Schmid Martin · Ständerat · 2017-06-06
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-06
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen darlegen, warum ich für den Gegenentwurf eintrete und warum ich überzeugt bin, dass es doch richtig ist, diese Verfassungsdiskussion zu führen. Ich möchte an den Anfang meiner Ausführungen die Tatsache stellen, dass wir mit dem Gegenentwurf eben gerade auch den Grundsatz, dass jede Person Anspruch auf den Schutz ihrer Privatsphäre hat, zum ersten Mal explizit so in der Verfassung verankern. [PAGE 411]
Ich teile die Ausführungen des Bundesrates nicht, dass dies materiell keine anderen Auswirkungen als heute hätte. Heute steht allein die Marginalie "Schutz der Privatsphäre" in der Bundesverfassung, aber der Grundsatz, dass jede Person Anspruch auf den Schutz ihrer Privatsphäre hätte, würde mit dem Gegenentwurf neu aufgeführt. Ich interpretiere dies, sofern das Volk einem solchen Grundsatz zustimmt, auch als Auftrag an das Parlament, gerade auch bei den Zugriffsrechten der verschiedenen Behörden und Stellen genauer hinzusehen.
Wenn ich das Votum von Frau Fetz aufnehme, die sagt, dass eben allein der Steuerbeamte Zugriff auf diese Daten hätte, so möchte ich doch darauf hinweisen, dass dies heute in der Praxis schon lange nicht mehr so ist, weil eben verschiedenste Behörden vernetzt auf die Steuerdaten zugreifen können. Ich möchte jetzt nicht an unsere Diskussionen erinnern, die wir bei den Sozialversicherungen geführt haben, wo eben auch Steuerdaten herangezogen werden, oder an Diskussionen über andere Beispiele.
Hier dürfen und müssen wir uns der Grundsatzdiskussion stellen, inwieweit der Schutz der finanziellen Privatsphäre nicht doch auch ein Verfassungsargument sein sollte. Aus meiner Sicht geht der Gegenentwurf eben weiter, weil er diesen Grundsatz gegenüber heute explizit formuliert.
Ich möchte aber auch einen Hinweis zu Herrn Noser machen, weil wir uns in Bezug auf die Zahlstellenproblematik und die Verrechnungssteuerproblematik auch schon in der Kommission ausgetauscht haben. Auch der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen, dass eben die Annahme des Gegenentwurfes zu einem Mühlstein werden könnte. Nennen wir doch die Dinge beim Namen: Wenn wir die Verrechnungssteuer in eine Zahlstellensteuer umwandeln wollen, dann wird, davon bin ich eben überzeugt, auch die Annahme des Gegenentwurfes überhaupt kein Hindernis darstellen. Denn jede Änderung bei der Verrechnungssteuer müsste aus meiner Sicht mit einer Steueramnestie einhergehen, und eine Steueramnestie könnte nur vom Volk beschlossen werden. Bei meiner Konzeption würde ich hier kein weiteres Hindernis sehen, wenn auch der Gegenentwurf angenommen würde.
Ich glaube nicht, dass das Parlament es sich leisten könnte, von der Verrechnungssteuer als Sicherungssteuer Abstand zu nehmen, dann nur auf dem Gesetzesweg die Zahlstellensteuer einzuführen und dies nicht mit einer Steueramnestie zu verbinden oder einfach eine Steueramnestie nur durch den Gesetzgeber zu beschliessen. Beide Varianten sind für mich auch aufgrund der vom Bundesrat in der Vergangenheit gemachten Ausführungen ausgeschlossen. Deshalb möchte ich einfach noch dem Argument entgegentreten, dass eine Annahme des Gegenentwurfes in diesem Sinne auch zukünftige Steuerreformen verhindern würde. Das ist nicht so. Wenn wir überzeugende Argumente auch für Steuerreformen haben, werden wir das Volk dafür gewinnen.[GZ]
In diesem Sinne werde ich für den Gegenentwurf stimmen.