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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2017-05-31

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-31

Wortprotokoll

Ich bin sehr froh, dass Herr Kollege Rechsteiner diese generellen Bemerkungen zur Bedeutung der Ergänzungsleistungen gemacht hat. Ich erlaube mir, noch ein paar Ergänzungen zu machen und dabei das Augenmerk speziell auf die Situation und die Bedeutung der EL-Reform für Menschen mit Behinderungen zu legen. Zunächst möchte ich meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Präsidentin des Dachverbands der Behindertenorganisationen Inclusion Handicap.

Rund 45 Prozent der IV-Rentnerinnen und -Rentner sind auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Die Reform, die wir jetzt beraten, hat also eine enorm grosse Bedeutung für Menschen mit einer Behinderung. Bereits heute reichen in vielen Fällen die Ergänzungsleistungen kaum mehr aus, um die existenziellen Bedürfnisse der Bezügerinnen und Bezüger zu decken und ihnen die Teilnahme am sozialen Leben zu ermöglichen, obschon das mit Blick auf die Inklusion sehr wichtig wäre. Ein Leistungsabbau - dies auch eine Bemerkung an jene, die sich ein grösseres Volumen bei dieser Reform gewünscht hätten - würde auch dazu führen, dass etliche Betroffene zusätzlich zu den Ergänzungsleistungen auch auf Sozialhilfe angewiesen wären und diese beanspruchen müssten.

In diesem Sinne weckt diese Reform auch bei mir gemischte Gefühle. Sie enthält wirklich problematische Elemente. Es besteht nämlich die Gefahr, dass sich prekäre Situationen noch verschlechtern oder dass vermehrt für Unsicherheit gesorgt wird; erwähnt wurde hierzu schon die Situation bei den Krankenkassenprämien, über welche wir in der Detailberatung noch sprechen werden.

Die Reform enthält aber auch Verbesserungen, die - es wurde gesagt - längst überfällig sind. Diese betreffen die Mietzinsmaxima, die seit dem Jahr 2001 nicht mehr angepasst worden sind, obwohl die Mietzinse auf dem Wohnungsmarkt seither erheblich gestiegen sind. Auch ich messe deshalb diesen Anpassungen einen grossen Stellenwert bei; sie sind ein zentrales Element dieser Reform. Ich möchte insbesondere darauf aufmerksam machen, dass das für die rund 375 Personen wichtig ist, die auf rollstuhlgängige Wohnungen angewiesen sind. Durch die Erhöhung des Zuschlags für rollstuhlgängige Wohnungen werden die äusserst seltenen und auch teureren Wohnungen für sie endlich erschwinglich. Ich bin froh, dass die Kommission dem Plenum hierzu einen Vorschlag unterbreitet, der weiter geht als der bundesrätliche Entwurf und diesem Umstand gerecht wird.

Ebenfalls ein wichtiger Punkt ist die Anrechnung des Erwerbseinkommens der Ehegatten. Ich werde mich hierzu in der anschliessenden Detailberatung nicht mehr äussern, weil es keine Minderheit dazu gibt. Ich finde aber, der Punkt verdiene Erwähnung und Würdigung, weil die Fassung des Bundesrates zu negativen Erwerbsanreizen geführt hätte. Es ist deshalb richtig und wichtig, dass die Kommission hier im Sinne eines Kompromisses zwischen dem Status quo und dem Vorschlag des Bundesrates eine Korrektur vorgenommen hat.

Mit der Erzielung eines Erwerbseinkommens sind immer auch steuerliche und andere finanzielle Belastungen verbunden. Der Bundesrat schlug vor, das Erwerbseinkommen von IV-Rentnern weiterhin privilegiert, hingegen das Erwerbseinkommen ihrer Ehegatten neu voll anzurechnen. Das wäre deshalb ein Problem gewesen, weil es Folgen gehabt hätte, die sicher nicht in unserem Sinn und auch nicht im Sinn dieser Reform gewesen wären. Auch für die Ehegatten von IV-Rentnerinnen und -Rentnern dürfen die Erwerbsanreize nicht vollständig aufgegeben werden. Neben ihrer Erwerbstätigkeit kümmern sie sich ja um die gesundheitlich beeinträchtigten Partner. Sie werden auch bei der Kinderbetreuung ungenügend entlastet. Wenn in dieser Situation jeder zusätzliche [PAGE 369] Lohnfranken die Ergänzungsleistungen im gleichen Ausmass reduziert, ist die Rechnung relativ einfach, denn aufgrund der zusätzlichen Steuerbelastung würde am Ende gar weniger Geld zur Verfügung stehen, weil die Ehegatten arbeiten. Das kann ja nicht Sinn und Zweck der Reform sein. In solchen Situationen würde wohl eher darauf verzichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder das bisherige Pensum zu erhöhen. Das macht weder sozialpolitisch Sinn, noch macht es volkswirtschaftlich Sinn.

Deshalb ist die Version, die die Kommission vorschlägt, sicher richtig. Es wird nicht der Status quo erhalten, der eine Berücksichtigung von zwei Dritteln des Erwerbseinkommens der Ehegatten vorsieht und offenbar tatsächlich zu gewissen Schwelleneffekten führt, und es wird auch nicht der Bundesratsversion gefolgt, sondern mit 80 Prozent wird ein sinnvoller Weg vorgeschlagen, dessen Vorteile hoffentlich auch der Bundesrat anerkennt.

Das Netz unserer Sozialversicherungen ist nicht nur für die einzelnen Menschen enorm wichtig, sondern es trägt eben auch zur Stabilität unserer Gesellschaft bei. Es trägt schlussendlich auch zur Stärke der Wirtschaft bei, und es ist auch ein wichtiger Beitrag an den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Ich glaube, bei jeder sozialpolitischen Reform gilt es diesen Gesamtzusammenhang im Auge zu behalten. Die einzelnen Gefässe des sozialen Netzes sind in Interaktion miteinander: Reformen an einem Ort sind nie ohne Folgen für andere Gefässe, im negativen wie im positiven Sinn.

In dem Sinne empfehle ich Ihnen, auf diese Reform einzutreten und dabei die ganzheitliche Sicht nicht zu verlieren.