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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-06-06

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-06-06

Wortprotokoll

Die Frage betrifft einen Vorschlag zur laufenden Revision der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Die geltende Richtlinie verpflichtet die Veranstalter von Fernsehprogrammen dazu, eine Mindestquote an europäischen Werken zu verbreiten. Es steht im Rahmen der Revision nun zur Debatte, ob in der EU auch die Anbieter von Videoabrufdiensten und Online-Videotheken eine Mindestquote an europäischen Werken in ihren Katalogen vorsehen müssen.

Die Revision der EU-Richtlinie ist noch nicht abgeschlossen. Deshalb kann momentan keine zuverlässige Prognose gestellt werden, ob und in welchem Umfang diese Quote in der EU eingeführt wird.

Für die Schweiz gelten die Vorgaben der audiovisuellen Richtlinie nicht. Zwar würde eine Teilnahme der Schweiz am EU-Abkommen "Kreatives Europa" eine Angleichung des schweizerischen Rechts an die geltende Richtlinie voraussetzen. Ein Abschluss der Verhandlungen mit der EU im Hinblick auf eine Teilnahme der Schweiz ist derzeit jedoch offen. Folglich kann der Bundesrat bezüglich Übernahme allfälliger Regelungen keine Aussage machen.

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