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Fluri Kurt · Nationalrat · 2017-06-06

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-06

Wortprotokoll

Die Position der Initiantin und der Minderheit ist Ihnen nun dargelegt worden. Wir können uns der Schilderung der Ausgangslage an sich anschliessen. Selbstverständlich sind auch wir der Meinung, dass eine vielfältige Medienlandschaft Voraussetzung für eine lebendige Demokratie ist. Auch wir sehen mit Besorgnis, dass in unserem Land zwar weiterhin eine Titelvielfalt herrscht, nicht mehr aber eine Eigentümervielfalt. Diese ist zumindest beschränkt.

Die Schlussfolgerungen der Initiantin können wir hingegen aus folgenden drei Gründen nicht teilen:

Erstens führen die in der parlamentarischen Initiative verlangten Anpassungen aus Sicht der Kommissionsmehrheit zu einem staatlichen Eingriff in einen Bereich, in welchem der Markt von sich aus ein vielfältiges Angebot bereitstellt. Bereits heute findet sich im journalistischen Online-Bereich nicht nur eine grosse Auswahl von Publikationen, sondern auch eine grosse Auswahl von qualitativ hochwertigen Beiträgen. Die elektronischen Medien tragen bereits heute zu einer funktionstüchtigen Demokratie bei. Die Konsumenten profitieren nach unserer Auffassung dank dem Internet von mehr Medienvielfalt, weshalb eine staatliche Reglementierung zu einer unnötigen Wettbewerbsverzerrung beitragen würde.

Zweitens ist die Mehrheit der Auffassung, dass diese Debatte in Anbetracht der von der Minderheitssprecherin genannten, demnächst erfolgenden Auslegeordnung über den Service public im Medienbereich erst noch zu führen ist. Wir wissen, dass unser Parlament vor einigen Jahren eine direkte Medienförderung und eine entsprechende Verfassungsänderung abgelehnt hat, und wir wissen, dass die indirekte Medienförderung über die Postzustellungsverbilligung permanent umstritten ist und demnächst auch wieder überprüft werden soll. Die Mehrheit findet es falsch, kurz vor dieser Grundsatzdebatte nun in einem separaten Bereich, bei der Online-Medienarbeit, einen Entscheid zu treffen.

Drittens sind wir der Auffassung, dass die Meinung der Initiantin, der heutige Artikel 93 der Bundesverfassung beinhalte eine umfassende Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes auch für den Online-Bereich, bestritten werden darf.

Zusammenfassend ist die Mehrheit der Auffassung, dass dieser Initiative keine Folge zu geben ist. Die Minderheit hingegen ist der Auffassung, dass die genannten Probleme der heutigen Medienlandschaft in der Schweiz einen staatlichen Eingriff in der verlangten Form notwendig machen und aufgrund der Ziele der Medienpolitik rechtfertigen. Sie geht davon aus, dass mit dieser Initiative die einseitige Unterstützung der traditionellen Medien - eben mit der Verbilligung der Postzustellung - überwunden werden könnte und auch im Online-Bereich gleich lange Spiesse geschaffen werden könnten. Diese Auffassung ist aber in der Minderheit geblieben.

Mit 16 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt Ihnen Ihre Kommission, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. [PAGE 920]