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Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-05-30

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-05-30

Wortprotokoll

Der Bundesrat unterbreitet Ihnen mit den Nachtragskrediten insgesamt zehn Krediterhöhungen im Gesamtbetrag von 252 Millionen Franken. Dabei sticht dieser 215-Millionen-Nachtragskredit für die Hochseeschifffahrt heraus. Es gibt daneben noch einen Nachtragskredit, der ebenfalls etwas aussergewöhnlich ist, nämlich den Nachtragskredit von 18 Millionen Franken für Fiscal-IT. Der Rest ist politisch nicht relevant, es gibt darunter auch Kreditverschiebungen.

Zuerst zum Nachtragskredit von 18 Millionen Franken für Fiscal-IT: Sie erinnern sich vielleicht noch an das Projekt Insieme. Das war ein Projekt zur Automatisierung der ganzen Steuerbereiche. Das Projekt wurde abgebrochen, und wir haben damals 106 Millionen Franken abgeschrieben. Fiscal-IT ist das Nachfolgeprojekt, das 2013 gestartet wurde. Sie haben 2014 dafür 85,2 Millionen Franken bewilligt. Jetzt gibt es diesen Nachtragskredit von 18 Millionen. Was sind die Gründe dafür?

Erstens einmal muss man sehen, dass Fiscal-IT aus 29 Teilprojekten besteht. Da geht es um die Verrechnungssteuer, die Mehrwertsteuer, die direkte Bundessteuer, die Stempelsteuer, die Emissionsabgaben usw., also um 29 Projekte. Ein Grossteil davon wurde bereits dem Betrieb übergeben. Wir beantragen jetzt aber einen Nachtragskredit von 18 Millionen Franken. Im Wesentlichen ist das darauf zurückzuführen, dass man damals, beim Start des Projektes - das kann man heute sagen -, wohl etwas zu optimistisch war und die Kosten zu knapp berechnet hat.

Zum Zweiten sind inzwischen einige neue Teilprojekte dazugekommen, die das Ganze komplexer machen. Da ist einmal der automatische Informationsaustausch, ebenfalls ein Steuerprojekt, das hier jetzt eingearbeitet werden muss. Dann haben wir in der Zwischenzeit das Mehrwertsteuergesetz geändert; das führt ebenfalls zu Anpassungen. Eingebaut werden muss auch die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen betreffend die Unternehmen, und es gibt die Vorlage zum Country-by-Country-Reporting, die zurzeit bei Ihnen unterwegs ist. Der Ballon ist also grösser geworden bzw. das Paket komplexer.

Wir haben festgestellt, dass wir Anfang des nächsten Jahres in verschiedenen Bereichen einige Verzögerungen haben werden. Das hängt auch mit Drittlieferanten zusammen, die mit der Software nicht rechtzeitig bereit waren. Wir haben das alles im Laufe des letzten Jahres geprüft und können heute sagen, dass wir mit diesen 18 Millionen Franken das Projekt erfolgreich werden abschliessen können. Es sollte dann so weit sein, dass die letzten Projekte Ende 2018 in Betrieb gehen können und ab 2019 alles funktioniert. Das alles gibt intern wesentliche Erleichterungen. Wir haben einmal kalkuliert, dass man mit der Zeit, wenn alles läuft, durch diese Automatisierung gegen hundert Stellen abbauen kann. Es gibt auch wesentliche Schnittstellen mit der Privatwirtschaft, weil Steuererklärungen digital abgerechnet werden können. Dieser Austausch erfolgt. Wenn Sie Anfang Jahr einmal bei uns in der Steuerverwaltung sind, dann sehen Sie dort Tausende von Couverts zur Verrechnungssteuer, die täglich kommen, geöffnet, gescannt und weitergeleitet werden. Das alles wird dann einmal ein Ende haben.

Ich bitte Sie also, diesem Nachtragskredit von 18 Millionen Franken zuzustimmen. Es ist unschön, aber es lässt sich tatsächlich begründen, und das Projekt ist erfolgreich unterwegs.

