Häsler Christine · Nationalrat · 2017-06-07
Häsler Christine · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2017-06-07
Wortprotokoll
Mehr als die Hälfte der Pflegeheimbewohnerinnen und Pflegeheimbewohner in unserem Land ist auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Da fehlt der Spielraum für Restheimkosten gänzlich. Es sind Menschen, die auf Pflege, auf andere Menschen und auf ein solides System angewiesen sind und die sich in weiten Teilen den Gegebenheiten fügen müssen, die ihnen bleiben. Niemand tritt freiwillig in ein Pflegeheim ein. Wir tun es dann, wenn es nicht mehr anders geht, im Alter, oder wenn wir wegen einer schweren Krankheit oder einer Behinderung Pflege benötigen. Dass wir es dereinst in diesem ganz konkreten Fall sehr schätzen würden, wenn auch in dieser Lage unsere Niederlassungsfreiheit gewährleistet ist, ist selbstredend.
Die Betroffenen, von denen wir hier sprechen, also Menschen, die in ein Pflegeheim ausserhalb des bisherigen Wohnsitzkantons eintreten, sind in der Regel betagte, pflegebedürftige Menschen, die in der Nähe ihrer Angehörigen einen Platz suchen und finden; und es sind die Angehörigen, die Kinder, die möchten, dass ihre Eltern in einem Pflegeheim in der Nähe leben und nicht irgendwo weit entfernt. In dieser Situation ist es existenziell, dass die Frage geregelt ist, welcher Kanton die sogenannten Pflegerestkosten tragen muss und zu welchen Bedingungen das passiert.
Mit der vorliegenden Lösung, die die Minderheit Heim vorsieht, wahren wir die Rechte der pflegebedürftigen Menschen in der Schweiz, auch das Recht auf Niederlassungsfreiheit. Die grüne Fraktion wird deshalb die Minderheit Heim unterstützen und damit die Regelung, die Sie hier in diesem Saal bereits einmal klar und deutlich unterstützt haben.
Ich danke Ihnen, wenn Sie bei Ihrem Entscheid aus der ersten Lesung bleiben, hier die Rechte der betroffenen Menschen wahren und die Minderheit Heim und damit diese Regelung unterstützen.