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Schmid Martin · Ständerat · 2017-06-06

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-06

Wortprotokoll

Wir kommen hier zur nächsten Änderung. Wie Herr Bundesrat Maurer gerade erwähnt hat, sind wir ja bei der Anmeldepflicht. Es handelt sich um eine Selbstdeklaration; die Unternehmungen haben die Pflicht, sich von sich aus bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu melden. Da stellt sich dann die Frage, was passiert, wenn ein Unternehmen dies unterlässt, wenn dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird. Hier geht es nicht um ein strafrechtlich relevantes Verhalten, sondern darum, dass beispielsweise aus Unachtsamkeit oder wegen einer technischen Panne die Daten fälschlicherweise nicht übermittelt werden. Wir haben verschiedene solche Sachverhalte in der Kommission diskutiert.

Der Nationalrat hat bei der Verwaltungssanktion eine Höchstgrenze von 50 000 Franken eingefügt. Man nimmt also ins Gesetz auf, dass die Höhe der Sanktion nicht unbeschränkt ist. Wir haben in der Kommission Fälle aus der Sonntagspresse beigezogen, von Autos, die in einer Garage über Jahre parkiert worden sind. Man hat sich die Frage gestellt, ob es auch hier passieren könnte, dass aus Unachtsamkeit ein solcher Fall entsteht, indem eben das Unternehmen glauben würde, dass die Berichte rechtzeitig eingereicht worden seien, obwohl sie beim Empfänger nicht angekommen wären. Da es sich um eine Selbstdeklaration handelt, sind solche Fälle nicht ganz auszuschliessen. Auch weil sie vielleicht ein bisschen durch die Entscheide bei der Verrechnungssteuer und beim Meldeverfahren geprägt war, hat sich die Kommission dann dem Nationalrat angeschlossen. Das heisst also, dass man hier diesen Höchstbetrag von 50 000 Franken aufnimmt, sodass dann, auch wenn jemand die Selbstdeklaration über 251 Tage nicht macht, im Gesetz eine Beschränkung vorgesehen ist.

Wir schlagen Ihnen hier auch vor, dem Nationalrat zu folgen, weil es um eine Verwaltungssanktion geht und nicht um eine strafrechtlich relevante Sanktion.