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Hurter Thomas · Nationalrat · 2017-05-29

Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-05-29

Wortprotokoll

Ich beginne mit der Behandlung der Revision des Luftfahrtgesetzes. Momentan ist es hier etwa gleich laut, wie wenn ich zu meinem Flugzeug gehe. Aber ich nehme an, das wird sich jetzt dann gleich ändern.

Sie wissen, es ist grundsätzlich eine eher technische Revision. Ich möchte noch einmal die Bereiche aufzählen, damit Sie wissen, worum es hier geht. Es geht grundsätzlich um die Besitzstandwahrung der Flughäfen, es geht um die sogenannte Luftfahrtdatenbank, es geht um die zeitlich beschränkte Übernahme von Flugsicherungsleistungen im grenznahen Ausland, und es geht um die Vereinheitlichung der Anwendung des Sprechfunks im kontrollierten Luftraum. Heute haben wir es eigentlich nur noch mit einer einzigen Differenz zu tun. Zudem liegt noch ein Einzelantrag Glättli vor.

Eine Differenz besteht eigentlich nur noch bei Artikel 10a bezüglich des Englischen als Standardsprache. Sie mögen sich erinnern: Bei der letzten Behandlung der Vorlage in diesem Saal beantragte Kollege Jauslin, diesen Artikel zu streichen. Er sagte dazu, dass die Sprechfunkregelung in der Schweiz heute bereits ausreichend ist und dass wir für den unkontrollierten Luftraum Ausnahmen zulassen müssen, wie es auch im grenznahen Ausland der Fall ist. Ebenso wurde erwähnt, dass der Fluginformationsdienst in einer Landessprache angeboten werden soll. Das sei auch sicherheitsfördernd und werde im Ausland ebenfalls so gemacht. Es geht also eigentlich darum: Englisch als Standardsprache, ja oder nein? Dabei wird zwischen kontrolliertem und unkontrolliertem Luftraum unterschieden. Es ist heute schon so, dass für den kontrollierten Luftraum Englisch als Standardsprache gilt. Trotzdem hat es in der Kommission Diskussionen bezüglich Abgrenzungen gegeben. Wir haben uns schlussendlich auf den Antrag Guhl auf Änderung der Absätze 1 und 2 geeinigt.

In Absatz 1 wurde das Wort "ausschliesslich" durch "grundsätzlich" ersetzt. In Absatz 2 wird angesprochen, dass die Ausnahmen in der Verordnung zu regeln seien. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat in der Kommission bestätigt, dass in der Verordnung Ausnahmen geregelt werden, auch geregelt werden müssen, zum Beispiel eben für Militärflugplätze mit entsprechend gemischtem Betrieb. Die Kommission bittet Sie daher mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der neuen Fassung der Kommission gemäss dem Antrag Guhl zuzustimmen.

In der Kommission hatten wir es noch mit weiteren Differenzen zu tun. Es ging um Passagierdaten - hierzu liegt ein Einzelantrag Glättli vor -, um die Datenbank und um die Flugsicherung. Ich möchte zur Datenbank und zur Flugsicherung noch zwei Dinge erwähnen.

Sie mögen sich erinnern: Wir im Nationalrat haben die Datenbank abgelehnt. Denn wir haben gesagt, dass sie mit administrativem Aufwand verbunden sei, dass sie nicht sehr viel bringe und dass wir diesen Aspekt schon geregelt hätten. Der Preis für die Datenbank ist sehr hoch, und es ist fraglich, ob ein Mehrwert geschaffen wird. In der Kommission konnte uns das Bazl aufzeigen, dass es eben trotzdem Sinn ergibt, wenn wir diese Datenbank erstellen, und dass der Preis eben in einem vernünftigen Rahmen liegt. Das Bazl hat von etwa einem Franken pro Flugbewegung gesprochen. Daher ist die Kommission hier dem Ständerat gefolgt.

Ein weiterer Punkt betrifft die Flugsicherung. Sie wissen, dass wir in der Schweiz Skyguide als Flugsicherung haben. Das ist quasi ein Monopolist. Hier entstehen Gebühren, und es gibt natürlich ab und zu eine gewisse Unzufriedenheit auch bei den Regionalflugplätzen bezüglich der Gebühren. In der Vergangenheit wurde eine Lösung gefunden, wie das zeitlich befristet geregelt werden soll, wie diese Gelder bezahlt werden sollen, nämlich teilweise vom Bund und teilweise auch von den Regionalflugplätzen. Der Ständerat hat jetzt bei Artikel 40bis eine Flexibilisierung eingebaut, damit ab 2020 die Flugsicherung liberalisiert werden kann und das auch entsprechend aufgezeigt werden kann. Ich möchte hier aber erwähnen, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Abmachungen und die Roadmap für Regionalflughäfen und Skyguide so bestehen bleiben.

Ich komme noch ganz kurz zum Einzelantrag Glättli, wenn Sie einverstanden sind, weil ich nachher dann nicht mehr zur Vorlage spreche. Ein entsprechender Antrag wurde bereits in der Kommission gestellt und wurde dort mit 19 zu 1 Stimmen abgelehnt. Der stellvertretende Leiter der Sektion Recht und Internationales des UVEK, Herr Thomas Marti, hat erwähnt, dass mit der Formulierung "Verbrechen und Vergehen" explizit die schweren Vorfälle gemeint sind. Die Bagatellfälle und die Übertretungen sind damit ausgeschlossen. Deshalb braucht es hier keine weitere Präzisierung. Es braucht auch keine Verbindung zur Strafprozessordnung, auch das wurde in der Kommission erwähnt; diese besteht so oder so. Ein letzter Punkt noch dazu: Es ist keine Vorratsdatenspeicherung. Fluggesellschaften müssen Passagierdaten speichern. Das hat verschiedene Gründe, das wissen Sie. Die Speicherung erfolgt während maximal sechs Monaten; auch das ist ähnlich geregelt wie im Büpf.[GZ]

Ich bitte Sie daher, den Einzelantrag Glättli abzulehnen.