Thurnherr Walter · 2017-06-08
Thurnherr Walter · Aargau · 2017-06-08
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt Ihnen, diese Motion abzulehnen.[GZ]
Vieles ist schon gesagt worden. Sie wissen, dass es verfassungsmässig ohnehin nicht zulässig wäre, den Kantonen im Bereich kantonaler Wahlen oder Abstimmungen Vorschriften zu machen.
Das Wichtigste an dieser Motion ist die Offenlegung des Quellcodes. Damit ist der Bundesrat mehr als einverstanden, das hat er bereits vor einiger Zeit festgestellt, und er hat im Übrigen bereits entschieden, dass wir in der Verordnung - es ist eine Verordnung der Bundeskanzlei - eine entsprechende Änderung vornehmen werden, was die Bundesabstimmungen betrifft. Da werden wir die Vorschrift einfügen, dass der Quellcode in Zukunft offengelegt werden muss. Es ist eine wichtige Massnahme für die Transparenz; da teile ich Ihre Meinung. Es ist in vielen Systemen auch sicherheitsfördernd, und es ist etwas, womit auch die Anbieter einverstanden sind.
Dieser Vorstoss vermischt aber, wie gesagt wurde, gewisse Dinge: Quellcode-Offenlegung und Open Source; Open Source fördert die Transparenz nicht zusätzlich. Wenn Sie den Quellcode offenlegen und zusätzlich Open Source machen, dann erhöhen Sie weder die Sicherheit noch die Transparenz. Mit Open Source machen Sie Vorschriften über die spätere kommerzielle Verwendung dieses Quellcodes, und das ist etwas ganz anderes.
In Tat und Wahrheit würden Sie mit der Annahme dieses Vorstosses wahrscheinlich Missverständnisse in Bezug auf die Frage zulassen, ob der zweite Anbieter überhaupt noch anbieten darf, weil er genau eine Lösung ohne Open Source angeboten hat, aber bereit ist, den Quellcode offenzulegen. Im Sinne des Wettbewerbs und günstiger Preise und auch um den Kantonen überhaupt zu ermöglichen, für beide Systeme Offerten einzuholen, sind wir daran interessiert, dass wir zwei Anbieter haben.
Dieser Vorstoss bringt keine Klarheit. Er fordert etwas, was der Bundesrat bereits entschieden hat, und er stiftet somit nur zusätzliche Verwirrung und führt zu Missverständnissen.[GZ]
Deshalb beantragen wir Ihnen, diesen Vorstoss abzulehnen.