Büchler Jakob · Nationalrat · 2017-06-08
Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2017-06-08
Wortprotokoll
Die Mitglieder der Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte konnten am 27. März 2017 in der Halle 5 des Militärflugplatzes Payerne die einzelnen Rüstungsvorhaben 2017, wie sie in der Armeebotschaft enthalten sind, besichtigen. Der Bundesrat beantragt mit dieser Botschaft erstmals sämtliche bedeutenden Verpflichtungskredite der Armee gleichzeitig. Bis anhin wurden die Verpflichtungskredite für Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung, für den jährlichen Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf sowie für Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung zusammen mit dem Voranschlag unterbreitet. In der vorliegenden Botschaft werden sie als Rahmenkredit für das Armeematerial 2017 vorgelegt. Deshalb konnten auch die Sicherheitspolitischen Kommissionen darüber befinden. Zudem wird die Gesamtsicht über die anstehenden Beschaffungen verbessert.
Mit dem Rüstungsprogramm 2017 beantragt der Bundesrat einen Gesamtkredit von 900 Millionen Franken. Dieser umfasst vier einzelne spezielle Verpflichtungskredite: Die Nutzungsdauer der Kampfflugzeuge F/A-18 soll im Kostenumfang von 450 Millionen Franken verlängert werden. Für die Werterhaltung des integrierten Funkaufklärungs- und Sendesystems werden 175 Millionen beantragt. Für 50 Millionen werden die Informatikkomponenten für das VBS im [PAGE 975] Rechenzentrum Campus beschafft. Zudem muss der ausserordentliche Nachholbedarf für Munition von 225 Millionen Franken gedeckt werden. Die Verlängerung der Nutzungsdauer der F/A-18 bis 2030 wird erforderlich, um eine Lücke beim Schutz des Luftraumes ab den Jahren 2020 zu vermeiden.
Die SiK-NR hat an ihrer Sitzung vom 28. März 2017 jeden Bundesbeschluss getrennt behandelt:
1. das Immobilienprogramm VBS 2017 im Umfang von 461 Millionen Franken;
2. das Rüstungsprogramm 2017 im Umfang von 900 Millionen Franken;
3. den Rahmenkredit für Armeematerial im Umfang von 750 Millionen Franken.
Die Immobilienbotschaft war in der Kommission unbestritten. Dazu gehören unter anderem ein Neubau des Zentrums für Luftfahrtsysteme in Emmen sowie die Zusammenlegung der Wärmeversorgung von Waffenplatz und Flugplatz. In Payerne wird der Bau eines Brandschutz-Ausbildungszentrums vorgeschlagen. Die dritte Etappe der Härtung der Netzknoten für das Führungsnetz Schweiz ist ebenfalls Gegenstand der Botschaft. Dazu kommen weitere Vorhaben; Sie sehen sie in der Botschaft.
Beim Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2017 wurde eine längere Diskussion über verschiedene Fragen geführt. Vor allem die Diskussion über die Verlängerung der Nutzungsdauer der F/A-18 wurde um einen Punkt erweitert, Stichwort Erdkampffähigkeit. Der Begriff "Erdkampffähigkeit" ist in der Botschaft des Bundesrates nicht enthalten. Diese zusätzliche Fähigkeit kam erst im Laufe der Beratung in der Kommission auf den Tisch.
Unsere Kampfflugzeuge sind für den Luftkampf ausgezeichnet ausgerüstet. Sie sind aber nicht erdkampffähig, weil sie dafür nicht ausgerüstet sind. Dazu wurden neue Fragen gestellt, weil im Rüstungsprogramm 2017 zur Erdkampffähigkeit keine Forderungen gestellt wurden.
Was die Kosten für die Erdkampffähigkeit anbelangt, hörte die Kommission zum ersten Mal, dass diese zusätzliche Aufrüstung rund 20 Millionen Franken kosten würde. Was in diesen 20 Millionen alles enthalten ist, konnte uns an der ersten Sitzung nicht abschliessend erklärt werden. Deshalb wurde in der Kommission der Ordnungsantrag gestellt, dass die Behandlung des Verpflichtungskredits für die Verlängerung der Nutzungsdauer des F/A-18 mit der Abklärung der Erdkampffähigkeit auf die Aprilsitzung verschoben wird. Diesem Antrag wurde mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
Zur Munitionsbewirtschaftung wurde ebenfalls eine längere Diskussion geführt. Im Moment stehen die Hauptaufwände bei der Entsorgung und Vernichtung der 15,5-Zentimeter-Streumunition und der 12-Zentimeter-Minenwerfer-Streumunition an. Weiter werden Munitionsbestände abgebaut, wenn die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Wenn Munition nicht mehr transport-, lager- oder funktionssicher ist, wird sie entweder einer Revision unterzogen oder vernichtet. Das kostet Geld.
Zum Rüstungsprogramm 2017 wurden verschiedene Anträge gestellt; ich werde in der Detailberatung auf die Anträge noch eingehen.
Nun zur Verlängerung der Nutzungsdauer des F/A-18: Im Mitbericht der Finanzkommission wurde der SiK-NR der Auftrag erteilt, die Nutzung der F/A-18-Flotte bis 2030 und darüber hinaus zu prüfen. Der Vertreter des VBS hat der Finanzkommission bereits mitgeteilt, dass die Schweiz die einzige Nation wäre, die mit solchen überalterten Kampfflugzeugen operieren würde, was ein grosser Nachteil wäre.
Zur Erdkampftauglichkeit des F/A-18: Nachdem nun der Kommission die gestellten Fragen beantwortet wurden, konnte die Diskussion wieder aufgenommen werden. Es wäre vorgesehen, für den Aufbau der Erdkampffähigkeit eine Kerngruppe zusammenzustellen. Dazu würden ein halbes Dutzend Piloten, Mechaniker, Fachdienst- und Munitionsspezialisten gehören. Es geht darum, das Grundwissen in dieser Kerngruppe aufzubauen, auch für den Einsatz mit Präzisionsmunition. Mit dem Verpflichtungskredit von 20 Millionen Franken würden die Installation der Software auf den Flugzeugen und die Anpassung des Simulators erfolgen. In früheren Jahren waren die Kampfflugzeuge für den Erdkampf ausgerüstet, d. h., der Typ Hunter war damals auch ein Erdkampfflieger.
In der Kommission wurde über die Vor- und Nachteile dieser Erdkampftauglichkeit diskutiert. Es wurden verschiedene Anträge gestellt. Der Antrag für die Erdkampftauglichkeit des F/A-18 lautet eben auf diese 20 Millionen Franken. Diesem Antrag wurde mit 12 zu 11 Stimmen zugestimmt.
Zur Vorlage 2, zum Bundesbeschluss über den Rahmenkredit für Armeematerial 2017, wurden zwei Anträge gestellt. Der erste Antrag wollte die Projektierung und Erprobung sowie die Beschaffungsvorbereitung für das neue Kampfflugzeug um 10 Millionen Franken kürzen. Der zweite Antrag verlangte beim gleichen Vorhaben eine Kürzung um 44 Millionen Franken. Beide Anträge wurden mit grossem Mehr abgelehnt.
In der Gesamtabstimmung wurde der Armeebotschaft mit 18 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Der Einzelantrag Galladé, wie er heute auf dem Tisch liegt, lag in der Kommission nicht vor.