Müller Philipp · Ständerat · 2017-06-08
Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2017-06-08
Wortprotokoll
Vorab danke ich dem Bundesrat, dass er in der Beantwortung meiner Interpellation anerkennt, dass das schweizerische Schiesswesen eine lange Tradition aufzuweisen hat und daher nicht infrage gestellt werden soll. Auch positiv zu werten ist die Aussage, dass der Bundesrat dem Parlament eine pragmatische Umsetzung der geänderten Waffenrichtlinie im schweizerischen Recht vorschlagen und bestehende Ermessensspielräume ausschöpfen will.
Leider wird dieses Bild durch die etwas gar summarische Beantwortung der Fragen, die ich in der Frühjahrssession gestellt habe, getrübt. Insbesondere fehlen mir klare Antworten zu den Fragen 3 und 4 in meiner Interpellation. Immerhin ist zu erwähnen, dass der Bundesrat im Rahmen der Beantwortung der hier nicht zur Diskussion stehenden Interpellation Eichenberger 17.3200 ausdrücklich betont, dass die geänderte EU-Waffenrichtlinie genügend Spielraum lässt, um für ursprünglich legal erworbene Feuerwaffen Besitzstandschutz zu gewähren. Offen bleiben viele weitere Fragen, die nicht im Rahmen einer Interpellation abgehandelt werden können. Die Vorlage des Bundesrates wird diese jedoch zu beantworten haben.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit möchte ich einige dieser heiklen Punkte ansprechen. Wird inskünftig ein Bedürfnisnachweis für den Waffenbesitz erforderlich sein? Sollte dies [PAGE 457] der Fall sein, wäre dies eine radikale Abkehr vom grundsätzlichen Recht auf Waffenbesitz für unbescholtene Bürgerinnen und Bürger, also eine Abkehr vom bisherigen Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat. Wie steht es in Zukunft um den Erwerb von Feuerwaffen, die keine Armeewaffen sind? Hier geht es um Sammler und Schützen, die auch exotische Feuerwaffen kaufen wollen und weiterhin kaufen werden. Das können halbautomatische Waffen mit Magazinkapazitäten von weit mehr als 20 Schuss sein. So ist beispielsweise auch das Sturmgewehr 57, das die meisten kennen, mit einem 24-Schuss-Magazin ausgestattet. Was ist zudem mit Personen, die keinen Militärdienst geleistet haben und trotzdem eine Armee- oder sonstige Feuerwaffe erwerben wollen? Wird es weiterhin möglich sein, dass Personen mit einem einwandfreien Leumund in einem Schiesskeller mit ihren Waffen schiessen können, auch wenn dies keine Armeewaffen sind? Müssen Besitzer von halbautomatischen Waffen - also auch Waffensammler - Mitglied eines Schiessvereins werden und jährlich an Schiessübungen teilnehmen? Es gibt weiterhin die Gilde der Jäger, die ebenfalls gespannt auf die Vorlage des Bundesrates wartet. Auch deren Anliegen sind ernst zu nehmen.
Ich anerkenne, dass uns Schengen, insbesondere durch das Schengener Informationssystem, mehr Sicherheit bringt. Es ist auch klar, dass wir mit dem daran gekoppelten Dubliner Abkommen weit mehr Asylverfahren abgeben können, als wir übernehmen müssen. Dass ohne Dublin unzählige im Schengen-Raum abgelehnte Asylsuchende auch in der Schweiz nochmals ihr Glück versuchen würden, ist ebenfalls absehbar. Umso wichtiger ist es, dass der Bundesrat bei der Umsetzung der geänderten Waffenrichtlinie alles daransetzt, um einem Referendum gar nicht erst Nahrung zu verschaffen, dies nach dem Motto: "Wer sich mit den Schützen und Jägern im Lande anlegt, hat es nie einfach." Das sollte also tunlichst vermieden werden.