Müller Philipp · Ständerat · 2017-05-30
Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2017-05-30
Wortprotokoll
Ich kann es bei der Verwaltungseinheit Behörden und Gerichte kurz machen. Es gibt wenige Auffälligkeiten.
Zur Bundesversammlung: Mit einem Aufwand von rund 101 Millionen Franken und einem Ertrag von 200 000 Franken schliesst die Rechnung der Bundesversammlung im Rahmen der Zahlen des Vorjahres ab.
Bei den Positionen des Bundesrates haben wir gegenüber dem Budget einen Minderaufwand von über 2,2 Millionen Franken zu verzeichnen und sind damit auf dem Niveau der Rechnung 2015.
Zur Bundeskanzlei inklusive des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten: Diese Rechnung schliesst mit einem Aufwand von 65 Millionen Franken und einem Ertrag von knapp 1 Million Franken ab und liegt ebenfalls im Rahmen des Voranschlages 2016. Zu vermerken ist hier eine Kreditverschiebung in der Höhe von 370 000 Franken. Diese Kreditverschiebung Ende Jahr war beabsichtigt; es war absehbar, dass im einen Bereich ein gewisses Manko vorhanden sein wird. Gleichzeitig ist aber sehr restriktiv mit externen Mandaten und Aufträgen gearbeitet worden. Dadurch ist insbesondere beim Beratungsaufwand ein erheblicher Kreditrest entstanden.
Zum Bundesgericht: Die Rechnung schliesst mit einem Aufwand von 92 Millionen Franken und einem Ertrag von 13,6 Millionen Franken ab. Gegenüber dem Budget ergibt sich ein Minderaufwand von 3,5 Millionen Franken.
Zum Bundesstrafgericht habe ich keine speziellen Bemerkungen. Beim Bundesverwaltungsgericht schliesst die Rechnung mit einem Aufwand von 76,2 Millionen Franken und einem Ertrag von 4,1 Millionen Franken ab. Der Aufwand liegt um rund 8 Millionen Franken tiefer als budgetiert. Ansonsten gibt es hier keine Auffälligkeiten.
Zur Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft: Die Rechnung dieser Aufsichtsbehörde schliesst mit einem Aufwand von 624 000 Franken und einem Ertrag von 159 Franken ab - auch dreistellige Beträge gibt es noch! Der Voranschlag sah beim Aufwand 857 400 Franken vor. Es ergibt sich somit ein Minderaufwand von 28,4 Prozent. Prozentual gibt es zum Teil grosse Abweichungen vom Budget. Aber nominal geht es, wie Sie gesehen haben, um relativ kleine Beträge.
Zur Bundesanwaltschaft: Hier resultieren ein Aufwand von 56,5 Millionen Franken und ein Ertrag von 925 000 Franken. [PAGE 338] Gegenüber dem Voranschlag ergeben sich ein Minderaufwand von einer Million und ein Minderertrag von einer halben Million Franken. Der Nachtragskredit in diesem Bereich wird anschliessend separat behandelt.
Dann zuletzt noch zum Bundespatentgericht: Das Bundespatentgericht wird vom Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum finanziert. Die Erfolgsrechnung des Bundespatentgerichtes weist Ausgaben von gut 1,64 Millionen Franken und Gerichtsgebühreneinnahmen von über 900 000 Franken aus. Damit bleibt ein vom Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum zu deckender Betrag von rund 700 000 Franken. Das sind 8 Prozent weniger als im Vorjahr.
Das waren meine Ausführungen zur Verwaltungseinheit Behörden und Gerichte.
[VS]