Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-06-12
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-06-12
Wortprotokoll
Ich äussere mich zuerst zur Motion Ihrer Kommission. Ich muss aber noch etwas klarstellen. Offenbar ist "vorläufige Aufnahme" ein Begriff, der nicht nur immer wieder kontrovers diskutiert, sondern auch ganz offensichtlich nicht verstanden wird. Wenn über die Hälfte der syrischen Asylbewerberinnen und Asylbewerber in den letzten Jahren eine vorläufige Aufnahme erhalten hat, dann sind das Kriegsflüchtlinge, wie sie der Sprecher der Minderheit jetzt erwähnt hat - ausser Sie würden bestreiten, dass es in Syrien einen brutalen Krieg gibt. Warum bekommen diese Syrerinnen und Syrer eine vorläufige Aufnahme? Weil sie nicht individuell verfolgt sind, sondern aus einem Krieg geflohen sind. Deswegen bekommen sie hier zwar kein Asyl, aber sie können nicht zurückgehen.
Ich habe eigentlich gemeint, wir wären uns mindestens darüber einig, dass Sie heute abgewiesene syrische Asylbewerber nicht nach Syrien zurückschicken wollen. Deshalb bekommen sie eine vorläufige Aufnahme. Es ist das Wesen der vorläufigen Aufnahme, dass Menschen, die nicht individuell an Leib und Leben verfolgt sind, kein Asyl bekommen, aber nicht zurückgehen können, weil in ihrem Land Krieg herrscht, so, wie das in Syrien der Fall ist. Sie bekommen eine vorläufige Aufnahme. Die vorläufige Aufnahme ist eine Ersatzmassnahme für eine nichtvollziehbare Wegweisung, die ergriffen wird, weil eine Wegweisung eben nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar ist. Ich hoffe, dass damit der Status der vorläufigen Aufnahme geklärt ist und dass diese Vermischung, diese vielleicht bewusste Vermischung der Begriffe Wirtschaftsmigranten, Armutsflüchtlinge, Kriegsflüchtlinge und Personen, die bei uns Asyl bekommen, aufgelöst ist.
Nun, der Status der vorläufigen Aufnahme ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen; der Kommissionssprecher, Herr Fluri, hat es erwähnt. Es gab eine Diskussion über den Status der vorläufigen Aufnahme im Rahmen der Revision des Bürgerrechtsgesetzes. Es gab auch Diskussionen bei der letzten Asylgesetzrevision. Ihre Staatspolitische Kommission hat dann mit einem Postulat (14.3008) den Bundesrat beauftragt, erstens mal eine Auslegeordnung zu machen - diese gibt es jetzt - und zweitens Varianten vorzulegen, wie man mit diesem Status besser umgehen könnte, weil, das wurde von den Kommissionssprechern auch erwähnt, das Wort "vorläufig" suggeriert, diese Personen könnten heute, morgen oder übermorgen zurückgehen.
Ich sage Ihnen noch einmal Folgendes: Die Syrer und Syrerinnen, denen wir im Jahr 2012 den Status der vorläufigen Aufnahme gegeben haben, sind jetzt fünf Jahre hier. Glauben Sie, dass diese Syrer und Syrerinnen morgen oder übermorgen oder nächstes Jahr zurückgehen werden? Wir würden es ihnen wünschen, wenn der Krieg in Syrien vorbei wäre. Wir wünschen es ihnen von Herzen, und viele von ihnen würden gerne zurückgehen.
Wenn wir sie aber fünf Jahre lang hierlassen - sie haben erschwerte Bedingungen, in den Arbeitsmarkt zu kommen, da die Arbeitgeber einen vorläufig Aufgenommenen nicht beschäftigen, weil sie das Gefühl haben, dass er vielleicht übermorgen wieder weg ist -, dann haben wir doch null Interesse, diese Menschen hier einfach warten zu lassen, in der Ungewissheit zu lassen, ihnen Sozialhilfe zu geben, ihnen den Familiennachzug zu verweigern, da wir doch wissen, dass in Syrien seit Jahren ein brutaler Krieg herrscht. Das ist erwiesen.
Ich bin der Kommission dankbar, dass sie uns diesen Prüfauftrag gegeben hat. Er hat uns die Möglichkeit gegeben, diese Abklärungen einmal zu treffen. Ich habe dann eigentlich auch gemeint, dass jetzt dieser Status endlich verstanden wird.
Der Bundesrat hat drei Varianten vorgeschlagen. Es gibt folgende Möglichkeiten: Man kann erstens anstelle der vorläufigen Aufnahme eine sofortige Erteilung der Aufenthaltsbewilligung vorsehen, zweitens einen neuen Status schaffen oder drittens punktuelle Verbesserungen der heutigen Regelung vornehmen. Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass eine grundsätzliche Neuausrichtung die heute unbefriedigende Situation am besten beheben kann. Er hat sich deshalb für die Schaffung eines neuen Status der Schutzgewährung, das ist die zweite Variante, ausgesprochen. Er ist der Meinung, dass ein neuer Status den heutigen Anforderungen am besten entspricht. Ein solcher Status verbessert einerseits die Situation der betroffenen Menschen. Andererseits werden ihnen aber nicht gleichzeitig alle Rechte gewährt, die mit der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung verbunden wären. Damit besteht auch noch ein Anreiz, die Integrationsziele zu erreichen und so später allenfalls eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung zu erhalten.
Ihre Staatspolitische Kommission hat den Bericht des Bundesrates beraten, das wurde gesagt. Sie hat umfassende Anhörungen durchgeführt, und es hat sich gezeigt, dass die Kantone, die Städte und Gemeinden wie auch die Praktiker, die täglich mit diesen Menschen zu tun haben, zum Schluss gekommen sind, dass dieser neue Status der Schutzgewährung der richtige ist. Sie haben deshalb auch die Kommission ermuntert, diese Variante weiterzuverfolgen.
