Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-05-04
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-05-04
Wortprotokoll
Etwas möchte ich vorab festhalten: Wir haben in der Bundesverwaltung und in den angegliederten Betrieben sehr gutes Personal. Die Leistungsfähigkeit ist ausserordentlich hoch, und die Beamtenwitze, die man sich erzählt, treffen nicht zu; das ist einfach festzuhalten. Ich habe noch nie irgendwelche Probleme gehabt, wenn jemand in der Nacht oder über den Sonntag arbeiten musste. Ich erhalte alles, was ich will, in der gewünschten, besten Qualität, entsprechend hervorragend erarbeitet. Die Leistungen des Bundespersonals stimmen, das möchte ich vorab festhalten, und hier wird ein überdurchschnittlich guter Einsatz geleistet.
Nun ist mit der Zeit in der Bundesverwaltung tatsächlich das eine oder andere dazugekommen. Es gibt die Ortszulagen, es gibt diese Beispiele, die Herr Rutz eben aufgezählt hat. Aber bitte, schauen Sie doch auch andere Grossbetriebe an. Sie finden dort genau die gleichen Instrumente auch, die man geschaffen hat, um besonders verdienstvolle Mitarbeiter zu belohnen und besondere Leistungen auszuzeichnen. Hier hat die Bundesverwaltung gemessen am Privatbetrieb eher weniger Mittel, um ausserordentliche Leistungen einmal zu belohnen; das würde ich jetzt aus meiner Erfahrung hier sagen. Der Bund verfügt nicht über spezielle Mittel. [PAGE 704]
Wenn wir jetzt die Forderungen betrachten, die Herr Rutz in seinen Vorstoss verpackt hat, müssen wir auch feststellen, dass in den letzten Jahren der Lohnanstieg in der Bundesverwaltung kleiner war als in der Privatwirtschaft. Die Untersuchung der UBS, die jeweils jährlich erstellt wird, gibt darüber Auskunft. Es ist uns also gelungen, hier eine Abflachung der Kurve zu erreichen. Gleichzeitig haben Sie aber natürlich Recht, dass der Durchschnittslohn in der Bundesverwaltung recht hoch ist. Er ist unterdessen noch etwas gestiegen. Ich habe die Zahl nicht bei mir, aber der Lohn beträgt inzwischen im Durchschnitt etwas über 123 000 Franken, mit allem Drum und Dran. Nun, wir sind daran, dieses Lohnsystem zu überprüfen. Sie haben uns ja auch entsprechende Aufträge erteilt. Wir arbeiten daran, Sie werden entsprechende Vorlagen erhalten; diese gehen zuerst in den Bundesrat.
Zusammengefasst: Wir kennen das Problem. Ich glaube aber nicht, dass der Vorstoss den administrativen Aufwand rechtfertigt, der erforderlich würde. Es führt uns nicht weiter, das alles in sämtlichen Betrieben zu erheben und zu überprüfen und Ihnen dann Bericht zu erstatten. Dann kommt die Frage der Besitzstandwahrung. Wir arbeiten an diesen Prozessen. Wir haben aber den Weg gewählt, Schritt um Schritt einzelne Punkte zu überprüfen und entsprechend zu korrigieren, statt alles miteinander auf den Kopf zu stellen. Damit werden wir die Welt nicht verändern, aber es soll entsprechende Transparenz geschaffen werden. Die Annahme des Postulates führt wohl eher zu mehr administrativem Aufwand, aber nicht zu neuen Erkenntnissen. Wir kennen das Problem eigentlich.[GZ]
Ich bitte Sie also, das Postulat nicht anzunehmen.