Lexipedia

Frick Bruno · Ständerat · 2002-03-21

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-21

Wortprotokoll

Für einige zusätzliche Ausführungen und ergänzende Erklärungen, welche aufgrund Ihrer Voten nötig werden, ergreife ich noch einmal kurz das Wort.

Welches sind die Auswirkungen auf die Versicherten - auf Sie, auf uns, die wir eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben? Im Ergebnis werden die Privatversicherten um 500 Millionen Franken entlastet, und dieser Betrag muss den Privatversicherten zugute kommen. In welcher Form, das können wir nicht mit diesem Gesetz festlegen, aber der Grundsatz ist klar: Die 500 Millionen Franken müssen den Versicherten zugute kommen.

In Einzelfällen wird eine Prämiensenkung möglich sein, in anderen Fällen ein verminderter Prämienanstieg. Es ist festzuhalten, dass viele Versicherer die Prämien für die Zusatzversicherungen während Jahren nicht erhöht haben, dass die Polster bereits abgetragen sind und die Versicherungen bereits "hart sitzen". Da ist die Lösung individuell zu suchen, aber sicher fällt sie in irgendeiner Form zugunsten der Versicherten aus. Nicht zu vergessen ist die Aufsicht über die Versicherungen; diese können nicht absolut frei schalten und walten. Die privatrechtliche Aufsicht des Bundesamtes für Privatversicherungen wirkt mit.

Aufseiten der Kantone ist klar, dass die 500 Millionen Franken zusätzlich anfallen. Wir haben aber versucht, das so zu tun - und nach den gehörten Voten scheint das auch gelungen zu sein -, dass die Kantone wegen dieses Gesetzes keine Steuererhöhungen beschliessen müssen. Das ist entscheidend.

Nun hat Herr Briner eine wichtige Frage aufgeworfen, auf die ich bisher nicht eingegangen bin: Wie verhält es sich mit den Privatspitälern? Es ist klar, dass das dringliche Bundesgesetz nur für öffentliche und öffentlich subventionierte Spitäler gilt; das sind in einzelnen Kantonen teilweise auch Privatspitäler. Aber in den reinen Privatspitälern, wenn ich sie so bezeichnen kann, bezahlen die Privatversicherer alles. Das ist auch nach dem heutigen Gesetz der Fall. Wir schaffen hier kein neues Recht, wir schaffen lediglich eine Zahlungserleichterung für die Kantone. Das ist im Wesentlichen der Inhalt dieses Gesetzes. Darum wollen wir mit dieser vorübergehenden Zahlungserleichterung das System materiell nicht ändern. Wir könnten es vielleicht ändern, wenn dies sehr einfach wäre; aber es ist recht kompliziert. Im Krankenversicherungsgesetz - nach der Revision - werden die Privatspitäler berücksichtigt, aber die Änderung für drei Jahre wäre sehr kompliziert und politisch schwierig.

Wir haben uns der Frage in der Kommission sehr gründlich angenommen. Zwei Befürchtungen standen im Raum:

1. Könnten die Kantone versuchen, Patienten von den Privatspitälern in eigene Spitäler zu locken? Diese Befürchtung weisen wir von der Hand, weil das die Kantone auch wesentlich mehr kostet, indem sie eben in ihrem eigenen Spital für sie bezahlen müssten.

2. Virulenter ist die Frage, ob die Versicherungen auf die Idee kommen, zwei Produkte anzubieten: für jene Privatversicherten, die sich in öffentlich subventionierten oder öffentlichen Spitälern behandeln lassen, und für die, die ein Privatspital wählen. Wer beides beanspruchen möchte, müsste höhere Prämien bezahlen. Diese Frage nach zwei Typen der Privatversicherung könnte sich stellen. Doch wir teilen diese Befürchtung nicht - auch wenn sie nicht von vornherein von der Hand zu weisen ist -, weil es in anderen Bereichen bereits ähnliche Systeme mit gestaffelten Prämien und verschiedenen Leistungsangeboten gibt. Sie sind auf dem Markt nicht sehr erfolgreich. Wir glauben darum nicht, dass die Versicherungen jetzt für eine kurze Übergangsfrist - es käme ja nur für die künftigen Jahre 2003 und 2004 infrage - ein solches Produkt schaffen und lancieren würden; einfach weil der Zeitraum nicht reicht und die Marktchancen relativ gering sind. Würde sich aber - und da ist Ihre Frage und Ihre Problemschilderung absolut berechtigt, Herr Briner - die Revision des Krankenversicherungsgesetzes verzögern, dann müssten wir die Sache auch neu anschauen. Das haben wir auch den Privatspitälern so mitgeteilt. Sollte sich das Problem hingegen bis Ende 2004 wider Erwarten akzentuieren, müssten wir, im Sinne Ihrer Bedenken, auf die Frage zurückkommen; das scheint im Moment nicht sehr begründet zu sein. Dauert aber die Revision länger, dann müssen wir uns der Sache vertieft annehmen und auch dort eine Lösung finden.

Sagen wir es offen: Mit dieser Revision lösen wir die Probleme, wie sie heute auf dem Tisch sind, aber die Revision des Krankenversicherungsgesetzes wollen wir nicht vorwegnehmen. Es sollen, um es offen zu sagen, aufseiten aller Akteure noch Motive da sein, damit sie die Revision mittragen und nicht ihr Schäfchen jetzt ins Trockene bringen und sich aus den Revisionsbestrebungen abmelden können. Das ist kein Vorwurf an Ihre Kreise, Herr Kollege Briner - absolut nicht, dafür besteht kein Anlass -, steht aber im Zusammenhang mit anderen Fragen, die während der Arbeit an dieser Revision auch an uns herangetragen worden sind.

Wenn Sie eine letzte Bemerkung gestatten: Sie haben auch aufgrund der Voten gesehen, dass die Situation nicht einfach ist. Sie haben die Voten der verschiedenen Akteure gehört. Es gibt auch für parlamentarische Kommissionen angenehmere Aufgaben, als in einer verfahrenen Situation [PAGE 258] eine Lösung zu finden. Es ist uns gelungen, in einer schwierigen Situation eine rechtsstaatlich korrekte Problemlösung zu erarbeiten. Sie wurde nötig, weil sich die Kantone der gütlichen Einigung verschlossen haben. Das Quorum wurde im vergangenen Jahr nicht erreicht. Nun liegt die Lösung auf dem Tisch; sie löst das Problem, doch sie kostet die Kantone etwas mehr, als die Vereinbarung sie gekostet hätte.