Die Motion beauftragt nun den Bundesrat, einen Gesetzentwurf mit dem Status der Schutzgewährung vorzulegen. Damit soll der neue Status der voraussichtlich länger dauernden Schutzgewährung geschaffen werden. Das verbessert insbesondere die Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Zusätzlich möchte die Kommission, dass für Personen, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie, zum Beispiel aufgrund eines Konfliktes in ihrem Land, nur vorübergehend auf Schutz angewiesen sind, ein entsprechender Status für ein bloss vorübergehendes Schutzbedürfnis vorgesehen wird.
Wir haben mit Ihrer Kommission vereinbart, wie wir jetzt vorgehen. Wir werden eine Expertenkommission einsetzen, in der natürlich auch die Kantone, die Kommunalverbände und weitere betroffene Kreise vertreten sind. Der Bundesrat begrüsst die Stossrichtung dieser Motion. Er begrüsst auch die bevorzugte Variante. Die Möglichkeit für einen zusätzlichen Status muss von der Expertenkommission sicher noch vertieft abgeklärt werden. Aber noch einmal: Die Stossrichtung dieser Kommissionsmotion stimmt.
Ich komme noch zum Postulat, das Ihre Kommission gleichzeitig verabschiedet hat: Bei den Anhörungen hat Ihre Kommission festgestellt, dass der Integration von Personen, die hier sind und hier bleiben, weil sie schutzbedürftig sind, noch Schub verliehen werden soll. Der Bundesrat teilt diese Auffassung. Es ist zwar nicht so, dass wir bisher nichts gemacht hätten. Wenn ich Ihnen einmal aufzähle, was der Bund und die Kantone in den letzten Jahren in Bezug auf die Integration gemacht haben, dann sehen Sie: Das ist beträchtlich.
Wir haben 2016 den Kantonen 81 Millionen Franken zur Integration von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen ausbezahlt; das ist die Pauschale von 6000 Franken pro Person. Wir haben im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme weitere Beiträge von insgesamt 136 Millionen Franken an die Kantone geleistet. Der Bundesrat hat 2015 auch ein Pilotprogramm im Umfang von 54 Millionen Franken lanciert, um die frühzeitige Sprachförderung und die Integrationsvorlehren zu fördern. Zudem haben Sie administrative Hürden abgebaut, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern - ich spreche hier von der Abschaffung der Sonderabgabe und vom Ersatz der Erwerbsbewilligung durch eine Meldepflicht. Schliesslich haben Sie mit der Gesetzgebung zur Masseneinwanderungs-Initiative mit der Stellenmeldepflicht auch beschlossen, dass Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene, die erwerbsfähig sind, den RAV gemeldet werden, damit sie bei Umfragen, wenn eine Stellenmeldepflicht besteht, dann auch berücksichtigt werden.
Im letzten Jahr konnten in unserem Land 10 000 Lehrstellen nicht besetzt werden; bei 3000 Lehrstellen hat sich nicht einmal jemand beworben. Wir haben hier junge Menschen - zum Teil, das stimmt, sind sie noch nie in die Schule gegangen, andere aber sind in die Schule gegangen, einige haben in kürzester Zeit mehrere Sprachen gelernt. Es gibt unter den Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen auch gutausgebildete junge Menschen, es gibt auch solche mit [PAGE 1037] Berufserfahrung - und wir haben 10 000 Lehrstellen, die nicht besetzt werden konnten.
Wenn es um die Integration in den Arbeitsmarkt geht, dann können wir einfach wählen: Entweder wir bezahlen Sozialhilfe aus Steuergeldern, oder wir haben Massnahmen, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Wir, der Bundesrat und die Kantone, sind uns zusammen mit den Städten und den Gemeinden einig, dass hier der Arbeitsmarktintegration der Vorzug gegeben wird. Deshalb haben sich die Kantone - die Konferenz der Kantonsregierungen, die Erziehungsdirektorenkonferenz und die Sozialdirektorenkonferenz - mit meinem Kollegen aus dem WBF, Herrn Bundesrat Schneider-Ammann, und mit meinem Departement darauf geeinigt, eine Integrationsagenda Schweiz zu lancieren. Wir sind der Meinung, dass allen gedient ist, wenn wir hier vorwärtsmachen: den Menschen, die hier sind, aber auch uns und natürlich auch den Steuerzahlern. Wir wissen, eine Integration spart Geld. Am Anfang muss man etwas investieren, und nachher kann man Geld sparen.
Wir sind uns auch weitgehend einig, wie vorzugehen ist. Wir wissen heute, dass Sprache, Beschäftigung, Ausbildung und Integration in den Arbeitsmarkt die Schlüsselfaktoren sind, mit denen wir in diesem Bereich noch besser werden, mit denen wir vorwärtskommen. Wenn wir jetzt auch mit den RAV und den Arbeitgebern und Unternehmen zusammenarbeiten, dann, glaube ich, haben wir in unserem Land die besten Voraussetzungen, um hier noch etwas weiterzukommen.
Ich danke Ihnen für das Postulat. Ich glaube, es entspricht in der Stossrichtung genau dem, was wir mit den Kantonen, den Gemeinden und den Städten in Angriff nehmen wollen. Sie unterstützen uns mit diesem Postulat. Wir werden im Bericht dazu selbstverständlich aufzeigen, wie wir das anpacken, wie wir vorwärtskommen, wo wir investieren müssen - auch Geld -, wie und wo wir aber auch entsprechende Einsparungen erzielen können.
Ich danke Ihnen, wenn Sie dieses Postulat annehmen. Wir unterstützen auch die Motion Ihrer Kommission.