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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-06-01

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-06-01

Wortprotokoll

Ich bin froh, dass Herr Nationalrat Fluri gesagt hat, die Motion sei schon sehr stark schwarz-weiss formuliert. Das ist ja auch das Problem dieser Motion.

Ich stelle fest, dass das Thema Heimatreisen von vorläufig aufgenommenen Asylsuchenden für Sie immer wieder ein Thema ist, das Sie beschäftigt, an dem Sie Anstoss nehmen, das Sie geregelt haben wollen. Das habe ich nun auch aus dem Votum von Herrn Nationalrat Fluri herausgehört, und dafür habe ich Verständnis.

Es ist schwierig: Warum kann eine Person, die hierherkommt und Schutz sucht, weil sie verfolgt ist, in ihr Heimatland zurückreisen? Ich möchte Ihnen deshalb ein paar ganz konkrete Beispiele nennen. Sie haben es ja auch gesagt, Herr Fluri: Das SEM muss immer in den einzelnen Fällen entscheiden. Das ist auch die Schwierigkeit, wenn man in einem Gesetz eine abstrakte Formulierung finden muss. Ich spreche zuerst einmal nur über die Heimatreisen, wenn also vorläufig Aufgenommene und Asylsuchende in ihr Heimatland reisen. Über die Asylsuchenden müssen wir nicht viele Worte verlieren. Ich habe die Zahlen nachgesehen: Seit Anfang 2016 hat keine einzige asylsuchende Person beim SEM einen Antrag gestellt, in ihr Heimatland zu reisen. Man müsste also sagen: Das ist gar nicht das Thema. Nun zur Frage, wie die Konstellation bei vorläufig Aufgenommenen aussieht - Sie haben es gesagt, das sind rechtskräftig abgewiesene Asylbewerber, die aber wegen Unzumutbarkeit nicht in ihr Heimatland zurückreisen können.

Ich nenne Ihnen ein Beispiel, das es übrigens gibt, mit einer vorläufig aufgenommenen Afghanin. Sie ist vorläufig aufgenommen, weil sie in ihrem Heimatland zwar nicht individuell verfolgt ist, aber sie kann nicht zurückreisen; das wissen Sie. [PAGE 866] Es gibt gewisse Regionen in Afghanistan, in welchen Bürgerkrieg herrscht. Das heisst, diese Frau kann nicht in ihre Region in Afghanistan zurückgeschickt werden. Deshalb ist sie vorläufig aufgenommen worden. Nun liegt ihre Tochter in Kabul im Spital am Sterben. Sagen Sie dieser Frau: "Nein, sorry, es ist halt Afghanistan, Sie kommen aus Afghanistan, in Ihrer Region" - wir wissen alle, wie gross Afghanistan ist - "herrscht Bürgerkrieg, Sie können nicht zurückreisen, Sie können Ihre Tochter in Kabul, die im Sterben liegt, nicht besuchen"? Das ist eine Konstellation. Solche Fälle gibt es. Diese Frau muss ein Gesuch beim SEM stellen. Dieses wird sehr genau geprüft: Was passiert, wenn sie dorthin geht? Warum kann sie allgemein auch nach Kabul oder in ihre Region zurückgeschickt werden? Ermöglichen wir dieser Frau, ihre Tochter noch einmal zu sehen? Ich bitte Sie, dass Sie sich solche Konstellationen auch ein bisschen nahegehen lassen. Wir sprechen hier von Menschen, von Familien, von Beziehungen, die schmerzhaft sind. Das ist eine Konstellation. Diese Frau kann ihre Tochter nicht mehr sehen. Sie finden aber: Entweder geht sie zurück, dann kann sie auch gleich bleiben, oder sonst muss sie hierbleiben.

Wenn Sie jetzt aufgrund dieses Beispiels sagen, dass gleich alle Reisen verboten werden sollen, dann heisst das, dass man die Schweiz nicht mehr verlassen kann. Das ist die Realität. In der Motion steht: "mit einem generellen Reiseverbot".

Ich komme zum zweiten Beispiel. Jetzt spreche ich nicht mehr von den Heimatreisen, sondern von der Erlaubnis, unser Land zu verlassen. Ein Kind, vielleicht auch das Kind einer vorläufig aufgenommenen Frau, geht in die Schule und ist gut integriert. Die Schulklasse macht einen Schulausflug in den Schwarzwald, und das Kind darf nicht mitgehen. Das ist ein generelles Reiseverbot. Dann schicken Sie mir nachher Briefe und schreiben: "Das geht doch nicht, dass das 'Gspänli' meines Kindes nicht mit der Schulklasse in den Schwarzwald kann. Spinnen Sie eigentlich, solche Vorschriften zu machen?" Das ist die Realität. Wenn Sie ein generelles Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene beschliessen, dann kann dieses Kind nicht mit seiner Klasse in den Schwarzwald reisen. Das ist so.

