preparatory:AB 215683
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2017-05-31
Wortprotokoll
Irgendwie sind die Ergänzungsleistungen doch das kleine hässliche Entlein in unserem Sozialversicherungssystem. Die AHV, die solideste, die bekannteste Sozialversicherung, kennen alle. Die Krankenversicherungsprämien sind jedes Jahr immer wieder ein Politikum. Aber die Ergänzungsleistungen kennt man eigentlich gar nicht. Wenn Sie sich in der Bevölkerung herumhören, stellen Sie fest, dass viele Menschen gar nicht wissen, dass es sie gibt. Für mich als Rechtsanwalt ist es noch erstaunlicher, dass viele Menschen, die Anspruch auf Ergänzungsleistungen hätten, das entweder nicht wissen oder es wissen und bewusst darauf verzichten. Das ist erstaunlich, und das ist eigentlich bedauerlich. Denn das System der Ergänzungsleistungen und damit das ELG, das wir heute wieder einmal antasten, ist einer der wesentlichen Punkte unseres Dreisäulensystems.
Als 1971 dieses System eingeführt wurde, hat man die Ergänzungsleistungen ganz bewusst in diese erste Säule hineinimplantiert, als Pendant zur AHV. Die AHV bringt, völlig zu Recht und wichtig, standardisierte Altersleistungen. Die Ergänzungen leisten aber etwas, was darüber hinausgeht. Die Ergänzungen bringen differenzierte Leistungen für die Situation, dass Ihnen als einzelner Person die Altersrenten nicht ausreichen. Das heisst, im Gegensatz zur AHV macht man für die Ergänzungsleistungen eine Rechnung. Man schaut bei Ihnen individuell, wie viel Geld, wie viele Ausgaben Sie haben, und vergleicht das mit den Einnahmen, die Sie haben. Wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen, wenn also Ihre Ausgaben für ein menschenwürdiges Leben - und das ist die Grundlage der Ergänzungsleistungen - mit Ihren Einnahmen nicht gedeckt sind, deckt man Ihnen die Ausgaben für dieses menschenwürdige Leben mit den Ergänzungsleistungen.
Darauf basiert zu einem ganz erheblichen Teil die Vertrauenswürdigkeit unseres Dreisäulensystems. Es ist mit der letzten grossen ELG-Revision 2006 massiv ausgebaut worden, ich glaube völlig zu Recht. Damit wurde ermöglicht, dass auch bei denjenigen Menschen, die im Alter in ein Heim gehen müssen und dort, vor allem in Pflegeheimen, sehr hohe Monatspauschalen zahlen müssen, die Basisfrage lautet, wie viele Ausgaben dieser Mensch hat - auch wenn das Ausgaben von vielleicht 13 000 oder 14 000 Franken im Monat allein für das Heim sind. Auch in diesen Fällen greifen die Ergänzungsleistungen den Betroffenen unbeschränkt unter die Arme. Deshalb ist das Mauerblümchendasein, das Hässliche-Entlein-Dasein der Ergänzungsleistungen völlig unbegründet. Wenn wir eine ELG-Revision machen, müssen wir das immer im Auge behalten.
Wir dürfen und müssen aber auch im Auge behalten, dass sich die EL-Ausgaben in den letzten fünfzehn Jahren von 2,3 Milliarden Franken auf 4,8 Milliarden Franken erhöht haben. Sie haben sich also mehr als verdoppelt, unter anderem wegen der Revision, die ich vorhin erwähnt habe, aber auch wegen der letzten IV-Revision. In diesen Jahren ist auch der neue Finanzausgleich dazugekommen. Er hat dazu geführt, dass sich der Bund heute wesentlich stärker als die Kantone an diesen stark wachsenden EL-Ausgaben beteiligt. Mehrheitlich sind es aber immer noch Kantonsausgaben. Früher machten die Bundesbeiträge etwa 22 Prozent aus, heute sind es 30 Prozent. Aber mehr als zwei Drittel der Kosten tragen immer noch die Kantone. Das heisst, der Unterschied zwischen EL und Sozialhilfeleistungen, die voll auf den Buckel der Kantone gehen, ist immer auch im Auge zu behalten.
Von diesen zwei Vorgaben ausgehend, hat sich Ihre Kommission für eine, glaube ich, massvolle Revision entschieden. Sie soll die Leistungen für die EL-Bezüger erhalten. Es gibt im Grundsatz keine Leistungssenkungen, die Massstäbe sollen aber neu betrachtet werden.
Ich glaube, es ist richtig, dass man sich überlegt, ob man unbeschränkt Kapital aus der zweiten Säule beziehen kann, also aus dem selbstangesparten Alterskapital, ob man dieses Alterskapital - ich bin jetzt bewusst plakativ - verspielen kann und dann, wenn man es verspielt und deshalb zu tiefe Ansprüche aus der zweiten Säule hat, einfach die Entschädigung aus den Ergänzungsleistungen bekommt. Es ist meines Erachtens richtig - und das macht der Vorschlag, den Sie vor sich haben -, dass man sich sagt, dass dieser Bezug in einem gewissen Rahmen eingeschränkt werden muss. Wenn der Bezug für Wohneigentum ist, gibt es keine Einschränkung. Auch wenn Sie sich als jüngerer Mensch selbstständig machen wollen, gibt es wenig Einschränkungen; wir kommen in der Detailberatung darauf zu sprechen. Wenn Sie das Geld aber einfach für eine angeblich bessere Anlage brauchen, dann soll das massiv eingeschränkt werden. Das ist richtig, das entlastet die Ergänzungsleistungen. Das entlastet übrigens am Schluss auch die Sozialhilfe, und das schadet den Rentnerinnen und Rentnern, die Ansprüche haben, überhaupt nicht.
Etwas Ähnliches gilt für die Berücksichtigung des Vermögens. Wenn ein Fernsehbericht von Millionären als EL-Bezügern gesprochen hat, ist das keine Darstellung des Durchschnitts in unserem Land. Es gibt wenige Millionäre, die EL-Bezügerinnen oder -Bezüger sind. Trotzdem hat sich Ihre Kommission mit grosser Vorsicht der Frage genähert, wie stark das eigene Vermögen angerechnet werden muss, wenn man sich als EL-Bezügerin oder -Bezüger bewirbt. Hier hat man, glaube ich, eine gute Lösung gefunden, indem man von folgendem Gedanken ausgeht: Wenn ein Partner eines Altersehepaars in einem Heim ist und der andere im Eigenheim bleiben kann, sind die anrechenbaren Vermögensteile relativ hoch; ein Ehepartner soll in diesem Fall nicht gezwungen werden, das eigene Haus zu verlassen, nur weil sein Partner, seine Partnerin in einem Pflegeheim ist. Wenn diese Situation nicht besteht, also etwa auch bei alleinstehenden, alten Menschen, ist es umgekehrt nicht angebracht, zu hohe Vermögensanteile als Freibeträge stehenzulassen. Das nützt eigentlich nur den Erben, und die Ergänzungsleistungen haben nicht die Funktion, das Erbe zu sichern, sondern den Rentnerinnen und Rentnern menschenwürdige Existenzen zu sichern.
In diesem Sinne, glaube ich, hat die Kommission mit dem Gesamtvorschlag, den wir Ihnen präsentieren, diesen Hochseilakt geschafft und einen guten Mittelweg gefunden. Ich hoffe auch, dass die Öffentlichkeit die wichtige Rolle der Ergänzungsleistungen besser wahrnimmt und die Ergänzungsleistungen vom Ruf des hässlichen Entleins wieder wegkommen.