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AB 216250

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-06-06

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist bestrebt, die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte im Rahmen der bisherigen Praxis und des Rechtsrahmens möglichst weit und so zu unterstützen, dass ihre selbstständigen unternehmerischen Entscheide dadurch gestärkt werden. Als vordringliche Massnahme sieht er die Hilfe für Betroffene, die einen finanziellen Engpass haben.

Dafür stehen in Zusammenarbeit mit den Kantonen folgende Instrumente zur Verfügung: das Aussetzen einer Tilgungsrate von Investitionskrediten, die Gewährung von rückzahlbaren Betriebshilfedarlehen oder Investitionskrediten zur Erneuerung von Dauerkulturen. Zudem werden Direktzahlungen unabhängig vom Ernteertrag ausbezahlt. Zusätzlich steht der Bund mit Fondssuisse - das ist der Elementarschädenfonds Schweiz, der Fonds für Hilfe bei nichtversicherbaren Elementarschäden - in Kontakt, um zu besprechen, wie betroffene Betriebe mit Beiträgen für Mehraufwände unterstützt werden [PAGE 891] können. Schliesslich kann darauf hingewiesen werden, dass einzelne besonders stark betroffene Kantone eigene zusätzliche Massnahmen prüfen. Der Bundesrat bleibt mit den Organisationen der betroffenen Branchen, mit den Kantonen und mit Fondssuisse im Kontakt, damit aktuelle Informationen rasch ausgetauscht und Landwirtinnen und Landwirte so unterstützt werden, dass sie die Situation möglichst selbstständig bewältigen können.

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