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Berset Alain · Bundesrat · 2017-06-12

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2017-06-12

Wortprotokoll

In der Verordnung des Eidgenössischen Departementes des Innern betreffend die Information über Lebensmittel wird festgelegt, in welchen Fällen in der Nährwertdeklaration der Gehalt an Zucker zwingend deklariert werden muss, so insbesondere bei Lebensmitteln, bei denen besondere Nährwerteigenschaften hervorgehoben werden, wie beispielsweise ein hoher Vitamingehalt. Bei diesen Lebensmitteln besteht ansonsten die Gefahr, dass nur einseitig über ihre positiven Eigenschaften informiert wird.

Um den Aufwand für die Wirtschaft und insbesondere für die KMU auf das Notwendige zu beschränken, hat das EDI bei den übrigen Lebensmitteln die Möglichkeit beibehalten, eine vereinfachte Nährwertdeklaration - ohne Angabe des Zuckergehaltes - zu wählen. Die freiwillige Deklaration des Zuckergehaltes ist jedoch immer möglich. Heute findet man in den Regalen der Grossverteiler denn auch mehrheitlich Produkte mit Angabe des Zuckergehaltes. Der Bundesrat geht davon aus, dass zumindest die Grossverteiler dem gestiegenen Informationsbedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten auch weiterhin Rechnung tragen. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich der Bundesrat vor, regulatorisch tätig zu werden.

Im Übrigen setzt sich der Bund für eine ausgewogene Ernährung der Bevölkerung ein. Das EDI hat deshalb mit zehn führenden Schweizer Lebensmittelunternehmen und Vertretern des Detailhandels im August 2015 die "Erklärung von Mailand" unterzeichnet. Darin verpflichten sich diese Unternehmen, den Zuckergehalt von Frühstückscerealien und Joghurt zu senken. Die Verbesserung der Lebensmittelzusammensetzung wird zudem einer der Schwerpunkte der aktualisierten Schweizer Ernährungsstrategie sein.

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