Abate Fabio · Ständerat · 2017-06-08
Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-08
Wortprotokoll
Ich habe die Antwort gelesen und bedanke mich dafür. Sie schreiben, dass der Bund heute genügend Möglichkeiten habe, Auftritte ausländischer Rednerinnen oder Redner an politischen Veranstaltungen wenn nötig zu unterbinden. Doch es stellt sich die Frage, wie hoch die Schwelle ist: Was sind die Voraussetzungen, damit die vorgesehenen Massnahmen tatsächlich ergriffen werden?
Der Fall von letztem März ist bekannt: Es ging um den Besuch eines Aussenministers, eines hohen Vertreters der Institutionen eines anderen Landes. Auf die Frage, ob der türkische Aussenminister bei seinen Mitbürgern in der Schweiz für die umstrittene Verfassungsreform in der Türkei Werbung machen dürfe, hat das zuständige Departement geantwortet, dass die Schweiz grossen Wert auf die Meinungsäusserungsfreiheit lege. Ja, das stimmt, aber Artikel 36 der Bundesverfassung sagt, dass Einschränkungen von Grundrechten einer gesetzlichen Grundlage bedürfen, durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt und verhältnismässig sein müssen. Es stellt sich also die Frage, um welches Ereignis es sich handeln muss, damit ein überwiegendes öffentliches Interesse daran besteht, dass eine Rede nicht bewilligt wird. In welchen Fällen würde diese Massnahme möglicherweise ergriffen?