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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-06-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-06-12

Wortprotokoll

Zur ersten Frage von Frau Nationalrätin Steinemann: Der Bundesrat weiss nicht, wie hoch die Gewinne der vom Bund und der von den Kantonen beauftragten Firmen sind. Gemäss Asylgesetz kann der Bund bestimmte Aufgaben, die regelmässig gemäss den beschaffungsrechtlichen Vorgaben öffentlich ausgeschrieben werden, an Dritte übertragen. Bei der Vergabe der Aufträge wird das wirtschaftlich und qualitativ beste Angebot berücksichtigt. Die Gewinnorientierung eines Unternehmens wird nicht berücksichtigt; es würde sich dabei um ein unzulässiges beschaffungsrechtliches Kriterium handeln. Die Qualität der Leistung wird jedoch während der gesamten Vertragsdauer regelmässig überprüft.

Zur zweiten Frage: Dafür müsste das Asylgesetz geändert werden. Aber das wäre eine klare Abweichung vom geltenden Beschaffungsrecht, welche sich aus Gründen der Rechtsgleichheit und in Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen kaum rechtfertigen liesse. Es erscheint dem Bundesrat zudem als zweifelhaft, ob sich noch Firmen fänden, die unter diesen Bedingungen Aufträge annähmen.