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Föhn Peter · Ständerat · 2017-06-08

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-08

Wortprotokoll

An der entsprechenden Sitzung wurden wir von der Bundeskanzlei, von Herrn Bundeskanzler Thurnherr, sehr ausführlich über den Stand des E-Votings orientiert. Wir wissen ja, dass die ganze Geschichte für die Kantone etwas frustrierend war. Der Versuch musste abgebrochen werden, denn es wurde festgestellt, dass die Kriterien für die elektronische Durchführung der Nationalratswahlen nicht erfüllt waren. Das war ein grosser Rückschlag. Das Konsortium wurde aufgelöst. Zum Teil herrschte gar Missstimmung unter den Kantonen. Die Bundeskanzlei führte dann aber Gespräche mit den Kantonen. Aufgrund dieser Gespräche hat dann der Bundesrat am 5. April dieses Jahres die nächsten Schritte für eine flächendeckende Einführung der elektronischen Stimmabgabe beschlossen. Dabei hat der Bundesrat unter anderem auch entschieden, die Offenlegung des Quellcodes vorzuschreiben und damit die Systeme transparenter zu gestalten.

Der Nationalrat hatte früher, am 16. März 2017, dieser Motion relativ knapp, mit 84 zu 80 Stimmen bei 15 Enthaltungen, zugestimmt.

Mit der Offenlegung des Quellcodes soll Vertrauen in das System geschaffen werden. Beim Quellcode handelt es sich um den Text eines Computerprogramms, der die Funktionsweise dieses Programms beschreibt. Er ist für uns Menschen, nicht nur für Maschinen lesbar. Konkret dokumentiert der Quellcode, wie die Stimmen vom System registriert und verarbeitet werden.

Weil die Offenlegung des Codes neu vorgeschrieben wird, ist das Anliegen der Motion erfüllt. Also macht es keinen Sinn mehr, dem Bundesrat den Auftrag nochmals zu erteilen. Quellcodes können über das Internet für alle Interessierten leicht zugänglich gemacht werden. Sie lassen sich somit auch ohne eine Open-Source-Lizenz veröffentlichen. Eine Verknüpfung von Quellcode und Open-Source-Lizenz erachten wir nicht als opportun und gut. Weil die Offenlegung so vorgesehen wird, können wir zum heutigen Stand sagen: Die Motion ist "allergrösstmehrheitlich" erfüllt. Deshalb beantragt die Kommission, die Motion abzulehnen, ohne dass ein anderer Antrag gestellt worden wäre.[GZ]

Ich bitte Sie ebenfalls, die Motion abzulehnen.