Hösli Werner · Ständerat · 2017-05-31
Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-05-31
Wortprotokoll
Dass die Anpassung der anrechenbaren Mietzinsmaxima nun endlich angegangen wird, nachdem die letzte Anpassung 2001 erfolgte, ist sicherlich begrüssenswert. Man hat dafür Erhebungen durchgeführt und all dies in einer separaten Botschaft vom 17. Dezember 2014 zusammengetragen. Die Daten stammen aus dem Jahre 2013. Die Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen wird ungefähr im Jahr 2019 erfolgen. Wir werden also neue Regelungen aufgrund veralteter Daten festlegen.
Die Entwicklung zeigt heute, dass sich die Nettomietpreise jährlich um etwa 1 Prozent erhöhen und dass auch die Nebenkosten, vor allem für Hauswartung, Wasser- und Abwassergebühren sowie Heiznebenkosten, nicht zuletzt wegen der immer zunehmenden Regulierungsdichte laufend steigen. Wir werden aufgrund dieser nachweislichen Entwicklung im Jahr 2019 für eine Zwei- oder Dreizimmerwohnung etwa um 150 Franken höhere Bruttomonatsmieten haben als bei der Datenerhebung 2013. Sollten sich zudem in den kommenden Jahren die Zinsen wieder in die steigende Richtung entwickeln, wird das nochmals enorme Auswirkungen auf die Mieten haben, denn alle heutigen Mietverträge werden zu einem äusserst tiefen Referenzzinssatz abgeschlossen.
Es ist offensichtlich: Wir machen zwar eine Anpassung, sind aber bei der Inkraftsetzung schon wieder im Hintertreffen. Man wird mit dieser Vorlage nicht einmal am Anfang eine 90-prozentige Abdeckung der Mietzinse erreichen. Wenn wir davon ausgehen, dass nicht gleich wieder eine Revision in Angriff genommen werden soll oder vom Bundesrat Anpassungen vorgenommen werden, sind die Maximalbeträge dieser Vorlage schlicht ungenügend. Einfach nochmals: Wir sprechen von Maximalbeträgen. Wer günstiger wohnt, bekommt auch künftig nur die effektiven Mietkosten angerechnet.
Es ist dem Bundesrat bzw. der Verwaltung hoch anzurechnen, dass sie mit der Schaffung von Mietregionen mehr Praxistauglichkeit erreichen wollen und auch erreichen werden. Ebenso wird die störende Ungleichbehandlung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren abgeschafft. Aber leider sind sie dann bei der Mietzinsberücksichtigung in den Regionen auf halbem Weg steckengeblieben: Für eine Dreizimmerwohnung in Genf, Basel oder Zürich wollen sie gerade einmal 160 Franken pro Monat mehr zulassen als zum Beispiel in meiner Gemeinde Glarus Süd. Gegenüber den städtischen Agglomerationen ist der Unterschied zu Glarus Süd sogar nur 115 Franken im Monat. Das ist völlig realitätsfremd! Im Zürcher Unterland werden die sogenannt schlechtesten Wohnungen für 1350 Franken im Monat vermietet. Das ist schon mehr als das zulässige Maximum der Region 2. Das Zürcher Unterland ist noch nicht die beste Agglomerationswohnlage. Klar gibt es zum Teil günstigere Wohnungen, aber das sind meistens Genossenschaftswohnungen, und die werden von den Genossenschaftern selbst, deren Jungen oder Verwandten bewohnt. Da stehen EL-Bezüger zuunterst auf der langen Liste. Personen, die im Alter auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, sind in der Regel keine Genossenschafter oder Genossenschafterinnen von Wohnhäusern.
Der Antrag der Minderheit II, gegenüber der Botschaft bei den Stadt- und Agglomerationsregionen eine Anpassung vorzunehmen, ist nur die Fortschreibung der Entwicklung bis 2019. Mit dieser Lösung werden wir bei Inkraftsetzung der neuen Mietzinsmaxima einigermassen zeitgerecht sein. Alles andere treibt immer mehr Rentnerinnen und Rentner in finanzielle Notlagen, nicht zuletzt, wenn dann sogar Beiträge für persönliche Auslagen für die Miete aufgebracht werden müssen. Das kann es ja wohl nicht sein.
Unsere Politik ist leider für die Bürgerinnen und Bürger immer mehr kostentreibend. Ebenso gehen wir in Richtung Dienstleistungsgesellschaft. Die Dienstleistungszentren sind in den Städten und Agglomerationen. Das verbaubare Land wird knapp, und die Bevölkerung nimmt dort laufend zu. Das Pendeln aus den Rand- und Bergregionen in diese Zentren wird ebenso mehr und mehr verteuert, sodass sich diese Leute letztlich fragen müssen, ob sie nicht doch auch besser in die Agglomeration ziehen sollten.
Ich bin deshalb überzeugt, dass die Mietpreise vor allem in den Regionen 1 und 2 weiter steigen werden. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass die Klientel derjenigen, welche heute diese Erhöhung der Mietpreismaxima bekämpfen, auf Mietpreiserhöhungen zugunsten der EL-Bezüger verzichten werden. Mit dieser Haltung habe ich Mühe. Wenn wir schon einen möglichst freien Wohnungsmarkt wollen, müssen wir die Konsequenzen daraus tragen. Einseitigkeit ist unehrlich - Stellungnahme der Sozialdirektorenkonferenz hin oder her.[GZ]
Folgen Sie deshalb der Minderheit II.