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Bischof Pirmin · Ständerat · 2017-06-06

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2017-06-06

Wortprotokoll

Ich setze nur kurz noch einige Fussnoten zu Bemerkungen, die in der Debatte gefallen sind. Es war eine sehr substanzielle Debatte, wie ich meine.

Erstens wurde die Befürchtung geäussert, dass mit einer Ablehnung des Gegenvorschlages die Privatsphäre in der Schweiz bedroht wäre oder dass sogar eine Kriminalisierung weiter Bevölkerungskreise drohe. Hierzu ist mit der Kommissionsmehrheit festzustellen, dass eine Ablehnung des Gegenvorschlages schlicht und einfach nur das geltende Recht bestätigt - das geltende Recht, das ohnehin gilt. Es wird kein neues Recht eingeführt, und wenn jemand die halbe Schweiz kriminalisieren oder die Privatsphäre aufheben möchte, dann würde das in diesem Rat oder spätestens vor dem Volk in einem Referendum abgelehnt.

Was die Privatsphäre ist, ist in der heutigen Bundesverfassung bereits klar geregelt. Das Schweizerische Bundesgericht hat zudem, seit es Artikel 13 gibt, die entsprechende Tragweite klar definiert und interpretiert. Was die Daten betrifft, steht ausdrücklich in der Verfassung - ich zitiere Artikel 13 Absatz 2 -: "Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten." Gemeint sind medizinische Daten, finanzielle Daten, Anwaltsdaten - was auch immer. Das steht schon in der Verfassung.

Zweitens forderte Kollege Germann, dass das finanzielle Steuergeheimnis mindestens gleich geschützt sein müsse wie die medizinischen Daten. Genau das ist die Forderung der Mehrheit - genau das. Das Arztgeheimnis und das Anwaltsgeheimnis sind heute genau gleich wie das steuerliche Bankgeheimnis auf Gesetzesstufe geschützt. Wenn Sie jetzt den Gegenvorschlag annehmen, privilegieren Sie erstmals in der Schweiz das finanzielle Steuergeheimnis gegenüber den anderen, mindestens gleich wichtigen Geheimnissen, insbesondere auch gegenüber dem Arztgeheimnis. Denken Sie an Ihre Gesundheitsdaten, die überall herumschwirren.

Drittens wurde die Befürchtung geäussert, dass internationaler Druck kommen könnte und dass dann die Privatsphäre in der Schweiz trotzdem aufgehoben werden müsste. Internationaler Druck ist gekommen bezüglich des internationalen allgemeinen Informationsaustausches, weil dies Personen im Ausland betrifft. Die entsprechenden Staaten haben aus fiskalischen Gründen in ihren Ländern Druck gemacht. Druck auf die Schweiz, in der Schweiz das interne Bankgeheimnis aufzuheben, macht überhaupt niemand - warum sollte er auch? Das kann die Schweizer Bevölkerung selbst entscheiden, und das hat sie auch entschieden: Die Schweiz hat im europäischen Rahmen den höchsten Standard bezüglich des Schutzes der finanziellen Privatsphäre, insbesondere auch wegen des Bankgeheimnisses - und das wird auch so bleiben.

Viertens war von der Steuerehrlichkeit die Rede. Die Kommissionsmehrheit verfügt auch nicht über mehr Daten als Sie. Was wir einfach wissen: Es gibt einen Bericht des Bundesrates aus dem letzten Jahr, der zeigt, dass die Schweizer Bevölkerung wahrscheinlich schon steuerehrlich ist, aber eine kleine und im Durchschnitt sehr finanzkräftige Gruppe es eben nicht ist. Seit der Einführung der "kleinen" Steueramnestie 2010 haben sich in der Schweiz über 20 000 Personen mit Nachverfahren gemeldet. Das betrifft einen Betrag von 24,7 Milliarden Franken. 24,7 Milliarden Franken sind mehr als 2 Prozent des gesamten Steuersubstrates in der Schweiz. Es gibt also in der Schweiz eine kleine, aber nicht unerhebliche Gruppe, die offensichtlich die Steuerpflichten systematisch nicht erfüllt. [PAGE 414]

Fünftens und letztens zur Verrechnungssteuer: Kollege Schmid schlägt vor, dass man eine Verrechnungssteuernovelle mit einer allgemeinen Steueramnestie machen soll. Das war nicht die Forderung der Wirtschaftsverbände. Die Wirtschaftsverbände verlangen eine Änderung des Systems der Verrechnungsbesteuerung mit einer automatischen Übermittlung des Depotauszuges oder mit anderweitigen Formen einer obligatorischen Meldung an die Steuerbehörden. Sonst sei es nicht zu machen. Genau das wird mit dem Gegenvorschlag ausdrücklich verboten. Hier wird eine für den Standort nötige Wirtschaftsreform verunmöglicht.

Ich bitte Sie, mit der Mehrheit die Volksinitiative abzulehnen und auf den Gegenvorschlag nicht einzutreten.