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Engelberger Eduard · Nationalrat · 2002-04-15

Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-04-15

Wortprotokoll

Wie es mein Vorredner bei der Begründung seines Minderheitsantrages bereits dargelegt hat, geht es bei der vorliegenden Bestimmung darum, Selbstständigerwerbenden die Möglichkeit einzuräumen, eine weitergehende ausserobligatorische berufliche Vorsorge abzuschliessen, ohne dass sich diese gleichzeitig auch in der obligatorischen beruflichen Vorsorge versichern lassen müssen. Es handelt sich hierbei um Vorsorgelösungen, die im Bereich der Verbandsvorsorge weit verbreitet sind und auf eine jahrzehntelange Praxis zurückblicken können.

Ziel der beantragten ergänzenden Bestimmungen der Minderheit in Artikel 4 soll es sein, derartige Vorsorgelösungen weiterhin zu ermöglichen, ohne dass aber das Instrument dazu missbraucht werden kann, Steueroptimierung zu betreiben. Wenn das Instrument der weitergehenden beruflichen Vorsorge in diesem Sinne eingesetzt wird, entspricht es durchaus einem öffentlichen Interesse, profitiert doch auch unser Staat davon, wenn sich die Selbstständigerwerbenden eine ausreichende Altersvorsorge aufbauen.

Der Antrag der Minderheit Triponez, der seitens des Bundesrates und der vorberatenden Kommission zur Ablehnung empfohlen wird, ist wohl etwas problematisch formuliert. Insbesondere könnte er den Eindruck erwecken, dass es nur die beiden Alternativen obligatorische oder ausserobligatorische Versicherung geben soll. Dies wäre aber kaum sinnvoll und entspricht auch nicht der Ansicht des Antragstellers, wie Sie in der Zwischenzeit selber seinen Worten entnehmen konnten.

Der modifizierte Antrag, den ich als Alternativantrag zu demjenigen der Minderheit Triponez sehe, verfolgt im Grundsatz die gleiche Stossrichtung, ist aber präziser formuliert. Er unterscheidet sich gegenüber dem Antrag der Minderheit Triponez insbesondere in folgenden Punkten: Mit dieser Formulierung wird klar präzisiert, dass es keinesfalls um ein Entweder-oder geht. Die ausserobligatorische Vorsorge soll durchaus auch als Ergänzung zur obligatorischen Vorsorge betrieben werden können, dies auch ohne dass die ausserobligatorische Vorsorge zwingend eine obligatorische vorschreibt.

Mit diesem Antrag verlange ich ausdrücklich, dass die Grundsätze der Planmässigkeit und der Kollektivität eingehalten werden. Damit will ich ausschliessen, dass die weitergehende Vorsorge als Steueroptimierungsinstrument missbraucht werden könnte.

Des Weiteren will ich mit dieser Formulierung festhalten, dass die überobligatorische Vorsorge auch bei Vorsorgeeinrichtungen betrieben werden kann, die nicht im Register über die berufliche Vorsorge eingetragen sind. Damit soll sichergestellt werden, dass bestehende bewährte Vorsorgelösungen fortgeführt werden können, sofern sie den geforderten Grundsätzen entsprechen. Ich denke, dass ich mit diesem Antrag für die notwendige Präzisierung des Anliegens von Herrn Triponez sorge und gleichzeitig auf die Bedenken des Bundesrates, der Verwaltung und der Mehrheit der Kommission eingehe. Angesichts der Berücksichtigung dieser Bedenken hoffe ich, dass es dem Bundesrat bzw. der Frau Bundesrätin möglich ist, auf diesen Alternativantrag einzuschwenken. Ich gehe davon aus, dass Herr Triponez den Minderheitsantrag zurückziehen kann, womit eine einvernehmliche Lösung erzielt werden könnte. Diese Lösung wäre wohl auch im Ständerat mehrheitsfähig.

Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.