Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-06-06
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-06-06
Wortprotokoll
Die Swisscom ist als Grundversorgungskonzessionärin verpflichtet, einen Telefonanschluss an ihr Netz bereitzustellen. Dieser Grundsatz gilt auch nach der laufenden Umstellung auf die neue Internettelefonie. Nicht mehr gewährleistet ist bei der neuen Technologie die Stromversorgung des Telefonanschlusses über die Telefonleitung. Um einen Telefonanschluss in einem Alpbetrieb auch mit der neuen VoIP-Technologie nutzen zu können, muss die Stromversorgung unabhängig von der Telefonleitung sichergestellt sein. Dies kann zum Beispiel durch mobile Stromgeneratoren erfolgen, die heutzutage kompakt, leise und preiswert sind. Fotovoltaik oder Windgeneratoren in Verbindung mit Batterien bieten sich als weitere Lösungsmöglichkeiten an. Mit eingerichteter Stromversorgung sind die Alpbetriebe fernmeldetechnisch also weiterhin über die bestehenden Leitungen erreichbar. Falls auf einer Alp auf die Stromversorgung verzichtet wird, eignet sich für den Notfall ein Satellitentelefon.