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Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2017-05-29

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-29

Wortprotokoll

Sie haben alle jetzt schon sehr viel gehört, über 36 Kilovolt, 220 Kilovolt, Mehrkostenfaktor, Erdverkabelung und was sich da alles an Begriffen herumtummelt. Darum möchte ich nicht noch einmal alle Begründungen der Mehrheit erwähnen. Sie decken sich zu grossen Teilen mit jenen für die Position des Bundesrates.

Zu zwei, drei Anträgen doch noch eine Bemerkung vonseiten der Mehrheit der Kommission, insbesondere zum Antrag der Minderheit Bäumle zu den Artikeln 4 und 16: Dazu wurde vom Antragsteller dargelegt, dass der Antrag eine Erleichterung des Plangenehmigungsverfahrens bedeute. Wir von der Mehrheit glauben, dass das nicht der Fall ist, und haben uns auch aufzeigen lassen, dass bei diesen Plangenehmigungen natürlich nach wie vor auch Sicherheitsaspekte und Schutzbedürfnisse der Bevölkerung im Zentrum stehen. Wenn Sie hier die Plangenehmigungspflicht aufheben und quasi einen Liberalisierungsschritt machen, dann hat man es schlussendlich in den Rechtsverfahren zu den konkreten Projekten mit diesen Schutzbedürfnissen zu tun. Wir glauben nicht, dass dies eine Erleichterung bedeutet. Darum bitten wir Sie hier, den Minderheitsantrag abzulehnen und der Mehrheit zu folgen. Die Kommission hat ihren Beschluss mit 15 zu 10 Stimmen gefasst.

Ich glaube, entscheidend ist dann auch wieder die Diskussion zu Artikel 15c Absatz 2. Dort gibt es drei Minderheiten, ihre Anträge wurden dargelegt. Der Minderheit I (Imark) geht es darum, den Mehrkostenfaktor auf 2 zu beschränken. Hier beantragt Ihnen die Mehrheit, dem Ständerat zu folgen. Diese Abstimmung ging mit 14 zu 11 Stimmen aus. Die Minderheit II (Semadeni) möchte bei der Berechnung des Mehrkostenfaktors ergänzend auch die Energieverluste während der durchschnittlichen Betriebsdauer berücksichtigen. Auch dieses Anliegen wurde von der Kommission abgelehnt, mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung. Ähnlich ist auch der Antrag der Minderheit III (Imark) zu verstehen. Auch Herr Imark wollte für die Berechnung des Mehrkostenfaktors ein neues Element einführen. Es solle nämlich berücksichtigt werden, wie sich die Versorgungssicherheit verändere. Dieser Antrag wurde auch abgelehnt, mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Ich glaube, zu den übrigen Anträgen braucht es keine weiteren Ausführungen vonseiten der Mehrheit der Kommission bzw. aufgrund der Kommissionsberatungen. Wir empfehlen Ihnen, bei all diesen Bestimmungen der Mehrheit zu folgen.