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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-06-06

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-06-06

Wortprotokoll

In seiner Antwort auf die Interpellation 17.3030, "Schliessung der Postfilialen", wie auch in den diversen Diskussionen im Parlament hat der [PAGE 894] Bundesrat auf die geltende Rechtslage bezüglich der Erreichbarkeitsvorgaben für Poststellen hingewiesen. Sie wurden per Ende 2016 von der Post vollumfänglich erfüllt. Zudem hat der Bundesrat aufgezeigt, dass gegenwärtig eine Abklärung zu den Bedürfnissen der Bevölkerung in Erarbeitung ist, deren Ergebnisse im Herbst 2017 vorliegen werden. Die Studie soll einerseits das gegenwärtige Nutzungsverhalten der Schweizer Bevölkerung evaluieren und andererseits die absehbaren Bedürfnisse bezüglich der Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs beleuchten. Dies wird den Evaluationsbericht zum Postgesetz vom Januar 2017 somit ergänzen.

Der Bundesrat erachtet dieses Vorgehen als abgestimmt und im Sinne der Postgesetzgebung. Zudem ist zur Kenntnis zu nehmen, dass die Post den Grundsatz verfolgt, keine Poststelle ohne Alternative zu schliessen, sprich ohne die Alternative einer Agentur, in der die Leistungen erbracht werden. Dringliche Sofortmassnahmen drängen sich aus Sicht des Bundesrates nicht auf, da die Schweizerische Post einerseits die gesetzlichen Grundlagen zur Erreichbarkeit einhält und andererseits derzeit einen intensiven Dialog mit den Kantonen über die Weiterentwicklung des Poststellennetzes führt.

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