Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-06-12
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-06-12
Wortprotokoll
Der Bundesrat verurteilt den Anschlag in Kabul vom 31. Mai 2017 aufs Schärfste. Bei den von Nationalrat Glättli erwähnten Reisehinweisen des EDA handelt es sich in erster Linie um Empfehlungen an Schweizer Bürger. Diese Hinweise dienen als zusätzliche Informationsquelle für Reisezwecke.
Für die Behandlung von Asylgesuchen und die Prüfung des Wegweisungsvollzugs nach Afghanistan ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig. Das SEM prüft die Situation in Afghanistan laufend. Es wertet dabei Erkenntnisse von ausländischen Partnerorganisationen, internationalen Organisationen, NGO und Medien aus und lässt diese in seine Lagebeurteilung einfliessen. Das SEM prüft jedes Asylgesuch individuell und sorgfältig. Ist eine Person an Leib und Leben gefährdet, wird Asyl gewährt. Vor der Anordnung eines allfälligen Wegweisungsvollzugs nach Afghanistan wird geprüft, ob ein solcher zulässig und zumutbar ist.
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist der Wegweisungsvollzug gegenwärtig nur in die drei Städte Kabul, Herat und Mazar-i-Sharif zumutbar, wenn begünstigende individuelle Faktoren vorliegen. An dieser Einzelfallprüfung wird das SEM festhalten.