf die Nerven gegangen sind, als es meine Kinder je tun könnten. Ich bin sicher, dass Ihnen hier drin schon jemand so auf die Nerven gegangen ist, dass Sie auch gedacht haben: Mann, der oder die nervt mich jetzt wirklich! Aber ist einem von Ihnen schon einmal die Idee gekommen, dann rüberzulaufen, ihr oder ihm eine Ohrfeige zu geben und zu sagen: "Oh, sorry, jetzt ist mir halt die Hand ausgerutscht, aber es war ja nur einmalig, und eine 'Ohrfeige ab und zu' hat noch keinem geschadet"? Nein, Sie tun das nicht. Und warum tun Sie es nicht? Erstens, weil Sie wissen, dass das kein Mittel ist, um seinen Unmut zu äussern, dass das so nicht drinliegt, und zweitens, weil es auch verboten ist.
Warum ist es also völlig klar, dass wir das untereinander nicht tun - Ihnen rutscht die Hand nie aus -, dass es aber gegenüber einem Kind irgendwie halt mal noch drinliegen oder nicht explizit verboten werden soll? Ich verstehe das nicht. Wieso sollen wir nicht die Schwächsten in unserer Gesellschaft, die schützenswertesten Mitglieder unserer Gesellschaft am besten schützen? Wieso sollen wir nicht wenigstens im Zivilgesetzbuch das tun, was 16 andere westeuropäische Staaten auch tun, nämlich ein Verbot in geeigneter Form festhalten?
Ich hoffe, dass Sie meine Worte überzeugen konnten und dass der Ständerat dann noch eine geeignete Formulierung finden kann.