Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-05-29
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-05-29
Wortprotokoll
Auch wenn Sie sich sehr einig sind, muss ich Ihnen trotzdem noch einmal beliebt machen, dass Sie hier die Fassung von Bundesrat und Nationalrat unterstützen. Der Bundesrat ist den Bergcasinos schon im Jahr 2007 entgegengekommen. Er hat - das hat der Kommissionssprecher gesagt - im letzten Jahr die Spielbankenverordnung erneut geändert. Damit kann jetzt die Schliessung auf 270 Tage ausgedehnt werden. Diese neue Verordnungsbestimmung ist am 1. März dieses Jahres in Kraft getreten.
Ich denke, es ist eigentlich schon gerechtfertigt, dass Sie jetzt angesichts dieser erneuten Verordnungsänderung, mit der man den Bergcasinos noch einmal entgegengekommen ist, Ihren Entscheid vielleicht noch einmal überdenken. Sie haben Ihren Entscheid damals im Juni 2016 gefällt. Es war zwar schon damals klar, dass die Änderung im Falle einer Anpassung der Spielbankenverordnung nicht mehr nötig sein würde. Allerdings konnte man vielleicht damals noch nicht mit Sicherheit davon ausgehen, dass diese Verordnungsänderung dann auch tatsächlich in Kraft treten würde. Aber das ist ja jetzt eben geschehen. Ich bin wirklich der Meinung, dass es keinen Anlass mehr gibt, an der Änderung des Gesetzes festzuhalten.
Ich bin auch der Meinung, dass die Fassung, wie Sie sie beschlossen haben, noch Probleme aufwirft. Erstens würde die Erleichterung dann für alle Bergcasinos gelten. Das entspricht nicht dem geltenden Recht. Die Verordnung sieht ja vor, dass die Bergcasinos eine Erleichterung geltend machen können, wenn trotz wirtschaftlicher Unternehmensführung keine angemessene Rentabilität erzielt werden kann. Aber das müssen Sie mir schon einmal sagen: Warum sollen einfach alle Bergcasinos, auch diejenigen, die überhaupt keine finanziellen Probleme haben, jetzt solche Erleichterungen erhalten? Sie müssen den anderen Casinos auf dem Land oder an den Seen, also den Casinos, die nicht in den Bergen sind, einmal erklären, warum Sie hier einfach per se den Bergcasinos entgegenkommen wollen. Dann kommen nämlich plötzlich die anderen Casinos auch und sagen: Ich habe auch wirtschaftliche Schwierigkeiten, ich bin nahe an der Grenze, da ist es wegen der Frankenstärke auch ein bisschen schwierig usw. Das sind Ungleichbehandlungen, bei denen eine Ausnahme zur nächsten führt. Ich bin der Meinung, dass wir mit der Verordnungsänderung den Bergcasinos, die jetzt wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, wirklich noch einmal einen grossen Schritt entgegengekommen sind.
Ausserdem ist es heute an der Eidgenössischen Spielbankenkommission, zu prüfen, ob diese beantragten Schliessungstage eben notwendig sind und ob auch die weiteren Voraussetzungen für die Schliessung des Tischspielbereichs vorliegen oder nicht. Gemäss Ihrer Fassung könnten dann einfach die Bergcasinos alleine für sich entscheiden, ob und wie weit sie von der Betriebspflicht abweichen wollten. Demgegenüber haben dann die anderen Casinos, die vielleicht auch einmal Schwierigkeiten haben, die sich auch dauernd überlegen, wie sie ihr Angebot attraktiv behalten, diese Möglichkeit nicht, sondern da kommt dann die Spielbankenkommission und sagt ihnen, was sie zu tun haben.
Ich bitte Sie, im Sinne der Gleichbehandlung und nachdem man diesen Schritt mit der Verordnungsänderung gemacht hat, auf die Fassung von Nationalrat und Bundesrat zurückzukommen.