Ein anderes Beispiel: Sie wissen, dass die Schweiz bei den Dublin-Rückführungen eine sehr strikte, eine sehr konsequente Praxis hat. Wenn ein vorläufig Aufgenommener einen Bruder hat, der aufgrund des Dublin-Systems in Italien ist, dann sagen Sie mit diesem generellen Reiseverbot, dass sich diese beiden Brüder nicht sehen dürfen. Sie sind vielleicht vorläufig aufgenommen, weil ihre Rückkehr unmöglich ist; Sie kennen ja die Bedingungen. Es gibt die Unmöglichkeit einer Rückkehr, es gibt die Unzumutbarkeit. Sie sagen: Diese beiden Brüder - einer ist in Italien, einer in der Schweiz - dürfen keinen Kontakt haben. Das ist das generelle Reiseverbot.

Bei allem Verständnis dafür, dass Sie hier strikte Regeln wollen, dass Sie nicht wollen, dass sich Personen irgendwo bewegen können, muss ich Ihnen sagen: Wenn Sie ein generelles Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene einführen, dann hat das diese Konsequenzen.

Sie befürchten, das steht ja auch in der Motion, dass diese Personen, die vorläufig Aufgenommenen, in einen Drittstaat reisen - man hört das häufig -, in die Türkei oder nach Sudan, und dann von dort in ihre Heimat. Ich muss Ihnen sagen: Ja, das stimmt, es gibt solche Fälle. Ich sage Ihnen nachher auch noch, was wir alles schon unternommen haben, um diese Fälle ausfindig zu machen, denn wir wollen das auch nicht. Wir wollen nicht, dass es Möglichkeiten gibt, missbräuchlich in den Heimatstaat zu reisen. Ich will das auch nicht. Das ist ein Missbrauch des Aufenthaltsrechts in der Schweiz. Aber wenn Sie sagen: "Nur weil es diese Möglichkeit gibt, verbieten wir jede Reise ausserhalb der Schweiz, verbieten wir es, die Schweiz zu verlassen!", dann müssen Sie sich einfach überlegen, ob das noch verhältnismässig ist.

Wir haben in den letzten Jahren sehr viel gemacht, um diese missbräuchlichen Heimatreisen zu verhindern. Das SEM hat eine Meldestelle eingerichtet. Sie sagen, Sie hätten gehört, die Eritreer würden jeden Sommer einfach zurückreisen. Ich lade Sie alle ein, diese Fälle dem SEM zu melden. Wir gehen ihnen nach. Wir haben eine enge Zusammenarbeit mit dem Fedpol, mit der Flughafenpolizei, mit dem Nachrichtendienst. Ich bin bereit, jeder einzelnen Meldung nachzugehen, weil ich das auch nicht will.

Aber ich sage Ihnen noch etwas zu Eritrea: Wenn Sie von Eritreern und Eritreerinnen hören, die in ihr Heimatland zurückreisen, sind das häufig Eritreer, die mit der ersten Generation, vor mehr als zwanzig Jahren, in die Schweiz gekommen sind. Mehrheitlich sind sie eingebürgert oder haben eine Niederlassungsbewilligung, so wie die Ungarn-Flüchtlinge auch - diese kennen Sie wahrscheinlich - oder die Flüchtlinge, die damals aus der Tschechoslowakei in die Schweiz flohen. Sie sind heute eingebürgert oder haben eine Niederlassungsbewilligung. Haben Sie jemals gedacht, dass ein Ungare nicht nach Ungarn sollte reisen können? Das ist bei den Eritreern gleich: Wenn sie eingebürgert sind, wenn sie eine Niederlassungsbewilligung haben, dann haben sie eben die Möglichkeit zu reisen. Übrigens: Wenn ich die Gesuche zu Reisen anschaue, so ist bei den Heimatreisen von vorläufig Aufgenommenen kein einziges Gesuch von einem Eritreer oder einer Eritreerin dabei.

Ich bitte Sie - ich bin froh, dass Herr Fluri das gesagt hat -, solche Motionen, die so einfach schwarz-weiss legiferieren wollen, nicht anzunehmen; eine Motion ist ein Auftrag, der besteht und den wir ernst nehmen wollen. Wenn Sie der Meinung sind, Sie möchten im Gesetz die Voraussetzungen besser definieren, dann tun Sie das bitte, aber auch so differenziert. Aber zu sagen, vorläufig aufgenommene Personen dürften die Schweiz nicht verlassen - das ist der Inhalt dieser Motion -, geht zu weit.

Ich bitte Sie, diese Motion und dann auch gleich noch die nächste, über die wir diskutieren werden, abzulehnen.