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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-05-29

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-05-29

Wortprotokoll

Sie haben ja in der letzten Runde, bei Ihrer ersten Lesung, hier eine Fassung gewählt, die den Spielbanken gewisse Handlungsspielräume öffnet, ohne dass das zu einer übermässigen Vermischung von Spielbanken und Grossspielen führt. Sie bleibt damit nahe an der Lösung des Bundesrates. Der Bundesrat konnte diese Fassung auch unterstützen, obwohl im Entwurf steht, dass diese Grossspiele nur an öffentlich zugänglichen Orten angeboten werden dürfen, die nicht vorwiegend der Durchführung von Geldspielen dienen. Aber da hat man eine Formulierung gefunden.

Der Nationalrat geht natürlich schon weiter: Er will, dass Spielbanken Geschicklichkeitsspiele durchführen und die Teilnahme an Sportwetten und Lotterien anbieten können, und zwar innerhalb des Spielbereichs von Spielbanken. Das heisst - wir haben es gehört -, dass man hier den Spielbanken neue Geschäftsfelder eröffnen möchte. Das ist gegenüber den Spielbanken sehr nett. Ich glaube, dass diese ein grosses Interesse daran haben. Aber schauen wir noch [PAGE 324] einmal, warum Sie letztes Mal diese Formulierung gewählt haben. Sie haben gesagt, Sie möchten zwar die erwähnten Möglichkeiten in den Casinos haben, aber es brauche eine räumliche Trennung. Das, Herr Ständerat Vonlanthen, heisst nicht "draussen vor der Tür": Man muss dann nicht in der Kälte Geschicklichkeitsspiele spielen, während an der Wärme Roulette gespielt wird. Aber es muss einfach abgetrennt sein.

Stellen Sie sich das einfach ganz konkret vor: Wenn man in den grossen Sälen Roulette, Sportwetten und noch drei, vier andere Spiele hat, alles durcheinandergeht und die Leute vom einen zum anderen Spiel wechseln - wer hat dann die Aufsicht? Sie wissen, dass das Geld auch in unterschiedliche Kassen geht. Sie sagen, beim Roulette geht es hier in diese Kasse. Sie haben vorhin von der Oberaufsicht gesprochen: Es gibt keine Oberaufsicht. Es gibt die Aufsicht für die Geschicklichkeitsspiele, und es gibt die Aufsicht für die Sportwetten. Das sind zwei unterschiedliche Aufsichten.

Ich bin der Meinung, dass Sie den Spielbanken diese Geschäftsfelder durchaus öffnen können; das können wir unterstützen. Sie müssen aber irgendwo die Voraussetzungen dafür schaffen, dass das, was in der Bundesverfassung steht, auch noch durchführbar ist. Die Lösung, die Sie letztes Mal formuliert haben, steht bereits in einem Spannungsverhältnis zu Artikel 106 der Bundesverfassung: Dort ist nämlich ganz klar die Trennung der Sphären der Spielbanken einerseits und der Grossspiele andererseits festgehalten. Das steht in der Bundesverfassung. Das haben wir auch mit den Kantonen genau so formuliert.

Diese Vermischung, wie sie der Nationalrat jetzt vorschlägt und wie sie analog dazu im Einzelantrag Dittli zum Ausdruck kommt, ist nicht nur ein Problem für die Verwaltung. Es entstehen vielmehr zusätzlich die Probleme der Aufsichtszuständigkeit sowie der Trennung der Geldflüsse. Und wer trägt dann die Verantwortung? Die Lösung des Nationalrates könnte dazu führen, dass die Spielbanken neu gleichzeitig sowohl von der interkantonalen Behörde wie auch von der Eidgenössischen Spielbankenkommission beaufsichtigt würden.

Wollen das die Spielbanken wirklich? Da käme dann die interkantonale Aufsichtsbehörde in die Spielbank und würde in diesem Raum für alle diese verschiedenen Spiele sagen: "Hier untersuchen oder beaufsichtigen wir jetzt die Sportwetten." Im gleichen Raum wäre aber auch noch die Spielbankenkommission, und die würde dann schauen, dass es beim Roulette richtig zu und her geht. Es wäre auch unklar, wer die Verantwortung trüge, wenn bei der Abwicklung von Grossspielen in den Spielbanken schwerwiegende Fehler geschehen würden - das gibt es auch. Vergessen Sie nicht: Wir sprechen hier nicht von Ein-Franken-Einsätzen. Sie kennen die Umsätze, die in den Spielbanken mit den Grossspielen gemacht werden. Da können schwerwiegende Fehler vorkommen. Wer haftet dann am Schluss? Wer ist dann zuständig, wenn im gleichen Raum schwerwiegende Fehler vorkommen? Zum Beispiel stellt sich auch die Frage, ob dann die Eidgenössische Spielbankenkommission der Spielbank Verwaltungssanktionen auferlegen könnte, wenn die Spielbank die Geldwäschereibestimmungen nicht einhalten würde, die im Rahmen von Sportwetten gelten.

Sie sagen, Sie regeln das dann in der Verordnung. Ja, sagen Sie mir wie! Das sind genau die Dinge, die dazu geführt haben, dass man in der Verfassung und im Gesetz festgelegt hat, dass das unterschiedliche Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten, Aufsichten sind. Es geht um unterschiedliche Geldflüsse, die in unterschiedliche Kassen gelangen. Ich denke, es macht Sinn, wenn Sie diese Möglichkeiten für die Spielbanken öffnen. Aber bitte sorgen Sie auch gleichzeitig dafür, dass das, was die Grundlage dieses Gesetzes ist, auch weiterhin gewährleistet ist.

Deshalb würde ich Sie bitten, bei Ihrem ursprünglichen Entscheid zu bleiben. Den können wir mittragen. Was der Nationalrat vorschlägt, geht zu weit und widerspricht letztlich auch dem, was Sie wollen, nämlich in diesem Geldspielgesetz klare Zuständigkeiten und klare Verantwortlichkeiten festlegen.