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Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · 2002-04-15

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-04-15

Wortprotokoll

Das Problem, das sich stellt, wenn jemand bei mehreren Arbeitgebern versichert ist, haben wir in der Kommission sehr ausführlich diskutiert. Es ist gemäss Artikel 46 heute schon möglich, verschiedene Pensen zu versichern, sofern der Gesamtbetrag über der Eintrittsschwelle liegt. Die Mehrheit hat ganz bewusst gedacht, dass der administrative Aufwand zu gross wäre, wenn man das auf verschiedene Pensen aufteilen würde, wenn die Eintrittsschwelle bei 12 360 Franken liegt. Wir haben aber zu Artikel 46 einen Eventualantrag. Man müsste diese beiden Artikel eigentlich gemeinsam beraten. Dort haben wir die Möglichkeit, nicht nur die Auffangeinrichtung als Ort zu nehmen, wo man diese Pensen melden kann, sondern je nach Gegebenheiten entweder die Auffangeinrichtung oder die Vorsorgeeinrichtung bei einem dieser verschiedenen Arbeitgeber. Deshalb haben wir uns gegen den Antrag der Minderheit Meyer Thérèse ausgesprochen.

Deshalb denke ich, dass ich im Namen der Kommission jetzt beim Eventualantrag der Mehrheit bleibe. Denn es braucht hier verschiedene Flexibilitäten. Entweder ist der Minderheitsantrag mit "Die Auffangeinrichtung oder Vorsorgeeinrichtung des einen Arbeitgebers versichert ...." zu ergänzen, oder dann - das ist für die Kommission der kongruentere Weg - muss bei Artikel 46 Absatz 1 der Eventualantrag der Mehrheit angenommen werden, weil ja vorhin die Minderheit Suter gesiegt hat.

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