Zu den 215 Millionen Franken für die Hochseeschifffahrt äussere ich mich nur aus finanzieller Sicht, Herr Kollege Schneider-Ammann wird dann die Geschichte noch etwas nacherzählen - wir haben hier eng zusammengearbeitet. Festzuhalten ist vorab, dass wir nicht darüber entscheiden können, ob Schiffe verkauft werden oder was auch immer. Wir sind Bürge; wir haben gebürgt, die Firma ist zahlungsunfähig, und wir haben zu bezahlen. Wir haben also eigentlich nur ein Kreditgeschäft abzuhandeln. Als sich die Schwierigkeiten abzuzeichnen begannen, rechneten wir mit einem Verlust von über 250 Millionen Franken. Unsere Departemente bzw. die Finanzverwaltung und das Generalsekretariat WBF haben dann eng zusammengearbeitet, haben Einfluss auf die Projekte und Prozesse genommen, und es ist im Laufe der letzten Monate gelungen, den möglichen Maximalausfall von etwas über 250 Millionen auf einen effektiven Ausfall von 190 Millionen Franken zu reduzieren. Wir haben jetzt noch eine Reserve von 25 Millionen Franken.

Wieso müssen wir Ihnen diesen Nachtragskredit jetzt vorlegen? Weil Sie der Bürgschaft ja auch zugestimmt haben. Da möchte ich noch in Erinnerung rufen, dass wir eigentlich drei Rechnungen haben. Wir haben erstens die Finanzrechnung: Über die Finanzrechnung entscheiden Sie; Sie budgetieren, und Sie nehmen sie zur Kenntnis, wie Sie es vorher gemacht haben. Zweitens haben wir die Erfolgsrechnung. Das ist eigentlich eine Beilage zur Finanzrechnung. Diese nehmen Sie zur Kenntnis. In der Erfolgsrechnung haben wir Ende des letzten Jahres eine Rückstellung gebildet, wie man das in der Privatwirtschaft auch macht. Aber das nehmen Sie nur zur Kenntnis; Sie entscheiden über die Finanzen. Das dritte Element ist die konsolidierte Rechnung. In dieser Rechnung, die Sie auch erhalten, in dem schmalen Band, sind alle Eventualverbindlichkeiten aufgelistet, und da figurieren die Bürgschaften - als Eventualverbindlichkeiten - seit Jahren mit einem entsprechenden Kommentar.

Jetzt sind wir wieder bei der Finanzrechnung, weil Sie die beiden anderen Rechnungen nur zur Kenntnis nehmen. Der Bundesrat ist verpflichtet, sobald er sieht, dass eine Position überschritten wird und nicht ausreicht, Ihnen einen Antrag für einen Nachtragskredit zu stellen. In Bezug auf das Konto Hochseeschifffahrt haben wir jetzt festgestellt, dass die von Ihnen bewilligten Kredite logischerweise nicht ausreichen, um diese 215 Millionen Franken zu bezahlen. Also beantragen wir von Ihnen einen Nachtragskredit, damit wir die Zahlung auslösen können. So schreibt es das Finanzhaushaltgesetz vor. Bereits Ende des letzten Jahres haben wir aber in der Erfolgsrechnung diese Rückstellung gebildet.

Was passiert, wenn Sie dem Kredit nicht zustimmen? Dann müssen wir das ohnehin bezahlen, Sie und wir sind diese Verbindlichkeiten eingegangen. Dann würde in der Rechnung einfach eine Kreditüberschreitung von 190 oder 200 Millionen Franken erscheinen, weil Sie dem Nachtragskredit nicht zugestimmt haben. Das Finanzhaushaltgesetz schreibt diesen auf den ersten Blick etwas komplizierten Weg vor. Wenn Sie das mit Ihrer Gemeinderechnung oder mit Kantonsrechnungen vergleichen, sehen Sie, dass man dort in der Regel den Begriff der gebundenen Ausgabe kennt. Das wäre jetzt so etwas auf Bundesstufe, und das muss dann nicht mehr bewilligt werden, weil es verpflichtend und gesetzlich gebunden ist. Aber in unserem Fall sind wir verpflichtet, Ihnen diesen Nachtragskredit zu unterbreiten, weil wir feststellen, dass das Geld auf diesem Konto nicht genügt. Wenn Sie den Nachtragskredit ablehnen, dann hätten wir einfach Ende Jahr eine Kreditüberschreitung auf diesem Posten.

Mit anderen Worten: Wir sind hier etwas geknebelt. Sie können hier zustimmen, oder dann können Sie die Rechnung mit Murren zur Kenntnis nehmen. Der Weg, den wir gewählt haben, ist korrekt nach Finanzhaushaltgesetz, und es gibt auch Möglichkeiten, eine Diskussion zu führen über allfällige Lehren, die gezogen werden können.

Zusammengefasst: Sie haben bei diesen 215 Millionen Franken kaum Handlungsspielraum, und wir auch nicht. [PAGE 349]