AB 21630
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-04-15
Wortprotokoll
Es war eigentlich der Kommission schnell klar: Die berufliche Vorsorge von Teilzeitbeschäftigten und von Personen mit kleinen Einkommen muss verbessert werden. Wir hatten nicht nur den Auftrag aus dem Parlament in Form der Parlamentarischen Initiative Zapfl (97.414); auch der Dreisäulenbericht des EDI von 1995, den Sie alle gutgeheissen haben, zeigt ganz klar auf, dass hier Handlungsbedarf besteht, denn die Rentenleistungen bei kleinen und mittleren Einkommen erreichen nicht mehr den angemessenen Bedarf von 60 Prozent des letzten Lohnes. Auch der OECD-Bericht, der beileibe nicht von einem gewerkschaftlichen Gremium geschrieben worden ist, zeigt uns auf den Seiten 113 und 114 der französischen Fassung ganz klar, dass wir ein sehr gutes Altersvorsorgesystem haben, aber längerfristig im Bereich der kleinen und mittleren Einkommen und im Bereich der Teilzeiteinkommen Schwierigkeiten haben werden. Wir müssen längerfristig die kleinen und mittleren Einkommen in der Altersvorsorge stützen.
Wie kann man das jetzt tun? Man kann es über den Ausbau der AHV tun, und der Bauernverband hat uns ganz klar geschrieben, Herr Präsident Walter, er sei für die Stärkung der kleinen und mittleren Einkommen, aber gefälligst über den Weg der AHV und nicht über die zweite Säule. Dazu muss ich sagen: Das können wir von der Kommissionsmehrheit nicht befürworten, weil die AHV einen Ausbau von Leistungen beinhaltet, die auch jenen Personen zugute kommen, die das gar nicht nötig haben. Das ist eine Volksversicherung.
Herrn Bortoluzzi muss ich sagen: Das geht dann über Mehrwertsteuerprozente, und das ist genau das, was auch Ihrem Gewerbe alles andere als recht wäre.
Wenn man sieht, dass man in einen Engpass gerät, kann man auf die Ergänzungsleistungen zurückgreifen; Sie haben mich als Urheberin der entsprechenden Parlamentarischen Initiative angesprochen. Natürlich kann man das, aber das sind Steuermittel, und Ergänzungsleistungen sind notwendige Ergänzungen zum Existenzminimum und nicht ein Ersatz für die zweite Säule. Wenn man davon ausgeht, Herr Bortoluzzi, dass Eigenverantwortung gross geschrieben wird, gibt es halt nur einen Weg. Wenn wir sehen, dass wir bei der Altersvorsorge in einen Engpass geraten, sind wir menschlich und gesetzlich verpflichtet, solche Leistungen zu garantieren, und dann gibt es nur den Weg über die zweite Säule. Dann haben wir nicht nur die staatliche Vorsorge; Ergänzungsleistungen werden über Steuermittel finanziert, die auch Sie nicht gerne zur Verfügung stellen. Es bleibt also nur der Weg über die persönliche Vorsorge.
Die Teilzeitbeschäftigung ist seit langem ein Anliegen. Sie ist in der Schweiz nach Dänemark prozentual am allerhöchsten. Ich habe es schon in der Eintretensdebatte gesagt: [PAGE 516]
Der Bundesrat rechnet in der AHV-Revision mit der Berufstätigkeit der Frau in der Familienphase. Er reduziert die Witwerrente, aber er war zu mutlos für den zweiten Schritt. Jetzt kann man ihm sagen, er habe den Mut verloren, nachdem er ein Konzept für den Einbezug von Teilzeiteinkommen und kleineren Einkommen in der Vernehmlassung hatte. Sie erinnern sich, die Vernehmlassung über die erste Revision des BVG hatte zwei Teile: Auf der einen Seite sah sie eine Konsolidierung und Anpassung an die AHV vor und auf der anderen Seite die Ausweitung des Obligatoriums. Da muss ich Ihnen sagen: Das sah auf den ersten Blick so aus wie Notwendigkeit und Wunschbedarf. Am Ende der Neunzigerjahre, nach der Rezessionsphase, wurde aber ganz klar, dass sich die an der Vernehmlassung beteiligten Parteien und Verbände mehrheitlich dafür aussprachen, sich auf das wirklich Notwendige zu beschränken und den Wunschbedarf auf der Seite zu lassen.
Aber das Modell des Bundesrates hatte denselben Schönheitsfehler wie die Parlamentarische Initiative Zapfl 97.414. Die Initiative Zapfl hätte Kosten von 2,4 Milliarden Franken zur Folge, und zwar deshalb, weil sie den Koordinationsabzug je nach Beschäftigungsgrad generell herunterbringen will; dann wird das einfach so teuer. Das Modell der Kommissionsmehrheit hat den Vorteil, dass es nur halb so viel kostet, weil es eine Kompensation vornimmt: Wir können auf die Erhöhung der Altersgutschriften verzichten, die nicht nur eine Verteuerung der älteren Arbeitskräfte bringt, sondern eben auch über 1 Milliarde Franken kostet.
Hier haben wir dieses Gleichgewicht geschaffen - das ist neu an diesem Modell -, das schlussendlich zu diesem breiten Kompromiss geführt hat. Ich muss Ihnen sagen: Es gibt in diesem Saal keine einzige Partei, die nicht immer betont, dass sie für das Dreisäulenmodell ist. Aber das Dreisäulenmodell kann nicht nur theoretisch funktionieren, und ein Dreisäulensystem, das wirklich funktioniert, muss den Zugang möglichst vieler zu den drei Vorsorgemöglichkeiten gewährleisten. Wenn 44 Prozent der Frauen und 16 Prozent der Männer, die erwerbstätig sind, keine zweite Säule haben und die unteren und Teile der mittleren Einkommen auch keine dritte Säule, dann kann man nicht guten Gewissens vom Dreisäulensystem sprechen, für das wir im In- und Ausland immer gelobt werden.
Die Kommission sah sich vor diesen Fakten, und wir hatten alle Möglichkeiten auf dem Tisch: mit heutigem Koordinationsabzug, ohne Koordinationsabzug, mit dem halben Koordinationsabzug, mit früherem Beginn. Wir mussten diese Eckpunkte ausdiskutieren, und im Zentrum stand vor allem, dass es gut durchführbar, finanzierbar und eine wirkliche Verbesserung sein muss. Ich habe den jetzigen Antrag der Minderheit I im Vorfeld der Beratungen gestellt. Ich habe dann gesehen, dass es eine Alibiübung ist. Der Anteil der Erwerbstätigen, den wir damit tatsächlich besser stellen, ist nicht zu vergleichen mit dem Anteil, den wir jetzt erreichen, und die Kosten sind nicht entsprechend tiefer.
Heute gilt ein Koordinationsabzug von 24 720 Franken. Wer weniger verdient, hat keine Versicherung, und es ist eine Tatsache, dass 37 Prozent aller Vorsorgeeinrichtungen keinen Koordinationsabzug haben. Warum? Gerade im Gesundheits- und Pflegebereich, den ich selber sehr gut kenne, ist man darauf angewiesen, dass man den Leuten mehr Arbeit geben kann, wenn man viel Arbeit hat, wenn man es streng hat. Auch im Bildungsbereich hat man im einen Jahr durchschnittlich zehn Stunden Arbeit pro Woche und ist unter dem Koordinationsabzug; im nächsten Jahr hat man mehr Arbeit und kommt hinein. In diesen Fällen hat man viel mehr Möglichkeiten, flexibel zu reagieren. Deshalb ist das Modell der Kommissionsmehrheit am besten: Eintrittsschwelle 12 360 Franken, lohnproportionaler Koordinationsabzug von 40 Prozent des AHV-Lohnes. Das Problem der verschiedenen Arbeitgeber haben wir studiert. Artikel 46 eröffnet ja heute schon diese Möglichkeit, aber wegen dem enormen Bürokram wird sie fast nicht benutzt.
Falls Sie diesen unteren Wert von 12 360 Franken nicht akzeptieren, müssen wir das Problem auch in Artikel 46 angehen. Aber wir sind davon ausgegangen, dass das Problem mit 12 360 Franken zwar nicht gelöst, aber entschärft wird. Wenn Sie dem allenfalls nicht zustimmen können, möchte ich den allergrössten Zweiflern raten, als allerletzten Ausweg die Minderheit III zu unterstützen, denn dort haben wir dasselbe Modell, aber mit einem höheren Eintrittswert.
Das Modell der Minderheit I (Meyer Thérèse) wurde bereits besprochen.
Zum Modell der Minderheit II (Triponez): Hier wird ja immer mit dem Referendum gedroht. Ich muss Ihnen sagen, dass ich mit erhobenem Haupt in diesen Abstimmungskampf gehen würde. Sagen Sie einmal Ihren Leuten, dass Sie den Umwandlungssatz senken, ohne die Altersgutschriften heraufzusetzen! Sagen Sie einmal den Leuten, sie hätten soundso viel jährlich bezahlt, und am Schluss hätten sie 8 bis 10 Prozent tiefere Renten! Bei allem Sparwillen muss ich Ihnen sagen: So geht es nicht! Das geht gegen Treu und Glauben. Ich möchte dieser Minderheit sagen: Eigentlich ist das gewerbetypisch; nicht immer ist das billigste auch das günstigste Modell. Sie müssen immer schauen, welcher Aufwand dem tatsächlichen Nutzen gegenübersteht.
Es ist so: Mit dem Modell, das wir hier auf dem Tisch haben, haben wir zwar Kosten von 865 Millionen Franken; diese werden paritätisch geteilt. Eine Studie von Professor Schips sagt ganz deutlich, in den ersten Jahren gebe es bei den Arbeitgebern einen Schub, nachher werde das als Lohnbestandteil auf den Arbeitnehmer überwälzt. Jetzt stellt sich die Frage, ob diese das dann trotzdem wollen. Aufgrund der so zahlreichen Reaktionen, die wir erhalten haben, muss ich Ihnen sagen: Ja. Die Arbeitnehmerinnen vor allem und die Arbeitnehmer wollen eine bessere Lösung. Es ist die Sozialversicherung, bei der man nicht solidarisch für andere spart, sondern im bürgerlichen Sinn selbstständig zu seiner Altersvorsorge beiträgt.
Deshalb bitte ich Sie, das Modell der Kommissionsmehrheit voll und ganz anzunehmen.